Re: Kurioses 2022 20.02.2022 12:14 |
Zumal es bei der U-Bahn, dank linienreinen Betrieb, eigentlich immer nur in eine Richtung geht. Bei Pendelverkehr o.Ä. wird es ja laut der oben genannten Weisung sowieso Ansagen geben.Zitat
Railroader
Zitat
Philipp Borchert
Die gibt es ja auch nicht umsonst und sind Teil der Barrierefreiheit. Die kann man spätabends einfach ignorieren weil sich sonst Anwohnerinnen und Anwohner gestört fühlen könnten?
Auch Anwohner haben berechtigte (Lärmschutz) -interessen. Warum sollten diese dem Interesse nach Ansagen untergeordnet sein? Aus demselben Grund gibt es mE auch keine Außenansagen bei der Straßenbahn mehr.
Re: Kurioses 2022 20.02.2022 12:30 |
Zitat
Railroader
Auch Anwohner haben berechtigte (Lärmschutz) -interessen. Warum sollten diese dem Interesse nach Ansagen untergeordnet sein?
Anonymer Benutzer
Re: Kurioses 2022 20.02.2022 13:05 |
Zitat
Philipp Borchert
Und drittens könnte ich noch die umgekehrte Frage stellen...
Re: Kurioses 2022 20.02.2022 13:26 |
Anonymer Benutzer
Re: Kurioses 2022 20.02.2022 14:26 |
Zitat
PassusDuriusculus
Mehrheitlich kann man sowas nicht entscheiden.
Re: Kurioses 2022 20.02.2022 15:32 |
Re: Kurioses 2022 20.02.2022 16:00 |
Zitat
Wutzkman
Nun, sie funktioniert Inklusion aber nicht. Das Recht darauf, ohne weitere vermeidbare Einschränkungen am alltäglichen Leben teilnehmen zu können, kennt keine Grenzen. Es spielt folglich keine Rolle, dass ob 10.000, oder 100 oder 1 Mensch von den Einschränkungen betroffen sind. Allein, dass sie sich vermeintlich beschweren müssten, ist schon Ausgrenzung.
Andererseits könnte man ja argumentieren, ab 22:00 auf den Bahnhöfen und in den Zügen das Licht auszuschalten, damit die von Lichtverschmutzung betroffenen Anwohner des Nächtens besser schlafen können.
Re: Kurioses 2022 20.02.2022 16:04 |
Anonymer Benutzer
Re: Kurioses 2022 20.02.2022 16:08 |
Zitat
Wutzkman
Das Recht darauf, ohne weitere vermeidbare Einschränkungen am alltäglichen Leben teilnehmen zu können, kennt keine Grenzen. [...]
Allein, dass sie sich vermeintlich beschweren müssten, ist schon Ausgrenzung.
Re: Kurioses 2022 20.02.2022 16:14 |
Zitat
Bd2001
Im Gegensatz zum Licht gibt es für Lärm Grenzwerte, die einzuhalten sind.
Zitat
Bw Steg
Die/der Berufstätige, die/der im Krankenhaus, bei der Feuerwehr, bei der Polizei oder auch verantwortungsvoll - hey, hey! - als Fahrzeugführer/in bei Verkehrsbetrieben arbeitet, wird allerdings als Anwohner/in aus seinem Kiez heraus immer erst einmal nur als Einzelperson reklamieren können.
Zitat
Bw Steg
Da könnte man wenigstens schon nachdenken, wer heutzutage bei bestimmten Themen schneller schon mal ausgegrenzt wird.
Anonymer Benutzer
Re: Kurioses 2022 20.02.2022 16:45 |
Anonymer Benutzer
Re: Kurioses 2022 20.02.2022 17:12 |
Zitat
Philipp Borchert
Jetzt mal im Ernst: Wie laut sind denn bitte diese Ansagen, dass sie tatsächlich über solchen Grenzen (die wie mir bewusst ist nachts sicherlich deutlich niedriger sein werden als tagsüber, aber dennoch) hinaus reichen?
Re: Kurioses 2022 20.02.2022 18:00 |
Re: Kurioses 2022 20.02.2022 18:25 |
Zitat
BVG-Fuchs
Und ich vermute auch einen Unterschied zwischen Dahlem und Hellersdorf.
Re: Kurioses 2022 20.02.2022 19:07 |
Re: Kurioses 2022 20.02.2022 21:01 |
Zitat
Railroader
Zitat
Wutzkman
Das Recht darauf, ohne weitere vermeidbare Einschränkungen am alltäglichen Leben teilnehmen zu können, kennt keine Grenzen. [...]
Allein, dass sie sich vermeintlich beschweren müssten, ist schon Ausgrenzung.
Das gilt ebenso für durch Lärm eingeschränkte Anwohner. Muss ich mein Fenster zwangsläufig wegen Lärm schließen, ist das auch eine Einschränkung. Müssen dies 20 Menschen jede Nacht machen, aber nur einer fährt im Zweifel in die falsche Richtung und muss wieder zurück, steht es eben in keinem Verhältnis.
Re: Kurioses 2022 20.02.2022 21:15 |
Zitat
Bd2001
Zitat
Wutzkman
Nun, sie funktioniert Inklusion aber nicht. Das Recht darauf, ohne weitere vermeidbare Einschränkungen am alltäglichen Leben teilnehmen zu können, kennt keine Grenzen. Es spielt folglich keine Rolle, dass ob 10.000, oder 100 oder 1 Mensch von den Einschränkungen betroffen sind. Allein, dass sie sich vermeintlich beschweren müssten, ist schon Ausgrenzung.
Andererseits könnte man ja argumentieren, ab 22:00 auf den Bahnhöfen und in den Zügen das Licht auszuschalten, damit die von Lichtverschmutzung betroffenen Anwohner des Nächtens besser schlafen können.
Im Gegensatz zum Licht gibt es für Lärm Grenzwerte, die einzuhalten sind. Lärm ist im Gegensatz zum Licht gesundheitsgefährdend. Die Anwohner sind daher vor Lärm zu schützen. Das können sie sogar gerichtlich einklagen. Das in diesem Fall das BImSchG dem BGG entgegensteht ist dem Gesetzgeber egal.
Zitat
Bd2001
Sehen wir es mal aus der Praxis. Die Beispiele der fehlenden Ansagen sind allesamt bei leeren Bahnsteigen entstanden. Da gibt es also keinen Betroffenen der davon einen Nachteil erleiden mußte.
Anonymer Benutzer
Re: Kurioses 2022 20.02.2022 22:17 |
Zitat
Wutzkman
Es gebt dabei nicht ums Verhältnis, denn du kannst wählen, das Fenster offen zu lassen oder zu schließen. Ein Sehbehinderter hat diese Wahl leider nicht.
Anonymer Benutzer
Re: Kurioses 2022 20.02.2022 22:20 |
Zitat
Wutzkman
Henne-Ei: Die leeren Bahnsteige entstehen möglicherweise auch, weil Sehbehinderten die Orientierung und damit Chance auf eigenständige Mobilität mutwillig genommen wird.
Re: Kurioses 2022 20.02.2022 22:29 |