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(Halb-) Automatisierter Betrieb bei der U-Bahn
geschrieben von chilldow 
Zitat
B-V 3313
Nun dürfen ja bei Verkehrsbetrieben nicht nur Menschen arbeiten, die von teutschem Blute sind.

Das ist doch längst der Fall. Vor allem auf früher in Berlin-West gelegenen Höfen hat der Großteil der Fahrpersonale Migrationshintergrund. Die sich nun schnell ändernde Bevölkerungsstruktur wird bei traditionell hohe Fluktuation aufweisenden Fahr- und Betriebsdiensttätigkeiten adäquat abgebildet.

so long

Mario
Zitat
Wutzkman
Doch eigentlich schon. Denn dass es bei weiter ausbleibenden Geburten und der weiter alternden Gesamtbevökerung zu keiner Umkehr kommt, es jetzt keine Raketenwissenschaft.

Aber eben nur bei einigermaßen gleichbleibendem oder steigendem Bedarf an Arbeitskräften. Wenn die Nachfrage danach stärker sinkt als das Angebot, kann es eben auch wieder verstärkt zu Arbeitslosigkeit kommen.
Zitat
VvJ-Ente
Kanzler Höcke wird das anders sehen...

Dieser wird allerdings auch die Hälfte der Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt entziehen, denn das deutsche Mädel muss dem Führer Kanzler Soldaten Arbeitnehmer schenken.
Zitat
def
Zitat
Wutzkman
Doch eigentlich schon. Denn dass es bei weiter ausbleibenden Geburten und der weiter alternden Gesamtbevökerung zu keiner Umkehr kommt, es jetzt keine Raketenwissenschaft.

Aber eben nur bei einigermaßen gleichbleibendem oder steigendem Bedarf an Arbeitskräften. Wenn die Nachfrage danach stärker sinkt als das Angebot, kann es eben auch wieder verstärkt zu Arbeitslosigkeit kommen.

Der stetig wachsenden Anteil an älteren Menschen wird allein massiv Arbeitskräfte brauchen.
Zitat
Wutzkman
Der stetig wachsenden Anteil an älteren Menschen wird allein massiv Arbeitskräfte brauchen.

Und gleichzeitig - so man am Renteneinstiegsalter nichts ändert - massiv Arbeitskräfte kosten.
Zitat
Wutzkman
Zitat
def
Zitat
Wutzkman
Doch eigentlich schon. Denn dass es bei weiter ausbleibenden Geburten und der weiter alternden Gesamtbevökerung zu keiner Umkehr kommt, es jetzt keine Raketenwissenschaft.

Aber eben nur bei einigermaßen gleichbleibendem oder steigendem Bedarf an Arbeitskräften. Wenn die Nachfrage danach stärker sinkt als das Angebot, kann es eben auch wieder verstärkt zu Arbeitslosigkeit kommen.

Der stetig wachsenden Anteil an älteren Menschen wird allein massiv Arbeitskräfte brauchen.

Das hat sich aber nach 20 Jahren auf natürliche Art und Weise erledigt.
Wieso? Ist es schon beschlossen, dass wir alle keine Rente mehr und daher bis zum Umfallen arbeiten werden?
Nein, weil Tote keine medizinische Betreuung und keine Pflege mehr brauchen.
Schon klar. Die Entitäten der Gruppe Senioren ändern sich natürlich tagtäglich, doch der Umfang nimmt stetig zu, auch bedingt durch die allgemeine Zunahme der durchschnittlichen zeitlichen Mitgliedschaft.
Zitat
def
Nein, weil Tote keine medizinische Betreuung und keine Pflege mehr brauchen.

Das kommt ganz auf die Art der Bestattung an. Friedwälder und Seebestattungen liegen zwar im Trend, dennoch beansprucht weiterhin ein großer Teil Grabpflege auf einem Friedhof.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Moin,

heute wurde eine parlamentarische Anfrage der AfD nebst Antworten veröffentlicht, die ich 'mal entgegen meiner Überzeugung hier zitiere, dieser Partei keine Öffentlichkeit zu geben, da ich darin keinerlei politischen Subtext erkennen kann:

Zitat

Anfrage des Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt (AfD) vom 6.8.2024 und Antwort vom 19.8.2024: Einführung von CTBC bei der BVG

Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Bei der Beantwortung aller Fragen wird davon ausgegangen, dass sich die Anfrage auf das Thema "CBTC - Communication Based Train Control" bezieht.

Frage 1: In welchem Zeitrahmen soll die Einführung des kommunikationsbasierten Zugbeeinflussungssystem (CBTC) auf den Linien U5 und U8 eingeführt werden?

Antwort zu 1.: Der aktuelle Planungstand sieht die Betriebsaufnahme mit CBTC auf der U-Bahnlinie 5 im Jahr 2029 und auf der U-Bahnlinie 8 im Jahr 2032 vor.

Frage 2: Welche Finanzierungsmodelle werden für die Einführung von CBTC auf den Linien U5 und U8 in Betracht gezogen?

Antwort zu 2.: Die BVG teilt hierzu mit: "CBTC ist in der Kalkulation des aktuellen Verkehrsvertrages als verkehrsvertragsfinanziert enthalten. Gleichwohl ist es gemeinsam erklärtes Ziel von BVG und Land, eine GVFG-Finanzierung über den Bund zu ermöglichen."

Der Senat ergänzt, dass ein Rahmenantrag als Grundlage für die Förderung des Vorhabens aktuell von der BVG erarbeitet wird.

Frage 3: Inwieweit existiert das CBTC-System bereits jetzt in Tunneln und Bahnhöfen?

Antwort zu 3.: Die BVG teilt hierzu mit: "CBTC-Systeme sind in verschiedenen ÖPNV-Netzen im Ausland bereits im Einsatz, unter anderem in Paris, Madrid und Kopenhagen. Bei der BVG ist CBTC bisher noch nicht im Einsatz."

Frage 4: Werden bei den derzeitigen Baumaßnahmen auf der Linie U5 bereits Vorbereitungen für die Integration des CBTC-Systems getroffen?

Antwort zu 4.: Die BVG teilt hierzu mit: "Nein. Bei den Baumaßnahmen auf der U5 handelt es sich um eine reine Instandhaltungsmaßnahme."

Frage 5: Gibt es heute schon passende Rechenzentren mit ausreichenden Kapazitäten zum Betrieb von CTBC? Wenn nein, wann sollen sie gebaut werden, wie werden sie finanziert?

Antwort zu 5.: Die BVG teilt hierzu mit: "Die Rechenzentren sind Bestandteil des Projektes. Sie werden während der Projektrealisierung neu erstellt."

Frage 6: Inwieweit lässt sich CBTC in ältere Baureihen von Zügen integrieren? Bitte mit Angabe der Baureihen in die sich CBTC nicht integrieren lässt, bzw. doch integrieren lässt, bzw. integriert sind.

Antwort zu 6.: Die BVG teilt hierzu mit: "Für die Linien U5 und U8 ist es geplant, die neue Baureihe J mit CBTC ab Werk auszustatten. Bei der Einführung von CBTC 2029 bzw. 2032 sind voraussichtlich alle Baureihen, älter als Baureihe H, im Großprofil ausgemustert oder stehen kurz vor der Ausmusterung. Bei der Baureihe H wäre theoretisch eine Umrüstung möglich. Diese würde sich aber, aufgrund des Alters der Fahrzeuge (Baujahr 1995 bis 2001), insbesondere durch die fahrzeugherstellerspezifische Leittechnik, schwierig gestalten und ist daher nicht vorgesehen."

Frage 7: Wird bei Modernisierungsmaßnahmen von Bahnhöfen CBTC automatisch implementiert?

Antwort zu 7.: Die BVG teilt hierzu mit: "Nein. Die Einführung CBTC erfolgt zunächst nur auf den Linien U5 und U8."

Frage 8: Inwieweit kann es zu Problemen kommen, wenn in Bahnhöfen sowohl CBTC gesteuerte Züge wie auch nicht mit CTBC ausgestattete Züge auf einem Gleis einfahren?

Antwort zu 8.: Die BVG teilt hierzu mit: "Mit CBTC sind beide Varianten möglich. Den CBTC-geführten Fahrzeugen ist es erlaubt, die Streckenhöchstgeschwindigkeit von 70 km/h zu fahren. Alle anderen U-Bahn-Fahrzeuge (ohne CBTC) dürfen nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h im Bahnhofsabstand die CBTC-Strecke befahren."

Frage 9: Verfolgt der Senat Pläne, die Linien U5 und U8 vollständig autonom fahren zu lassen? Wenn nein, warum?

Antwort zu 9.: Die BVG teilt hierzu mit: "Die BVG plant derzeit keinen fahrerlosen Betrieb auf den Linien U5 und U8. Mit der Einführung von CBTC soll der Betrieb von derzeit GoA1 auf GoA2 (halbautomatisch mit Fahrpersonal in jedem Zug) umgestellt werden. Das CBTC-System soll die aktuelle Zugsicherungstechnik ersetzen. Grundsätzlich ist das CBTC-System auch für einen fahrerlosen Betrieb (GoA4) geeignet und es gibt eine vertragliche Option für die Vorrüstung des CBTC-Systems auf GoA4."

Der Senat ergänzt, dass der fahrerlose Betrieb mit GoA4 aktuell noch nicht vorgesehen ist, da dieser einen hohen Aufwand mit weitreichenden Baumaßnahmen erfordern würde, um die Fahrgastsicherheit zu gewährleisten. Es wird aber nicht ausgeschlossen, dass der fahrerlose Betrieb in Zukunft umgesetzt wird.

Frage 10: Welches Sicherheitskonzept ist für die mit CBTC ausgestatteten Stationen der Linien U5 und U8 geplant? Ist geplant, eine physische Trennung von Bahnsteig und Schiene einzuführen?

Antwort zu 10.: Die BVG teilt hierzu mit: "Das Sicherheitskonzept ist identisch mit dem derzeitigen Sicherheitskonzept, da im GoA2-Betrieb unverändert jeder Zug von Fahrpersonalen gesteuert wird und somit eine zusätzliche physische Trennung von Bahnsteig und Gleisbereich zur Gewährleistung der Fahrgastsicherheit nicht erforderlich ist."
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Viele Grüße, Thomas

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Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Zitat
krickstadt

Zitat

Anfrage des Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt (AfD) vom 6.8.2024 und Antwort vom 19.8.2024: Einführung von CTBC bei der BVG

Frage 10: Welches Sicherheitskonzept ist für die mit CBTC ausgestatteten Stationen der Linien U5 und U8 geplant? Ist geplant, eine physische Trennung von Bahnsteig und Schiene einzuführen?

Antwort zu 10.: Die BVG teilt hierzu mit: "Das Sicherheitskonzept ist identisch mit dem derzeitigen Sicherheitskonzept, da im GoA2-Betrieb unverändert jeder Zug von Fahrpersonalen gesteuert wird und somit eine zusätzliche physische Trennung von Bahnsteig und Gleisbereich zur Gewährleistung der Fahrgastsicherheit nicht erforderlich ist."
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Das verstehe ich nicht. Wieso soll denn ein fahrerloser Betrieb Bahnsteigtüren erforderlich machen und was macht das Fahrpersonal besser, so daß bei dessen Anwesenheit diese Sicherheitsmaßnahme entbehrlich ist?


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Ich sehe darin auch keinen kausalen Zusammenhang. Bahnsteigtüren machen die ganze Nummer sicherer, ganz egal wie die Züge nun fahren - bedient oder automatisiert.

Und der größte Unterschied in Sachen Sicherheit zwischen diesen beiden Systemen ist vermutlich die Wiederinbetriebnahme nach einem solchen Vorfall. Wird ein Zug von 'nem U-Bahn-Menschen notgebremst, weil sich wer im Gleisbett befindet und es passiert nichts (z.B. war derjenige unbeabsichtigt dort und konnte wieder hochklettern), dürfte der Zug vermutlich rasch wieder weiter fahren, im Zweifel mit Rücksprache der Leitstelle. Ob das bei einem automatisierten Betrieb auch so einfach ist?

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Zitat
Philipp Borchert
Und der größte Unterschied in Sachen Sicherheit zwischen diesen beiden Systemen ist vermutlich die Wiederinbetriebnahme nach einem solchen Vorfall. Wird ein Zug von 'nem U-Bahn-Menschen notgebremst, weil sich wer im Gleisbett befindet und es passiert nichts (z.B. war derjenige unbeabsichtigt dort und konnte wieder hochklettern), dürfte der Zug vermutlich rasch wieder weiter fahren, im Zweifel mit Rücksprache der Leitstelle. Ob das bei einem automatisierten Betrieb auch so einfach ist?

Ich denke, dass man das nicht so pauschal sagen kann. Der Mensch da vorn in der U-Bahn kann ja trotzdem einen Schock bekommen haben und abgelöst werden müssen, auch wenn er selbst sich vielleicht noch als fahrtüchtig einschätzt.
Wenn aber jemand nur von der Bahnsteigkante gestolpert ist und wieder rauskletten konnte, kann man das unter Umständen sogar anhand von Videobildern aus der Ferne feststellen und dem automatischen Zug die Weiterfahrerlaubnis erteilen.
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