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Frage zur Reaktivierung der Heidekrautbahn zwischen Basdorf - Wilhelmsruh
geschrieben von Bahnfreund Schranke 
Warum musste nochmal überhaupt ein PFV durchgeführt werden bei einer reinen Wiederinbetriebnahme? Die Anwohner hatten doch vorher auch keine andere Möglichkeit zu queren und mussten einfach auf den Zugverkehr acht geben. Dass man heute keine unbeschrankten Kreuzungen mehr genehmigt ist klar. Aber muss eine beschrankte Straßenquerung zwingend ein PFV haben? Oder ein Haltepunkt?
Zitat
Heidekraut
Warum musste nochmal überhaupt ein PFV durchgeführt werden bei einer reinen Wiederinbetriebnahme? Die Anwohner hatten doch vorher auch keine andere Möglichkeit zu queren und mussten einfach auf den Zugverkehr acht geben. Dass man heute keine unbeschrankten Kreuzungen mehr genehmigt ist klar. Aber muss eine beschrankte Straßenquerung zwingend ein PFV haben? Oder ein Haltepunkt?

Ob das wirklich zwingend so sein muss, weiß ich nicht. Bei der Wiederinbetriebnahme der Volmetalbahn in NRW hatte die Bahn angeblich schlechte Erfahrungen gemacht und führt jetzt für jeden Bahnübergang ein eigenes PfV durch. Irgendwie müssen die ganzen Juristen ja beschäftigt werden.
Zitat
DerMichael
Zitat
Heidekraut
Warum musste nochmal überhaupt ein PFV durchgeführt werden bei einer reinen Wiederinbetriebnahme? Die Anwohner hatten doch vorher auch keine andere Möglichkeit zu queren und mussten einfach auf den Zugverkehr acht geben. Dass man heute keine unbeschrankten Kreuzungen mehr genehmigt ist klar. Aber muss eine beschrankte Straßenquerung zwingend ein PFV haben? Oder ein Haltepunkt?

Ob das wirklich zwingend so sein muss, weiß ich nicht. Bei der Wiederinbetriebnahme der Volmetalbahn in NRW hatte die Bahn angeblich schlechte Erfahrungen gemacht und führt jetzt für jeden Bahnübergang ein eigenes PfV durch. Irgendwie müssen die ganzen Juristen ja beschäftigt werden.

Das Thema hatten wir schon ausführlich besprochen, vermutlich sogar irgendwo auf den vorderen Seiten dieses Threads, aber unser Heidekraut trollt eben gerne.

Die Antwort auf die Frage, warum ein PFV durchgeführt werden muss, ist denkbar einfach: Die Vmax soll auf 80 km/h erhöht werden und die Bahnsteige werden komplett neu errichtet. Teilweise an anderen Standorten. Auch die Leit- und Sicherungstechnik muss komplett neu aufgebaut werden.

--- Signatur ---
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Nein, nein, ich hab's mir wohl nicht gemerkt. Allerdings für mich alles kein Grund bei einer Wiederinbetriebnahme ein vollständiges PFV durchzuführen. Es wird Zeit, dass man anfängt die Betroffenenbeteiligung trickreich zu umgehen. Erst Wiederinbetrieb nehmen zur alten Geschwindigkeit, dann in einer zweiten Stufe ertüchtigen, wenn schon alles läuft. Ein neuer Bahnsteig und ein neues Signal sind kein Grund für ein PfV. Irgendwann kann man garnichts mehr bauen.

Heidekraut möchte außerdem einen besseren Bahnhof in Wilhelmsruh, kundenfreundlicher. Die S-Bahn nutzt in beiden Richtungen eine Bahnsteigkante, die andere wird per Rampe für die Regionalbahn erschlossen. Eine Weiterführung nach Gesundbrunnen über das ehem. Gütergleis sollte trotzdem möglich sein. Die Nordbahn kommt eh nicht in den nächsten 30 Jahren. Dann kann man die Würfel neu rollen lassen.
Zitat
Heidekraut

Heidekraut möchte außerdem einen besseren Bahnhof in Wilhelmsruh, kundenfreundlicher. Die S-Bahn nutzt in beiden Richtungen eine Bahnsteigkante

Du hälst wohl nichts von zuverlässigem Bahnbetrieb?

Zitat

Erst Wiederinbetrieb nehmen zur alten Geschwindigkeit, dann in einer zweiten Stufe ertüchtigen, wenn schon alles läuft.

Die entsprechenden Maßnahmen sind ja schon sinnvoll, daher wäre es nicht so ganz unschlau vor dem Baubeginn die entsprechenden Planfeststellungsverfahren laufen zu lassen. Das spart Baukosten. Man sollte halt nur den Altzustand im Zweifel ohne Planfeststellung realisieren, wenn es irgendwo klemmt.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Heidekraut
Nein, nein, ich hab's mir wohl nicht gemerkt. Allerdings für mich alles kein Grund bei einer Wiederinbetriebnahme ein vollständiges PFV durchzuführen.

Mit Verlaub, aber deine Meinung ist da gewiss nicht auschlaggbend.

Zitat
Heidekraut
Es wird Zeit, dass man anfängt die Betroffenenbeteiligung trickreich zu umgehen. Erst Wiederinbetrieb nehmen zur alten Geschwindigkeit, dann in einer zweiten Stufe ertüchtigen, wenn schon alles läuft. Ein neuer Bahnsteig und ein neues Signal sind kein Grund für ein PfV. Irgendwann kann man garnichts mehr bauen.

Genau, zweimal bauen. Eine ganz schlaue Idee von dir...

Zitat
Heidekraut
Heidekraut möchte außerdem einen besseren Bahnhof in Wilhelmsruh, kundenfreundlicher. Die S-Bahn nutzt in beiden Richtungen eine Bahnsteigkante, die andere wird per Rampe für die Regionalbahn erschlossen.

Wie willst du damit einen 5 Minuten-Takt bei der S-Bahn anbieten? Nein, einen solchen Schwachsinn baut man heute nicht mehr.

x--x--x--x

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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.02.2024 12:56 von B-V 3313.
Zitat
Heidekraut
Allerdings für mich alles kein Grund bei einer Wiederinbetriebnahme ein vollständiges PFV durchzuführen.

Gegenüber dem, was in den betrieblichen Vorschriften der NEB [www.neb.de] vorgesehen ist, wird man für einen Fahrgastbetrieb im Taktverkehr wohl mehr als nur punktuell einiges nachrüsten müssen. 30 km/h und postengesicherte Bahnübergänge sind schon etwas von dem entfernt, was vorgesehen ist. Selbst wenn man kein vollständiges PFV durchführen würde, wären es wohl so viele Einzelmaßnahmen mit eigenen Verfahren, dass das vollständige PFV kein wesentlicher Zusatzaufwand ist.
Ich denke, hier wäre es nötig, mal in Erfahrung zu bringen, woran es nun genau hapert. So wie ich das verstanden habe, gab es wohl jede Menge wilder Bahnübergänge, von denen jetzt ein paar gesichert erhalten bleiben sollen und so aus (ins Blaue geschätzt) 5 Bahnübergänge jetzt 15 werden sollen. Dazu kommt, dass jetzt anscheinend die Bahntrasse ein Biotop geschaffen hat, welches gar nicht existieren würde, wenn es die alte Trasse gar nicht geben würde (weil Bauland oder landwirtschaftliche Nutzfläche). Und darauf muss jetzt Rücksicht genommen werden. Stichwort Fledermäuse in alten Bahntunneln.
Könnte natürlich auch sein, dass hier von einigen Anrainern der Naturschutz dazu herangezogen wird, damit die Nimbys weiter ihre Ruhe haben.
Aber vor 1984 oder war es 1974 war doch die Strecke nicht für 30 kmh ausgelegt, oder? Es war doch normaler Zugverkehr. Ich meinte nicht zweimal bauen, gleich richtig bauen aber für nur 50 kmh oder 30 kmh, in Betrieb nehmen. Dass sich die Anwohner viele zusätzliche Übergänge wünschen, geht dann eben nicht. 5 Min. Takt in Wilhelmsruh?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.02.2024 17:56 von Heidekraut.
Zitat
Lopi2000
Zitat
Heidekraut
Allerdings für mich alles kein Grund bei einer Wiederinbetriebnahme ein vollständiges PFV durchzuführen.

Gegenüber dem, was in den betrieblichen Vorschriften der NEB [www.neb.de] vorgesehen ist, wird man für einen Fahrgastbetrieb im Taktverkehr wohl mehr als nur punktuell einiges nachrüsten müssen. 30 km/h und postengesicherte Bahnübergänge sind schon etwas von dem entfernt, was vorgesehen ist. Selbst wenn man kein vollständiges PFV durchführen würde, wären es wohl so viele Einzelmaßnahmen mit eigenen Verfahren, dass das vollständige PFV kein wesentlicher Zusatzaufwand ist.

Woraus ergibt sich eigentlich zwingend die Notwendigkeit, für jede Modernisierung oder nachträglich zu installierende technische Sicherung vorhandener BÜ jeweils ein komplettes Planrechtsverfahren Veranstalten zu müssen? Warum ist die Wiederbefahrbarmachung einer offtiziell niemals stillgelegten oder gar entwidmeten Eisenbahninfrastruktur entsprechend dem heute anerkannten Stand der Technik überhaupt PFV-pflichtig? Reicht also als Rechtfertigung für die Umbauten von BÜ und Strecke nicht eine entsprechende Weisung der Landesbahnaufsicht?

Theoretisch könnte doch auch das EVU "NEB-Betrieb GmbH" einfach seine Mutter "NEB AG" auf Ermöglichung ordnungsgemäßer Zugfahrten verklagen...

Insgesamt wäre das Vorhaben aber meiner Ansicht nach eigentlich als "Kriegsfolgenlast" oder "teilungsbedingte Sonderausgabe" vollständig durch die Bundesebene zu finanzieren, denn es geht vorliegend ja unstreitig um die Beseitigung eines Zustandes, der ohne die einschlägig bekannten Ereignisse von 1945, 1948 und 1961 in dieser Form nicht eingetreten wäre. Die NEB hätte nach Lage der Dinge stattdessen eine der AKN im Raum Hamburg analoge Entwicklung nehmen können.

Viele Grüße
Arnd
Ich meine, dass der sprichwörtliche Zug für eine Finanzierung aufgrund von Teilungssschäden vor ein einiger Zeit bereits endgültig abgefahren ist. Da hätte man schlicht früher mal aus dem Quark kommen müssen.
Moin,

heute wurde wieder eine parlamentarische Anfrage nebst Antworten zur Heidekrautbahn veröffentlicht:

Zitat

Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Kristian Ronneburg (Die Linke) vom 22.2.2024 und Antwort vom 11.3.2024: Heidekrautbahn

Frage 1: Die Stammstrecke der Heidekrautbahn zwischen den Bahnhöfen Wilhelmsruh und Basdorf wurde bis 1961 im Regelbetrieb mit Personenzügen als auch mit Güterzügen befahren und war planfestgestellt. Ist die Planfeststellung seitdem erloschen oder wurde sonst wie ganz oder teilweise aufgehoben?

Frage 3: Wenn der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss ganz oder teilweise erloschen/aufgehoben war, auf welcher Rechtgrundlage erfolgte dann der Eisenbahn-Güterverkehr zum und vom Bergmann-Borsig/ABB-Gelände?

Antwort zu 1. und 3.: Die Fragen 1 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für die Strecke der Heidekrautbahn besteht Planrecht im Rahmen der erteilten Konzession.

Frage 2: Wenn der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss nach wie vor gültig ist, warum und auf welcher Rechtsgrundlage wird dann für eine Wiederinbetriebnahme erneut ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, was ist sein Gegenstand? Welche Behörde führt das Verfahren?

Antwort zu 2.: Eisenbahnbetriebsanlagen dürfen gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) nur errichtet oder wesentlich geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Zuständige Behörde im Land Berlin ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Die Inhalte des Antrags der Niederbarnimer Eisenbahn AG betreffend Änderungen an ihren Bahnanlagen zur Aufnahme des Personenverkehrs auf der Stammstecke nach Wilhelmsruh können dem UVP-Portal unter "Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn Berlin Wilhelmsruh - Awanst Schönwalde, Abschnitt Berlin, km 0,570 bis km 5,969" in den Bezirken Pankow und Reinickendorf von Berlin - UVP (uvp-verbund.de) entnommen werden.

Frage 4: Welche umwelt- und naturschutzrechtlichen Einwendungen und Bedenken macht das Amt für Umwelt und Natur des Bezirksamtes Pankow im derzeitigen Planfeststellungsverfahren geltend?

Antwort zu 4.: Das Bezirksamt Pankow hat sich zu einer Reihe von umwelt- und naturschutzrechtlichen Belangen positioniert, darunter die Erhaltung des Grundwassers sowie die Forderung einer präziseren Bilanzierung der biotischen Komponente und den Schutz der Artenvielfalt.

Frage 5: Da die Stammstrecke der Heidekrautbahn wenigstens teilweise lange in Betrieb war, bevor das LSG Blankenfelde ausgewiesen wurde, auf welcher Rechtsgrundlangen erfolgen die Einwendungen und Bedenken des Bezirksamtes Pankow?

Antwort zu 5.: Die Einwendungen des Bezirksamts Pankow beruhen auf § 73 VwVfG.

Frage 6: Ist es möglich, die Fläche der Trasse der Stammstrecke der Heidekrautbahn vollständig aus dem LSG Blankenfelde herauszulösen, so dass Umwelt- und naturschutzrechtliche Regelungen (außer denen für Eisenbahnen üblichen) eines LSG darauf keine Anwendung mehr finden können, und wenn nein, warum nicht?

Frage 7: Wenn die in Frage 6 skizzierte Möglichkeit besteht, warum verfolgt sie der Senat dann nicht, um das derzeitige Planfeststellungsverfahren zu beschleunigen?

Antwort zu 6. und 7.: Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Landschaftsschutzgebiete (LSG) werden jeweils durch eine von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erlassene Verordnung (VO) festgesetzt. Eine solche Verordnung kann entsprechend den Vorgaben des § 27 Berliner Naturschutzgesetz geändert werden, z.B. können der Geltungsbereich der Verordnung geändert und Flächen aus dem Schutzgebiet herausgenommen werden. Dies setzt insoweit voraus, dass eine aktuelle Abwägung aller öffentlichen Belange, die an Ort und Stelle zu berücksichtigen sind, zu dem Ergebnis kommt, dass hier andere Belange des Allgemeinwohls diejenigen zum Wohl von Natur und Landschaft überwiegen.

Eine solche Situation ist vorliegend nicht gegeben. Denn die im hier in Rede stehenden Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigenden fachlichen und rechtlichen Belange des Naturschutzes ergeben sich nicht primär aus der Schutzgebietsverordnung für das LSG Blankenfelde, sondern aus darüber hinaus gehenden artenschutzrechtlichen Anforderungen des Bundes- und des Europarechts.

Frage 8: Wann erwartet der Senat den Abschluss des derzeitigen Planfeststellungsverfahrens?

Antwort zu 8.: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine belastbare Aussage über den Abschluss des Planfeststellungsverfahrens nicht möglich.
.

Viele Grüße, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Also für mich steht da: der Senat und das Bezirksamt Pankow wollen die Heidekrautbahn nicht. Gesetze und Anordnungen sind gottgegeben und dürfen auf gar keinen Fall geändert oder irgendwie pragmatisch angewendet werden. Und natürlich ist „der Bund“ und „Brüssel“ schuld, dass wir hier, leider leider, gar nichts machen können.
Sorry, aber die Berliner Politik und die Verwaltung verkommt für mich immer mehr zu einer Organisation, die sich hauptsächlich durch Arbeitsverweigerung auszeichnet.
Wofür bekommen die eigentlich Geld, wenn sie nichts machen können oder überhaupt nichts mehr machen dürfen?
Nur noch dafür, dass man feststellen darf, dass einem leider alle Hände gebunden sind?
Bestehende Anlagen sollten grundsätzlich von diesen Anordnungen ausgenommen werden und ich wette, dass diese strengen Anforderungen niemals für irgendwelche Autobahnen gelten würden und vor allem niemand jemals auf die Idee kommen würde, nachträglich ein LSG um eine Autobahn herum zu legen. Was natürlich auch nur am Europarecht liegt.
Meiner Meinung zeigt diese Aussage eigentlich nur die Verlogenheit der Politik auf. Es sagt mehr über die Intentionen der beteiligten Parteien, als alle Lippenbekenntnisse in irgendwelchen Wahlprogrammen.

Es lässt mich nur fassungslos und sauer über diese Inkompetenz der Berliner Politik zurück.
Man will einfach nicht und zieht sich, wie immer, wenn man nicht will, auf irgendwelche göttlichen Regelungen zurück.
Hat man in Preußen noch nicht mitbekommen, dass der Kaiser abgedankt hat?
@DerMichael: Ich kann deine Kritik hier nicht wirklich nachvollziehen. Die NEB (bzw. ihr Auftragnehmer DB E&C) hat schlampig gearbeitet, weshalb nachgearbeitet werden muss. Ich finde es eher im höchsten Maße erschreckend, wie nach wie vor die umweltrechtlichen Belange kleingeredet werden und Wege zum Umgehen gesucht werden.

Und natürlich muss das auch gemacht werden, wenn eine Autobahn erheblich verändert wird (z.B. 6-streifiger Ausbau). Der Unterschied ist nur, dass für eine Autobahn die politische Bereitschaft deutlich größer ist Eingriffe hinzunehmen und die entsprechenden Finanzmittel bereitzustellen.

--- Signatur ---
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Ich steh auf Michaels Seite und finde völlig weltfremd, was Jay dagegen setzt. Das LSG hätte niemals gegen die Bahnanlage durchgesetzt werden dürfen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.03.2024 11:23 von Heidekraut.
Zitat
Jay
@DerMichael: Ich kann deine Kritik hier nicht wirklich nachvollziehen. Die NEB (bzw. ihr Auftragnehmer DB E&C) hat schlampig gearbeitet, weshalb nachgearbeitet werden muss. Ich finde es eher im höchsten Maße erschreckend, wie nach wie vor die umweltrechtlichen Belange kleingeredet werden und Wege zum Umgehen gesucht werden.

Und natürlich muss das auch gemacht werden, wenn eine Autobahn erheblich verändert wird (z.B. 6-streifiger Ausbau). Der Unterschied ist nur, dass für eine Autobahn die politische Bereitschaft deutlich größer ist Eingriffe hinzunehmen und die entsprechenden Finanzmittel bereitzustellen.


Zum Lsndschaftsschutzgebiet in Schönholz steht eindeutig drin: dass für alle Bahnanlagen Bestandsschutz besteht und dass der Ausbau und die Nutzung für Eisenbahnzwecke grundsätzlich erlaubt ist.
Zur Erinnerung: das LSG in Schönholz wurde auch erlassen, damit die Bahn den Güterbahnhof und die nicht mehr für die S-Bahn genutzten Teile eben nicht verhökert werden können und langfristig für die Bahn erhalten bleiben (nachdem sich der Möbelhändler schon den alten RB in Pankow gesichert hat). Anscheinend lässt das Umweltrecht so etwas zu.
Wenn Pankow oder wer auch immer bei der Heidekrautbahn der Strecke keinen Bestandsschutz einräumt, hat dort entweder eine Behörde gepennt, oder das wurde bewusst in Kauf genommen, damit sich der Wiederaufbau nicht mehr rentiert.
Zitat
Jay
@DerMichael: Ich kann deine Kritik hier nicht wirklich nachvollziehen. Die NEB (bzw. ihr Auftragnehmer DB E&C) hat schlampig gearbeitet, weshalb nachgearbeitet werden muss. Ich finde es eher im höchsten Maße erschreckend, wie nach wie vor die umweltrechtlichen Belange kleingeredet werden und Wege zum Umgehen gesucht werden.

Und natürlich muss das auch gemacht werden, wenn eine Autobahn erheblich verändert wird (z.B. 6-streifiger Ausbau). Der Unterschied ist nur, dass für eine Autobahn die politische Bereitschaft deutlich größer ist Eingriffe hinzunehmen und die entsprechenden Finanzmittel bereitzustellen.

... was genau das Problem ist. Letztlich gibt es einfach kein politisches Interesse, die Heidekrautbahn wieder in Betrieb zu nehmen. Wir sprechen hier von einer eingleisigen nichtelektrifizierten Strecke, die überwiegend nie außer Betrieb war und auf deren wiederaufzubauendem Abschnitt die Trasse freigehalten war. Wenn man wollte, hätte man die Strecke schon 1995 wieder in Betrieb nehmen können.

Gleichzeitig sagt die CDU den Radweg in der Blankenfelder Chaussee wegen des ach so starken Pendler:innenverkehrs ab und träumt von einer U-Bahn ins Mühlenbecker Land...
Zitat
DerMichael
Zitat
Jay
@DerMichael: Ich kann deine Kritik hier nicht wirklich nachvollziehen. Die NEB (bzw. ihr Auftragnehmer DB E&C) hat schlampig gearbeitet, weshalb nachgearbeitet werden muss. Ich finde es eher im höchsten Maße erschreckend, wie nach wie vor die umweltrechtlichen Belange kleingeredet werden und Wege zum Umgehen gesucht werden.

Und natürlich muss das auch gemacht werden, wenn eine Autobahn erheblich verändert wird (z.B. 6-streifiger Ausbau). Der Unterschied ist nur, dass für eine Autobahn die politische Bereitschaft deutlich größer ist Eingriffe hinzunehmen und die entsprechenden Finanzmittel bereitzustellen.


Zum Lsndschaftsschutzgebiet in Schönholz steht eindeutig drin: dass für alle Bahnanlagen Bestandsschutz besteht und dass der Ausbau und die Nutzung für Eisenbahnzwecke grundsätzlich erlaubt ist.
Zur Erinnerung: das LSG in Schönholz wurde auch erlassen, damit die Bahn den Güterbahnhof und die nicht mehr für die S-Bahn genutzten Teile eben nicht verhökert werden können und langfristig für die Bahn erhalten bleiben (nachdem sich der Möbelhändler schon den alten RB in Pankow gesichert hat). Anscheinend lässt das Umweltrecht so etwas zu.
Wenn Pankow oder wer auch immer bei der Heidekrautbahn der Strecke keinen Bestandsschutz einräumt, hat dort entweder eine Behörde gepennt, oder das wurde bewusst in Kauf genommen, damit sich der Wiederaufbau nicht mehr rentiert.

Es geht aber nun mal gar nicht um Bestandsschutz (der außer Frage steht), sondern um eine erhebliche Veränderung der Anlagen. Und da ist es durchaus sinnvoll gewesen die komplette Bestandsstrecke in einem Planrechtsverfahren zusammenzufassen, statt punktuelle Planrechtsverfahren durchzuführen und später festzustellen, dass man irgendwo was vergessen hat.

Nochmal: Für Verzögerungen sorgt nicht das Umweltrecht oder das Landschaftsschutzgebiet, sondern dass bei den eingereichten Planungsunterlagen massiv geschlampt wurde und nun erheblich nachgearbeitet werden muss. Im Nachhinein betrachtet, wäre die NEB wohl besser gefahren, wenn sie die Planungsleistung an ein erfahrenes Ingenieurbüro vergeben hätte. Andererseits hat DB E&C durchaus die notwendigen Kompetenzen im Haus, so dass man der NEB für deren Beauftragung schlecht einen Vorwurf machen kann.

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Dass ein Planrechtsverfahren nötig ist, steht ja außer Frage. Das gibt es beim Umbau bis Schönholz auch. Und obwohl sich dort die Anwohner und die Presse darüber echauffiert, dass die Bahn einfach so im LSG Bäume fällt, ist das hier kein Problem, weil eben das Gesetz zum LSG „Grünes Band Schönholz“ diesen Ausbau explizit erlaubt. Von wegen Europarecht.

Aber es geht doch nicht darum, dass ein Planrechtsverfahren nötig ist, sondern darum:

Zitat
Anfrage

Frage 6: Ist es möglich, die Fläche der Trasse der Stammstrecke der Heidekrautbahn vollständig aus dem LSG Blankenfelde herauszulösen, so dass Umwelt- und naturschutzrechtliche Regelungen (außer denen für Eisenbahnen üblichen) eines LSG darauf keine Anwendung mehr finden können, und wenn nein, warum nicht?

Frage 7: Wenn die in Frage 6 skizzierte Möglichkeit besteht, warum verfolgt sie der Senat dann nicht, um das derzeitige Planfeststellungsverfahren zu beschleunigen?

Antwort zu 6. und 7.: Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Landschaftsschutzgebiete (LSG) werden jeweils durch eine von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erlassene Verordnung (VO) festgesetzt. Eine solche Verordnung kann entsprechend den Vorgaben des § 27 Berliner Naturschutzgesetz geändert werden, z.B. können der Geltungsbereich der Verordnung geändert und Flächen aus dem Schutzgebiet herausgenommen werden. Dies setzt insoweit voraus, dass eine aktuelle Abwägung aller öffentlichen Belange, die an Ort und Stelle zu berücksichtigen sind, zu dem Ergebnis kommt, dass hier andere Belange des Allgemeinwohls diejenigen zum Wohl von Natur und Landschaft überwiegen.

Eine solche Situation ist vorliegend nicht gegeben. Denn die im hier in Rede stehenden Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigenden fachlichen und rechtlichen Belange des Naturschutzes ergeben sich nicht primär aus der Schutzgebietsverordnung für das LSG Blankenfelde, sondern aus darüber hinaus gehenden artenschutzrechtlichen Anforderungen des Bundes- und des Europarechts.

Beim LSG „Grünes Band“ hat man die Nordbahn herausgenommen. In Blankenfelde anscheinend nicht. Und man legt sich selbst Steine in den Weg, dass man das nachträglich nicht mehr ändern kann und schiebt es auf Brüssel.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.03.2024 14:14 von DerMichael.
Zitat
DerMichael
Dass ein Planrechtsverfahren nötig ist, steht ja außer Frage. Das gibt es beim Umbau bis Schönholz auch. Und obwohl sich dort die Anwohner und die Presse darüber echauffiert, dass die Bahn einfach so im LSG Bäume fällt, ist das hier kein Problem, weil eben das Gesetz zum LSG „Grünes Band Schönholz“ diesen Ausbau explizit erlaubt. Von wegen Europarecht.

Aber es geht doch nicht darum, dass ein Planrechtsverfahren nötig ist, sondern darum:

Zitat
Anfrage
[...]
Eine solche Situation ist vorliegend nicht gegeben. Denn die im hier in Rede stehenden Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigenden fachlichen und rechtlichen Belange des Naturschutzes ergeben sich nicht primär aus der Schutzgebietsverordnung für das LSG Blankenfelde, sondern aus darüber hinaus gehenden artenschutzrechtlichen Anforderungen des Bundes- und des Europarechts.

Beim LSG „Grünes Band“ hat man die Nordbahn herausgenommen. In Blankenfelde anscheinend nicht. Und man legt sich selbst Steine in den Weg, dass man das nachträglich nicht mehr ändern kann und schiebt es auf Brüssel.

Wo legt man sich denn hier selbst Steine in den Weg oder schiebt es auf Brüssel? Kann es sein, dass du den Absatz völlig falsch interpretiert hast? Die Aussage ist: Es bestehen Anforderungen aus Bundes- und Europarecht, völlig unabhängig davon, ob hier ein LSG ausgewiesen ist oder nicht. Somit würde es überhaupt nicht helfen das LSG aufzuheben, weil die anderen Anforderungen trotzdem bestünden und somit der Wunsch des Anfragenstellers, das Verfahren auf diese Weise zu vereinfachen, nicht funktioniert.

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