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Frage zur Reaktivierung der Heidekrautbahn zwischen Basdorf - Wilhelmsruh
geschrieben von Bahnfreund Schranke 
Genau darum geht es doch: es bestehen Anforderungen aus Bundes- und Europarecht: die Verantwortung wird nach oben delegiert. Entweder um jede Einwände bzgl. des Verfahrens mundtot zu machen (bei Europarecht sind einem leider die Hände gebunden) oder weil man einfach gar nicht will und Europarecht als Totschlagargument nutzt.
Welches Europarecht gibt denn bitte vor, dass bestehende gewidmete Bahnstrecken nicht genutzt werden dürfen.
Der Brexit war auch deshalb so erfolgreich, weil man das böse Europarecht immer vorgeschoben hat, wenn man eigentlich selbst gar nicht wollte.
Also: welches Europarecht verbietet das? Ich hätte gerne eine genaue Erläuterung anstatt dieses „das Europarecht lässt das leider nicht zu“.
Ich will das Gesetz wissen und mich nicht mit Platitüden abspeisen lassen. Ich vermute, dieses ominöse Europarecht gibt es gar nicht.

Im übrigen gibt es überhaupt gar kein Europarecht: jedes europäische Recht muss zunächst in nationales Recht überführt werden, bevor es bei uns Anwendung finden kann. M.E. grenzt es seitens der Verwaltung an Verarsche, wenn hier Europarecht herangezogen wird und die Unwissenheit der Bevölkerung dafür ausgenutzt wird.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.03.2024 00:25 von DerMichael.
Zitat
DerMichael
Im übrigen gibt es überhaupt gar kein Europarecht: jedes europäische Recht muss zunächst in nationales Recht überführt werden, bevor es bei uns Anwendung finden kann.

Das stimmt so nicht. Auf europäischer Ebene unterscheidet man Verordnungen und Richtlinien – die einen gelten unmittelbar und die anderen geben den Rahmen vor, an dem sich das nationale Recht zu orientieren hat.
Ok. Das sehe ich ein. Aber warum geht das [www.berlin.de] (Verordnung
zum Schutz der Landschaft des ehemaligen Mauerstreifens, der Schönholzer Heide und des Bürgerparks
in den Bezirken Pankow, Reinickendorf und Mitte von Berlin) und bei der Heidekrautbahn nicht? Welches europäische oder Bundesrecht steht dem bei der Heidekrautbahn entgegen, was bei der Nordbahn nicht gilt? Ist das überragende Interesse der tatsächlichen Wiederinbetriebnahme der Heidekrautbahn nicht so groß, wie das Interesse an der spekulativen Wiederinbetriebnahme der Nordbahn?
Zitat
DerMichael
Ok. Das sehe ich ein. Aber warum geht das [www.berlin.de] (Verordnung
zum Schutz der Landschaft des ehemaligen Mauerstreifens, der Schönholzer Heide und des Bürgerparks
in den Bezirken Pankow, Reinickendorf und Mitte von Berlin) und bei der Heidekrautbahn nicht? Welches europäische oder Bundesrecht steht dem bei der Heidekrautbahn entgegen, was bei der Nordbahn nicht gilt? Ist das überragende Interesse der tatsächlichen Wiederinbetriebnahme der Heidekrautbahn nicht so groß, wie das Interesse an der spekulativen Wiederinbetriebnahme der Nordbahn?

Nochmal: Selbstverständlich könnte die Infra-Sparte der NEB morgen (gut, wegen Sonntag eher übermorgen...) Spitzke oder die DB Bahnbau-Gruppe beauftragen, den Bestandsabschnitt mit je einem Schnellumbau- sowie Bettungsreinigungszug durcharbeiten und gleichzeitig den bereits planfestgestellten Abschnitt in S Wilhelmsruh fertigstellen zu lassen. Das ginge tatsächlich ohne das aktuelle PFV und erlaubte bei optimalem Ablauf evtl. sogar noch eine Inbetriebnahme zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024...

Warum also macht man das nicht? Nicht etwa, weil man "zu doof" dafür wäre oder kein politisches Interesse an der Heidekrautbahn hätte, sondern weil es außer teuren "Alibizügen" keinen sinnvollen oder gar attraktiven Bahnbetrieb ermöglichte. Die solchermaßen "wiederaufgebaute" Strecke müsste mangels ESTW weiterhin auf Sicht mit Vmax 30 Km/h befahren werden, verfügte weder über technisch gesicherte BÜ noch barrierefreie Bahnsteige an den "neuen" Unterwegshalten. Das Alles dann "irgendwann unter Betrieb" nachzurüsten, erforderte dann ca. 30 einzelne Planrechtsverfahren und ließe sich auch kaum ohne mehrfache Sperrpausen, Ersatzverkehre etc. realisieren.

Besonders effizient und fahrgastfreundlich wäre dieses Vorgehen also leider auch nicht. Sicher könnte der Senat über den Bundesrat versuchen, eine Änderung/Ergänzung von § 18 I AEG dahingehend zu erwirken, die genannten Maßnahmen im Falle einer Reaktivierung für bestellten SPNv von der Erfordernis des Planrechtsverfahrens auszunehmen, ob das aber einerseits in beiden Parlamentskammern des Bundes politisch mehrheitsfähig und andererseits juristisch verfassungskonform (Grundrechte, Rechtsstaatsprinzip...) umsetzbar wäre, scheint mir eben auch keinesfalls sicher. Eine solche Gesetzesänderung bräuchte zudem ihre Zeit...

Insofern bleibt wirklich nur, das laufende PFV jetzt sauber abzuschließen und dann entsprechend den darin getroffenen Festlegungen zu bauen.

Viele Grüße
Arnd
Nochmal: selbstverständlich soll das Planrechtsverfahren anständig zu Ende gebracht werden. Es geht nur um den strittigen Teil des LSG, was anscheinend hier nicht geklärt werden kann, weil ein ominöses Europarecht dem Widerspricht, obwohl es bei dem Ausbau nach Schönholz ebenfalls durch ein LSG keine Rolle spielt. Es geht nicht um einen planfeststellungsfreien Wiederaufbau, sondern um die unterschiedlichen Kriterien, die hier angewendet werden und von der Politik als unabwendbar und gottgegeben vorgeschoben werden. Und Leuten, die den Autoritäten alles glauben, wenn es von höchster Stelle kommt.
Und dann wundert man sich, warum die böse Brüsseler Bürokratie als Hemmnis und Nachteil dargestellt wird. Boris Johnson lässt grüßen.
Zitat
DerMichael
Nochmal: selbstverständlich soll das Planrechtsverfahren anständig zu Ende gebracht werden. Es geht nur um den strittigen Teil des LSG, was anscheinend hier nicht geklärt werden kann, weil ein ominöses Europarecht dem Widerspricht, obwohl es bei dem Ausbau nach Schönholz ebenfalls durch ein LSG keine Rolle spielt. Es geht nicht um einen planfeststellungsfreien Wiederaufbau, sondern um die unterschiedlichen Kriterien, die hier angewendet werden und von der Politik als unabwendbar und gottgegeben vorgeschoben werden. Und Leuten, die den Autoritäten alles glauben, wenn es von höchster Stelle kommt.

Es wurde sowohl von @Jay als auch von der zuständigen Senatsverwaltung (MVKU) mehr als deutlich herausgearbeitet, dass und warum vom Status "LSG" genau gar keine Relevanz für die Genehmigungsfähigkeit oder den PFV-Zwang ausgeht. Zudem betrachtet niemand die entsprechenden Gesetze als "gottgegeben". Das kann aber umgekehrt auch nicht bedeuten, sie nur deshalb nach Belieben ändern oder ggf. schlicht ignorieren zu dürfen, nur weil man als Genehmigungsbehörde oder Vorhabenträger gerade mal keine Lust hat, den mit ihrer Einhaltung verbundenen Aufwand zu betreiben..

Ja, auch mir gehen manche Projekte in Berlin - so auch die Heidekrautbahn - eindeutig zu langsam, aber das liegt weniger an den zu beachtenden Gesetzen, sondern an der verfehlten Personalpolitik der verschiedenen Senate infolge des Bankenskandals, wodurch es Verwaltung wie
öffentlichen Vorhabenträgern unmöglich gemacht wurde, solche Verfahren zügig abzuarbeiten und rechtssicher abzuschließen.

Bitte bedenke immer: Planungs- und umweltrechtliche Vorgaben fallen nie einfach so vom Himmel, sondern sind Ergebnis in der Praxis real aufgetretener Regelungsbedarfe...

Zitat
DerMichael
Und dann wundert man sich, warum die böse Brüsseler Bürokratie als Hemmnis und Nachteil dargestellt wird. Boris Johnson lässt grüßen.

Die Brexiteers haben da vor dem Referendum schlicht multipel gelogen und die britische Bürokratie ist seit 2016 auch nicht wirkllch geschrumpft . der NHS nicht besser ausgestattet.

Viele Grüße
Arnd
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