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Heidekraut
Warum musste nochmal überhaupt ein PFV durchgeführt werden bei einer reinen Wiederinbetriebnahme? Die Anwohner hatten doch vorher auch keine andere Möglichkeit zu queren und mussten einfach auf den Zugverkehr acht geben. Dass man heute keine unbeschrankten Kreuzungen mehr genehmigt ist klar. Aber muss eine beschrankte Straßenquerung zwingend ein PFV haben? Oder ein Haltepunkt?
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DerMichael
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Heidekraut
Warum musste nochmal überhaupt ein PFV durchgeführt werden bei einer reinen Wiederinbetriebnahme? Die Anwohner hatten doch vorher auch keine andere Möglichkeit zu queren und mussten einfach auf den Zugverkehr acht geben. Dass man heute keine unbeschrankten Kreuzungen mehr genehmigt ist klar. Aber muss eine beschrankte Straßenquerung zwingend ein PFV haben? Oder ein Haltepunkt?
Ob das wirklich zwingend so sein muss, weiß ich nicht. Bei der Wiederinbetriebnahme der Volmetalbahn in NRW hatte die Bahn angeblich schlechte Erfahrungen gemacht und führt jetzt für jeden Bahnübergang ein eigenes PfV durch. Irgendwie müssen die ganzen Juristen ja beschäftigt werden.
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Heidekraut
Heidekraut möchte außerdem einen besseren Bahnhof in Wilhelmsruh, kundenfreundlicher. Die S-Bahn nutzt in beiden Richtungen eine Bahnsteigkante
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Erst Wiederinbetrieb nehmen zur alten Geschwindigkeit, dann in einer zweiten Stufe ertüchtigen, wenn schon alles läuft.
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Heidekraut
Nein, nein, ich hab's mir wohl nicht gemerkt. Allerdings für mich alles kein Grund bei einer Wiederinbetriebnahme ein vollständiges PFV durchzuführen.
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Heidekraut
Es wird Zeit, dass man anfängt die Betroffenenbeteiligung trickreich zu umgehen. Erst Wiederinbetrieb nehmen zur alten Geschwindigkeit, dann in einer zweiten Stufe ertüchtigen, wenn schon alles läuft. Ein neuer Bahnsteig und ein neues Signal sind kein Grund für ein PfV. Irgendwann kann man garnichts mehr bauen.
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Heidekraut
Heidekraut möchte außerdem einen besseren Bahnhof in Wilhelmsruh, kundenfreundlicher. Die S-Bahn nutzt in beiden Richtungen eine Bahnsteigkante, die andere wird per Rampe für die Regionalbahn erschlossen.
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Heidekraut
Allerdings für mich alles kein Grund bei einer Wiederinbetriebnahme ein vollständiges PFV durchzuführen.
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Lopi2000
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Heidekraut
Allerdings für mich alles kein Grund bei einer Wiederinbetriebnahme ein vollständiges PFV durchzuführen.
Gegenüber dem, was in den betrieblichen Vorschriften der NEB [www.neb.de] vorgesehen ist, wird man für einen Fahrgastbetrieb im Taktverkehr wohl mehr als nur punktuell einiges nachrüsten müssen. 30 km/h und postengesicherte Bahnübergänge sind schon etwas von dem entfernt, was vorgesehen ist. Selbst wenn man kein vollständiges PFV durchführen würde, wären es wohl so viele Einzelmaßnahmen mit eigenen Verfahren, dass das vollständige PFV kein wesentlicher Zusatzaufwand ist.
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Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Kristian Ronneburg (Die Linke) vom 22.2.2024 und Antwort vom 11.3.2024: Heidekrautbahn
Frage 1: Die Stammstrecke der Heidekrautbahn zwischen den Bahnhöfen Wilhelmsruh und Basdorf wurde bis 1961 im Regelbetrieb mit Personenzügen als auch mit Güterzügen befahren und war planfestgestellt. Ist die Planfeststellung seitdem erloschen oder wurde sonst wie ganz oder teilweise aufgehoben?
Frage 3: Wenn der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss ganz oder teilweise erloschen/aufgehoben war, auf welcher Rechtgrundlage erfolgte dann der Eisenbahn-Güterverkehr zum und vom Bergmann-Borsig/ABB-Gelände?
Antwort zu 1. und 3.: Die Fragen 1 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für die Strecke der Heidekrautbahn besteht Planrecht im Rahmen der erteilten Konzession.
Frage 2: Wenn der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss nach wie vor gültig ist, warum und auf welcher Rechtsgrundlage wird dann für eine Wiederinbetriebnahme erneut ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, was ist sein Gegenstand? Welche Behörde führt das Verfahren?
Antwort zu 2.: Eisenbahnbetriebsanlagen dürfen gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) nur errichtet oder wesentlich geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Zuständige Behörde im Land Berlin ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Die Inhalte des Antrags der Niederbarnimer Eisenbahn AG betreffend Änderungen an ihren Bahnanlagen zur Aufnahme des Personenverkehrs auf der Stammstecke nach Wilhelmsruh können dem UVP-Portal unter "Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn Berlin Wilhelmsruh - Awanst Schönwalde, Abschnitt Berlin, km 0,570 bis km 5,969" in den Bezirken Pankow und Reinickendorf von Berlin - UVP (uvp-verbund.de) entnommen werden.
Frage 4: Welche umwelt- und naturschutzrechtlichen Einwendungen und Bedenken macht das Amt für Umwelt und Natur des Bezirksamtes Pankow im derzeitigen Planfeststellungsverfahren geltend?
Antwort zu 4.: Das Bezirksamt Pankow hat sich zu einer Reihe von umwelt- und naturschutzrechtlichen Belangen positioniert, darunter die Erhaltung des Grundwassers sowie die Forderung einer präziseren Bilanzierung der biotischen Komponente und den Schutz der Artenvielfalt.
Frage 5: Da die Stammstrecke der Heidekrautbahn wenigstens teilweise lange in Betrieb war, bevor das LSG Blankenfelde ausgewiesen wurde, auf welcher Rechtsgrundlangen erfolgen die Einwendungen und Bedenken des Bezirksamtes Pankow?
Antwort zu 5.: Die Einwendungen des Bezirksamts Pankow beruhen auf § 73 VwVfG.
Frage 6: Ist es möglich, die Fläche der Trasse der Stammstrecke der Heidekrautbahn vollständig aus dem LSG Blankenfelde herauszulösen, so dass Umwelt- und naturschutzrechtliche Regelungen (außer denen für Eisenbahnen üblichen) eines LSG darauf keine Anwendung mehr finden können, und wenn nein, warum nicht?
Frage 7: Wenn die in Frage 6 skizzierte Möglichkeit besteht, warum verfolgt sie der Senat dann nicht, um das derzeitige Planfeststellungsverfahren zu beschleunigen?
Antwort zu 6. und 7.: Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Landschaftsschutzgebiete (LSG) werden jeweils durch eine von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erlassene Verordnung (VO) festgesetzt. Eine solche Verordnung kann entsprechend den Vorgaben des § 27 Berliner Naturschutzgesetz geändert werden, z.B. können der Geltungsbereich der Verordnung geändert und Flächen aus dem Schutzgebiet herausgenommen werden. Dies setzt insoweit voraus, dass eine aktuelle Abwägung aller öffentlichen Belange, die an Ort und Stelle zu berücksichtigen sind, zu dem Ergebnis kommt, dass hier andere Belange des Allgemeinwohls diejenigen zum Wohl von Natur und Landschaft überwiegen.
Eine solche Situation ist vorliegend nicht gegeben. Denn die im hier in Rede stehenden Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigenden fachlichen und rechtlichen Belange des Naturschutzes ergeben sich nicht primär aus der Schutzgebietsverordnung für das LSG Blankenfelde, sondern aus darüber hinaus gehenden artenschutzrechtlichen Anforderungen des Bundes- und des Europarechts.
Frage 8: Wann erwartet der Senat den Abschluss des derzeitigen Planfeststellungsverfahrens?
Antwort zu 8.: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine belastbare Aussage über den Abschluss des Planfeststellungsverfahrens nicht möglich.
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Jay
@DerMichael: Ich kann deine Kritik hier nicht wirklich nachvollziehen. Die NEB (bzw. ihr Auftragnehmer DB E&C) hat schlampig gearbeitet, weshalb nachgearbeitet werden muss. Ich finde es eher im höchsten Maße erschreckend, wie nach wie vor die umweltrechtlichen Belange kleingeredet werden und Wege zum Umgehen gesucht werden.
Und natürlich muss das auch gemacht werden, wenn eine Autobahn erheblich verändert wird (z.B. 6-streifiger Ausbau). Der Unterschied ist nur, dass für eine Autobahn die politische Bereitschaft deutlich größer ist Eingriffe hinzunehmen und die entsprechenden Finanzmittel bereitzustellen.
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Jay
@DerMichael: Ich kann deine Kritik hier nicht wirklich nachvollziehen. Die NEB (bzw. ihr Auftragnehmer DB E&C) hat schlampig gearbeitet, weshalb nachgearbeitet werden muss. Ich finde es eher im höchsten Maße erschreckend, wie nach wie vor die umweltrechtlichen Belange kleingeredet werden und Wege zum Umgehen gesucht werden.
Und natürlich muss das auch gemacht werden, wenn eine Autobahn erheblich verändert wird (z.B. 6-streifiger Ausbau). Der Unterschied ist nur, dass für eine Autobahn die politische Bereitschaft deutlich größer ist Eingriffe hinzunehmen und die entsprechenden Finanzmittel bereitzustellen.
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DerMichael
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Jay
@DerMichael: Ich kann deine Kritik hier nicht wirklich nachvollziehen. Die NEB (bzw. ihr Auftragnehmer DB E&C) hat schlampig gearbeitet, weshalb nachgearbeitet werden muss. Ich finde es eher im höchsten Maße erschreckend, wie nach wie vor die umweltrechtlichen Belange kleingeredet werden und Wege zum Umgehen gesucht werden.
Und natürlich muss das auch gemacht werden, wenn eine Autobahn erheblich verändert wird (z.B. 6-streifiger Ausbau). Der Unterschied ist nur, dass für eine Autobahn die politische Bereitschaft deutlich größer ist Eingriffe hinzunehmen und die entsprechenden Finanzmittel bereitzustellen.
Zum Lsndschaftsschutzgebiet in Schönholz steht eindeutig drin: dass für alle Bahnanlagen Bestandsschutz besteht und dass der Ausbau und die Nutzung für Eisenbahnzwecke grundsätzlich erlaubt ist.
Zur Erinnerung: das LSG in Schönholz wurde auch erlassen, damit die Bahn den Güterbahnhof und die nicht mehr für die S-Bahn genutzten Teile eben nicht verhökert werden können und langfristig für die Bahn erhalten bleiben (nachdem sich der Möbelhändler schon den alten RB in Pankow gesichert hat). Anscheinend lässt das Umweltrecht so etwas zu.
Wenn Pankow oder wer auch immer bei der Heidekrautbahn der Strecke keinen Bestandsschutz einräumt, hat dort entweder eine Behörde gepennt, oder das wurde bewusst in Kauf genommen, damit sich der Wiederaufbau nicht mehr rentiert.
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Anfrage
Frage 6: Ist es möglich, die Fläche der Trasse der Stammstrecke der Heidekrautbahn vollständig aus dem LSG Blankenfelde herauszulösen, so dass Umwelt- und naturschutzrechtliche Regelungen (außer denen für Eisenbahnen üblichen) eines LSG darauf keine Anwendung mehr finden können, und wenn nein, warum nicht?
Frage 7: Wenn die in Frage 6 skizzierte Möglichkeit besteht, warum verfolgt sie der Senat dann nicht, um das derzeitige Planfeststellungsverfahren zu beschleunigen?
Antwort zu 6. und 7.: Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Landschaftsschutzgebiete (LSG) werden jeweils durch eine von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erlassene Verordnung (VO) festgesetzt. Eine solche Verordnung kann entsprechend den Vorgaben des § 27 Berliner Naturschutzgesetz geändert werden, z.B. können der Geltungsbereich der Verordnung geändert und Flächen aus dem Schutzgebiet herausgenommen werden. Dies setzt insoweit voraus, dass eine aktuelle Abwägung aller öffentlichen Belange, die an Ort und Stelle zu berücksichtigen sind, zu dem Ergebnis kommt, dass hier andere Belange des Allgemeinwohls diejenigen zum Wohl von Natur und Landschaft überwiegen.
Eine solche Situation ist vorliegend nicht gegeben. Denn die im hier in Rede stehenden Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigenden fachlichen und rechtlichen Belange des Naturschutzes ergeben sich nicht primär aus der Schutzgebietsverordnung für das LSG Blankenfelde, sondern aus darüber hinaus gehenden artenschutzrechtlichen Anforderungen des Bundes- und des Europarechts.
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DerMichael
Dass ein Planrechtsverfahren nötig ist, steht ja außer Frage. Das gibt es beim Umbau bis Schönholz auch. Und obwohl sich dort die Anwohner und die Presse darüber echauffiert, dass die Bahn einfach so im LSG Bäume fällt, ist das hier kein Problem, weil eben das Gesetz zum LSG „Grünes Band Schönholz“ diesen Ausbau explizit erlaubt. Von wegen Europarecht.
Aber es geht doch nicht darum, dass ein Planrechtsverfahren nötig ist, sondern darum:
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Anfrage
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Eine solche Situation ist vorliegend nicht gegeben. Denn die im hier in Rede stehenden Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigenden fachlichen und rechtlichen Belange des Naturschutzes ergeben sich nicht primär aus der Schutzgebietsverordnung für das LSG Blankenfelde, sondern aus darüber hinaus gehenden artenschutzrechtlichen Anforderungen des Bundes- und des Europarechts.
Beim LSG „Grünes Band“ hat man die Nordbahn herausgenommen. In Blankenfelde anscheinend nicht. Und man legt sich selbst Steine in den Weg, dass man das nachträglich nicht mehr ändern kann und schiebt es auf Brüssel.