Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 14.08.2014 10:18 |
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 14.08.2014 15:07 |
Zitat
Jay
Zitat
Alter Köpenicker
Die Vorschrift lautet ja auch, das Ziel der Linie zu schildern und nicht das des Fahrzeugs.
*möööp* Der Bus fährt nach BOKraft, in der keine derartige Formulierung enthalten ist. Diese steht in der BOStrab, die für Straßenbahn und U-Bahn gilt.
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 14.08.2014 15:11 |
Zitat
micha774
"Sehr geehrte Fahrgäste,
bitte sehen sie von Abfragen des Fahrtziels an den Fahrer ab
und lassen sie sich überraschen wo es heute hingeht" :-)
BVG. Immer besser.
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 14.08.2014 15:18 |
Zitat
VvJ-Ente
Zitat
Metropolitan
Zitat
VvJ-Ente
Vorhin kam mir ein 248er nach "S Südkreuz" entgegen. Müsste der nicht "U Breitenbachplatz" schildern? Nicht, dass am Alexanderplatz irgendwelche Kunden verzweifelt auf den Bus zum Breitenbachplatz warten, der erst morgen wieder fährt...
Einige Einsetzer fahren verkürzte Linie nur bis Südkreuz...
Pause machen die Fahrer dann in der Reichartstr.
Äh, nein. Ab ca. 20 Uhr fahren alle Busse auf der Linie 248 nur zwischen Alexanderplatz und Südkreuz. Und wenn alle Züge der U7 nur bis Britz Süd fahren und man trotzdem Rudow schildern soll, dann müsste doch Breitenbachplatz geschildert werden, wenn alle Busse nur bis Südkreuz fahren.
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 15.08.2014 03:53 |
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 15.08.2014 08:00 |
Zitat
IsarSteve
Oh ja, die 'Ersatz' Haltestellen für den U2 Ersatzverkehr sind schon aufgestellt.
Handelt es hier um SEV oder nicht?
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 15.08.2014 08:01 |
Zitat
Alter Köpenicker
Das ist ja interessant. Ich ging davon aus, in der BOKraft sei eine ähnliche Klausel enthalten.
Zitat
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
§ 33 Kennzeichnung und Beschilderung
(1) Jedes Fahrzeug ist an der Stirnseite mit einem Zielschild und an der rechten Längsseite mit einem Streckenschild zu kennzeichnen. Bei Fahrzeugen mit 9 bis 35 Fahrgastplätzen genügt die Kennzeichnung mit einem Zielschild an der Stirnseite des Fahrzeugs. An der Rückseite jedes Fahrzeugs ist die Liniennummer zu führen.
(2) Im Zielschild sind mindestens der Endpunkt der Linie (Zielort, Zielhaltestelle) und die Liniennummer anzugeben. Das Streckenschild soll Liniennummer, Ausgangs- und Endpunkt der Linie sowie wichtige Angaben über den Fahrweg enthalten. Bestehen zwischen Ausgangs- und Endpunkt der Linie verschiedene Streckenführungen, so ist der Fahrweg im Ziel- und Streckenschild in geeigneter Weise kenntlich zu machen.
(3) Zielschild, Streckenschild und Liniennummer müssen auch bei Dunkelheit erkennbar sein. Farbiges Licht darf als Unterscheidungszeichen für Linien nicht verwendet werden.
(4) Fahrzeuge, die für Schülerbeförderungen besonders eingesetzt sind, müssen an Stirn- und Rückseite mit einem Schild nach Anlage 4 kenntlich gemacht sein; an der Stirnseite genügt auch eine Kennzeichnung im Zielschilderkasten mit dem Sinnbild nach Anlage 4 und einem Zusatzschild in der Farbgebung des Bilduntergrunds mit der Aufschrift "Schulbus". Die Wirkung des Schildes darf durch andere Aufschriften oder Bildzeichen nicht beeinträchtigt werden. Bei anderen Fahrten darf das Schild nicht gezeigt werden. Absatz 1 findet keine Anwendung.
(5) Für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung zur Beförderung von nicht mehr als sechs Personen (einschließlich Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind, gilt Absatz 4 nicht.
Zitat
AK
Das erklärt natürlich auch, weshalb einige Busse ganz ohne Beschilderung unterwegs sind. So erlebt bei den Linien 515 und 950, wo der Fahrer erst auf Nachfrage preisgab, daß es sich überhaupt um einen Linienbus handelt. Insbesondere das Fahrzeug der Linie 515 war nämlich nichtmal als Bus erkennbar. Es hätte sich ebensogut auch um einen Familienvater handeln können, der seinen Anhang gerade mit dem Kleinbus zum Bahnhof Joachimsthal verfrachtet hatte.
Artig wartete ich an der Haltestelle, als kein Bus kam, fragte ich bei dem etwas abstehenden Kleinbus nach, ob der Bus nach Templin schon weg sei.
Zitat
Bei meiner nächsten Fahrt mit einer dieser Linien nahm ich mir vor, ein DIN-A4-Blatt mit der Liniennummer zu bedrucken um es dem jeweiligen Fahrer zu überlassen.
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 15.08.2014 08:25 |
Zitat
Nicolas Jost
Zitat
Alter Köpenicker
Ich ging davon aus, in der BOKraft sei eine ähnliche Klausel enthalten.
Wie wäre es mit §33?
Zitat
Jay
Der Bus fährt nach BOKraft, in der keine derartige Formulierung enthalten ist.
Zitat
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
§ 33 Kennzeichnung und Beschilderung
(1) Jedes Fahrzeug ist an der Stirnseite mit einem Zielschild und an der rechten Längsseite mit einem Streckenschild zu kennzeichnen. [...]
(2) [...] Das Streckenschild soll Liniennummer, Ausgangs- und Endpunkt der Linie sowie wichtige Angaben über den Fahrweg enthalten. [...]
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 15.08.2014 09:24 |
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 15.08.2014 09:34 |
Zitat
Alter Köpenicker
So etwas habe ich zuletzt bei den Gulasch-Volvos gesehen,
Zitat
Welche Seite ist bei einem Bus überhaupt die rechte? Je nach Standpunkt des Betrachters kann das ja durchaus variieren. Ich halte jetzt einfach mal die Türseite für die rechte Seite.
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 15.08.2014 09:37 |
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 15.08.2014 11:11 |
Zitat
Nicolas JostZitat
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
§ 33 Kennzeichnung und Beschilderung
(1) Jedes Fahrzeug ist an der Stirnseite mit einem Zielschild und an der rechten Längsseite mit einem Streckenschild zu kennzeichnen. Bei Fahrzeugen mit 9 bis 35 Fahrgastplätzen genügt die Kennzeichnung mit einem Zielschild an der Stirnseite des Fahrzeugs. An der Rückseite jedes Fahrzeugs ist die Liniennummer zu führen.
(2) Im Zielschild sind mindestens der Endpunkt der Linie (Zielort, Zielhaltestelle) und die Liniennummer anzugeben. Das Streckenschild soll Liniennummer, Ausgangs- und Endpunkt der Linie sowie wichtige Angaben über den Fahrweg enthalten. Bestehen zwischen Ausgangs- und Endpunkt der Linie verschiedene Streckenführungen, so ist der Fahrweg im Ziel- und Streckenschild in geeigneter Weise kenntlich zu machen.
(3) Zielschild, Streckenschild und Liniennummer müssen auch bei Dunkelheit erkennbar sein. Farbiges Licht darf als Unterscheidungszeichen für Linien nicht verwendet werden.
(4) Fahrzeuge, die für Schülerbeförderungen besonders eingesetzt sind, müssen an Stirn- und Rückseite mit einem Schild nach Anlage 4 kenntlich gemacht sein; an der Stirnseite genügt auch eine Kennzeichnung im Zielschilderkasten mit dem Sinnbild nach Anlage 4 und einem Zusatzschild in der Farbgebung des Bilduntergrunds mit der Aufschrift "Schulbus". Die Wirkung des Schildes darf durch andere Aufschriften oder Bildzeichen nicht beeinträchtigt werden. Bei anderen Fahrten darf das Schild nicht gezeigt werden. Absatz 1 findet keine Anwendung.
(5) Für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung zur Beförderung von nicht mehr als sechs Personen (einschließlich Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind, gilt Absatz 4 nicht.
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 15.08.2014 12:21 |
Zitat
Nicolas Jost
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Alter Köpenicker
So etwas habe ich zuletzt bei den Gulasch-Volvos gesehen,
Was sind Gulasch-Volvos?
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Nicolas Jost
Und gibt es auch Köttbullar-Volvos?
Zitat
Nicolas Jost
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Alter Köpenicker
Welche Seite ist bei einem Bus überhaupt die rechte Seite?
Wie beim Auto: Der Fahrer sitzt auf der linken Seite.
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 15.08.2014 12:24 |
Zitat
Jay
@Alter Köpenicker: Es ging die ganze Zeit um das Thema "Endziel der Linie", welches laut BOStrab zu schildern sei und eine solche Formulierung ist in der BOKraft nicht enthalten.
Zitat
Jay
Deine Schilderung zum 950 kann ich nicht nachvollziehen. Alle bisher von mir auf dieser Linie gesichteten Fahrzeuge waren korrekt mit Linie und Ziel beschildert. Selbst der Schülerverstärker zur Brückenstraße in Rüdersdorf.
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 15.08.2014 12:35 |
Zitat
Alter Köpenicker
Demnach befinden sich die Streckenschilder in den Bussen der BVG auf der falschen Seite.
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 15.08.2014 12:43 |
Zitat
Alter Köpenicker
Busse aus Ungarn, kurz: Ikarus.
Zitat
Demnach befinden sich die Streckenschilder in den Bussen der BVG auf der falschen Seite.
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 15.08.2014 13:04 |
Zitat
Nicolas Jost
Nein, nein, nein, das sind keine Streckenschilder im Sinne dieser Verordnung.
Hier dient als Streckenschild (im Sinne dieser Verordnung) das Brose-Band, das uns darüber informiert, dass der Bus zur Turmstraße fährt.
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 15.08.2014 13:25 |
Zitat
Nicolas Jost
Nein, nein, nein, das sind keine Streckenschilder im Sinne dieser Verordnung.
Hier dient als Streckenschild (im Sinne dieser Verordnung) das Brose-Band, das uns darüber informiert, dass der Bus zur Turmstraße fährt.
Das Steckschild hinter der Frontscheibe ist dagegen eindeutig bestimmungs- und ordnungswidrig angebracht.
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 15.08.2014 13:27 |
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 15.08.2014 16:21 |
Zitat
B-V 3313
ein Streckenschild enthält wichtige Punkte oder Straßenzüge der Strecke. In Berlin ist dieses Schild links angebracht und zeigt auf der Innenseite die Linienperlschnur an.