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Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? - Thema beendet (Überlänge)
geschrieben von Logital 
"Sehr geehrte Fahrgäste,
bitte sehen sie von Abfragen des Fahrtziels an den Fahrer ab
und lassen sie sich überraschen wo es heute hingeht" :-)

BVG. Immer besser.
Zitat
Jay
Zitat
Alter Köpenicker
Die Vorschrift lautet ja auch, das Ziel der Linie zu schildern und nicht das des Fahrzeugs.

*möööp* Der Bus fährt nach BOKraft, in der keine derartige Formulierung enthalten ist. Diese steht in der BOStrab, die für Straßenbahn und U-Bahn gilt.

Das ist ja interessant. Ich ging davon aus, in der BOKraft sei eine ähnliche Klausel enthalten. Das erklärt natürlich auch, weshalb einige Busse ganz ohne Beschilderung unterwegs sind. So erlebt bei den Linien 515 und 950, wo der Fahrer erst auf Nachfrage preisgab, daß es sich überhaupt um einen Linienbus handelt. Insbesondere das Fahrzeug der Linie 515 war nämlich nichtmal als Bus erkennbar. Es hätte sich ebensogut auch um einen Familienvater handeln können, der seinen Anhang gerade mit dem Kleinbus zum Bahnhof Joachimsthal verfrachtet hatte. Artig wartete ich an der Haltestelle, als kein Bus kam, fragte ich bei dem etwas abstehenden Kleinbus nach, ob der Bus nach Templin schon weg sei. Bei der Linie 950 am Bf. Strausberg mußte ich mich auch erst nach der Linie erkundigen. Als ich laut in den Bus fragte, ob dies der Wagen nach Erkner sei und der Fahrer dies bejahte, stieg gut die Hälfte der Insassen wieder aus.

Bei meiner nächsten Fahrt mit einer dieser Linien nahm ich mir vor, ein DIN-A4-Blatt mit der Liniennummer zu bedrucken um es dem jeweiligen Fahrer zu überlassen.
Zitat
micha774
"Sehr geehrte Fahrgäste,
bitte sehen sie von Abfragen des Fahrtziels an den Fahrer ab
und lassen sie sich überraschen wo es heute hingeht" :-)

BVG. Immer besser.

So einen Aushang müßte man mal am Bf. Schöneweide anbringen, wenn bald wieder die Züge mit dem Fahrtziel 'Falkenberg' zur Hirtestraße fahren und sich jene mit der Aufschrift 'Lichtenberg, Gudrunstraße' zum Krankenhaus Köpenick verirren.
Zitat
VvJ-Ente
Zitat
Metropolitan
Zitat
VvJ-Ente
Vorhin kam mir ein 248er nach "S Südkreuz" entgegen. Müsste der nicht "U Breitenbachplatz" schildern? Nicht, dass am Alexanderplatz irgendwelche Kunden verzweifelt auf den Bus zum Breitenbachplatz warten, der erst morgen wieder fährt...

Einige Einsetzer fahren verkürzte Linie nur bis Südkreuz...
Pause machen die Fahrer dann in der Reichartstr.

Äh, nein. Ab ca. 20 Uhr fahren alle Busse auf der Linie 248 nur zwischen Alexanderplatz und Südkreuz. Und wenn alle Züge der U7 nur bis Britz Süd fahren und man trotzdem Rudow schildern soll, dann müsste doch Breitenbachplatz geschildert werden, wenn alle Busse nur bis Südkreuz fahren.

@VvJ-Ente: Galt das Nein auch mir, oder nur dir selbst? Falls ja, muss ich dich leider an den gültigen Fahrplan verweisen, der vorsieht, das z.B. in der 15. Stunde des normalen Arbeitstages jeder zweite Bus in Südkreuz endet. ;-)

LG: Metropolitan
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"Oftmals sich wiegen und danach leben, wird Dir lange Gesundheit geben."
Oh ja, die 'Ersatz' Haltestellen für den U2 Ersatzverkehr sind schon aufgestellt.

Handelt es hier um SEV oder nicht? Es sieht alles sehr nach dem bekannten BVG 'Herunterspiel' Tatik aus, mit einem 10 Minuten Takt (mehere Busse?) ab 20:50 am Freitag & Sonnabend!

Tauentzien: [www.flickr.com]

2x Ersatzhaltestellen Bismarckstraße: [www.flickr.com]

Fahrplan: [www.flickr.com]

IsarSteve
Zitat
IsarSteve
Oh ja, die 'Ersatz' Haltestellen für den U2 Ersatzverkehr sind schon aufgestellt.

Handelt es hier um SEV oder nicht?

Nein, die U-Bahn fährt dann auf der Straße, während im Tunnel gebaut wird.
Zitat
Alter Köpenicker
Das ist ja interessant. Ich ging davon aus, in der BOKraft sei eine ähnliche Klausel enthalten.

Wie wäre es mit §33?

Zitat
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
§ 33 Kennzeichnung und Beschilderung
(1) Jedes Fahrzeug ist an der Stirnseite mit einem Zielschild und an der rechten Längsseite mit einem Streckenschild zu kennzeichnen. Bei Fahrzeugen mit 9 bis 35 Fahrgastplätzen genügt die Kennzeichnung mit einem Zielschild an der Stirnseite des Fahrzeugs. An der Rückseite jedes Fahrzeugs ist die Liniennummer zu führen.
(2) Im Zielschild sind mindestens der Endpunkt der Linie (Zielort, Zielhaltestelle) und die Liniennummer anzugeben. Das Streckenschild soll Liniennummer, Ausgangs- und Endpunkt der Linie sowie wichtige Angaben über den Fahrweg enthalten. Bestehen zwischen Ausgangs- und Endpunkt der Linie verschiedene Streckenführungen, so ist der Fahrweg im Ziel- und Streckenschild in geeigneter Weise kenntlich zu machen.
(3) Zielschild, Streckenschild und Liniennummer müssen auch bei Dunkelheit erkennbar sein. Farbiges Licht darf als Unterscheidungszeichen für Linien nicht verwendet werden.
(4) Fahrzeuge, die für Schülerbeförderungen besonders eingesetzt sind, müssen an Stirn- und Rückseite mit einem Schild nach Anlage 4 kenntlich gemacht sein; an der Stirnseite genügt auch eine Kennzeichnung im Zielschilderkasten mit dem Sinnbild nach Anlage 4 und einem Zusatzschild in der Farbgebung des Bilduntergrunds mit der Aufschrift "Schulbus". Die Wirkung des Schildes darf durch andere Aufschriften oder Bildzeichen nicht beeinträchtigt werden. Bei anderen Fahrten darf das Schild nicht gezeigt werden. Absatz 1 findet keine Anwendung.
(5) Für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung zur Beförderung von nicht mehr als sechs Personen (einschließlich Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind, gilt Absatz 4 nicht.


Zitat
AK
Das erklärt natürlich auch, weshalb einige Busse ganz ohne Beschilderung unterwegs sind. So erlebt bei den Linien 515 und 950, wo der Fahrer erst auf Nachfrage preisgab, daß es sich überhaupt um einen Linienbus handelt. Insbesondere das Fahrzeug der Linie 515 war nämlich nichtmal als Bus erkennbar. Es hätte sich ebensogut auch um einen Familienvater handeln können, der seinen Anhang gerade mit dem Kleinbus zum Bahnhof Joachimsthal verfrachtet hatte.

Artig wartete ich an der Haltestelle, als kein Bus kam, fragte ich bei dem etwas abstehenden Kleinbus nach, ob der Bus nach Templin schon weg sei.

Das klingt doch überaus vertrauenswerweckend. ;)

Zitat

Bei meiner nächsten Fahrt mit einer dieser Linien nahm ich mir vor, ein DIN-A4-Blatt mit der Liniennummer zu bedrucken um es dem jeweiligen Fahrer zu überlassen.

Oh nein, jetzt geht die Steckschild-Diskussion bestimmt gleich weiter.
Zitat
Nicolas Jost
Zitat
Alter Köpenicker
Ich ging davon aus, in der BOKraft sei eine ähnliche Klausel enthalten.

Wie wäre es mit §33?

Die Frage gebe ich weiter an Jay, der behauptete:

Zitat
Jay
Der Bus fährt nach BOKraft, in der keine derartige Formulierung enthalten ist.


Zitat
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
§ 33 Kennzeichnung und Beschilderung
(1) Jedes Fahrzeug ist an der Stirnseite mit einem Zielschild und an der rechten Längsseite mit einem Streckenschild zu kennzeichnen. [...]
(2) [...] Das Streckenschild soll Liniennummer, Ausgangs- und Endpunkt der Linie sowie wichtige Angaben über den Fahrweg enthalten. [...]

So etwas habe ich zuletzt bei den Gulasch-Volvos gesehen, bei denen die Angaben über den Fahrweg zuletzt auch schon weggelassen wurden. Nun hat man das "Streckenschild", wenn man es überhaupt noch als solches bezeichnen kann, auf die Angabe des Fahrtziels reduziert.

Welche Seite ist bei einem Bus überhaupt die rechte? Je nach Standpunkt des Betrachters kann das ja durchaus variieren. Ich halte jetzt einfach mal die Türseite für die rechte Seite.
Die Wegführung des SEV-U2 ist auch interessant, weil über den Hardenbergplatz, Hertzallee gefahren wird.
Zitat
Alter Köpenicker
So etwas habe ich zuletzt bei den Gulasch-Volvos gesehen,

Dieser Thread wird immer seltsamer.
Was sind Gulasch-Volvos? Und gibt es auch Köttbullar-Volvos?

Zitat

Welche Seite ist bei einem Bus überhaupt die rechte? Je nach Standpunkt des Betrachters kann das ja durchaus variieren. Ich halte jetzt einfach mal die Türseite für die rechte Seite.

Wie beim Auto: Der Fahrer sitzt auf der linken Seite.


gruß
nic
@Alter Köpenicker: Es ging die ganze Zeit um das Thema "Endziel der Linie", welches laut BOStrab zu schildern sei und eine solche Formulierung ist in der BOKraft nicht enthalten. Selbstverständlich werden dort Aussagen zur Beschilderung getroffen, den § hat Nicolas ja gefunden.

Deine Schilderung zum 950 kann ich nicht nachvollziehen. Alle bisher von mir auf dieser Linie gesichteten Fahrzeuge waren korrekt mit Linie und Ziel beschildert. Selbst der Schülerverstärker zur Brückenstraße in Rüdersdorf.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Nicolas Jost
Zitat
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
§ 33 Kennzeichnung und Beschilderung
(1) Jedes Fahrzeug ist an der Stirnseite mit einem Zielschild und an der rechten Längsseite mit einem Streckenschild zu kennzeichnen. Bei Fahrzeugen mit 9 bis 35 Fahrgastplätzen genügt die Kennzeichnung mit einem Zielschild an der Stirnseite des Fahrzeugs. An der Rückseite jedes Fahrzeugs ist die Liniennummer zu führen.
(2) Im Zielschild sind mindestens der Endpunkt der Linie (Zielort, Zielhaltestelle) und die Liniennummer anzugeben. Das Streckenschild soll Liniennummer, Ausgangs- und Endpunkt der Linie sowie wichtige Angaben über den Fahrweg enthalten. Bestehen zwischen Ausgangs- und Endpunkt der Linie verschiedene Streckenführungen, so ist der Fahrweg im Ziel- und Streckenschild in geeigneter Weise kenntlich zu machen.
(3) Zielschild, Streckenschild und Liniennummer müssen auch bei Dunkelheit erkennbar sein. Farbiges Licht darf als Unterscheidungszeichen für Linien nicht verwendet werden.
(4) Fahrzeuge, die für Schülerbeförderungen besonders eingesetzt sind, müssen an Stirn- und Rückseite mit einem Schild nach Anlage 4 kenntlich gemacht sein; an der Stirnseite genügt auch eine Kennzeichnung im Zielschilderkasten mit dem Sinnbild nach Anlage 4 und einem Zusatzschild in der Farbgebung des Bilduntergrunds mit der Aufschrift "Schulbus". Die Wirkung des Schildes darf durch andere Aufschriften oder Bildzeichen nicht beeinträchtigt werden. Bei anderen Fahrten darf das Schild nicht gezeigt werden. Absatz 1 findet keine Anwendung.
(5) Für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung zur Beförderung von nicht mehr als sechs Personen (einschließlich Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind, gilt Absatz 4 nicht.

Hier wird deutlich, was mit "Endpunkt der Linie" wirklich gemeint ist: "Zielort, Zielhaltestelle". In der Betriebsordnung für die Straßenbahn fehlt diese erläuternde Angabe in Klammern. Man hat sie nicht für wichtig erachtet, da an anderer Stelle ja bereits der Linienverkehr definiert wurde, wonach der Linienverkehr immer dort endet, wo auch die Fahrzeugfahrt endet. Konnte beim Erstellen der Verordnungen ja keiner wissen, dass ein Verkehrsunternehmen hier Interpretationsspielraum sieht und fortan behauptet, ihre krude Interpretation wäre so festgeschrieben.
Zitat
Nicolas Jost
Zitat
Alter Köpenicker
So etwas habe ich zuletzt bei den Gulasch-Volvos gesehen,

Was sind Gulasch-Volvos?

Busse aus Ungarn, kurz: Ikarus.

Zitat
Nicolas Jost
Und gibt es auch Köttbullar-Volvos?

Wäre das nicht doppelt gemoppelt?

Zitat
Nicolas Jost
Zitat
Alter Köpenicker
Welche Seite ist bei einem Bus überhaupt die rechte Seite?

Wie beim Auto: Der Fahrer sitzt auf der linken Seite.

Demnach befinden sich die Streckenschilder in den Bussen der BVG auf der falschen Seite.
Zitat
Jay
@Alter Köpenicker: Es ging die ganze Zeit um das Thema "Endziel der Linie", welches laut BOStrab zu schildern sei und eine solche Formulierung ist in der BOKraft nicht enthalten.

Dann haben wir uns wohl mißverstanden.

Zitat
Jay
Deine Schilderung zum 950 kann ich nicht nachvollziehen. Alle bisher von mir auf dieser Linie gesichteten Fahrzeuge waren korrekt mit Linie und Ziel beschildert. Selbst der Schülerverstärker zur Brückenstraße in Rüdersdorf.

Die von mir geschilderte Begebenheit liegt auch schon ein paar Jahre zurück.
Zitat
Alter Köpenicker
Demnach befinden sich die Streckenschilder in den Bussen der BVG auf der falschen Seite.

Dazu hat die BVG mal vor Urzeiten eine Sondergenehmigung erhalten. In den Einmannbussen war die Plattform stets auf der linken Seite, da ist das Schild besser lesbar. Ebenso müsste man dann die Zielbezeichnungen umstellen. Charlottenburg, Hertzallee ist eben weniger sinnvoll als S+U Zoolog. Garten. Die unterschiedlichen Angaben kann man übrigens schön beim 136er sehen. BVG-Busse schildern S Hennigsdorf, die OVG Hennigsdorf, Busbahnhof. Die BVG hat ihr typisches Seitenschild, die OVG hat die Streckenführung in der rechten Seitenanzeige.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Alter Köpenicker
Busse aus Ungarn, kurz: Ikarus.

Du hast es geschafft. Mir fehlen wirklich die Worte.

Zitat


Demnach befinden sich die Streckenschilder in den Bussen der BVG auf der falschen Seite.


Nein, nein, nein, das sind keine Streckenschilder im Sinne dieser Verordnung.
Hier dient als Streckenschild (im Sinne dieser Verordnung) das Brose-Band, das uns darüber informiert, dass der Bus zur Turmstraße fährt.
Das Steckschild hinter der Frontscheibe ist dagegen eindeutig bestimmungs- und ordnungswidrig angebracht.


Wir können nur hoffen, dass sich Brüssel bald intensiv mit dieser systemrelevanten Thematik befasst und eine Richtlinie erlässt, in der die Gestaltung der Linienschilder, die auf der linken Seite angebracht werden, endlich vereinheitlicht.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.08.2014 12:49 von Nicolas Jost.
Zitat
Nicolas Jost
Nein, nein, nein, das sind keine Streckenschilder im Sinne dieser Verordnung.
Hier dient als Streckenschild (im Sinne dieser Verordnung) das Brose-Band, das uns darüber informiert, dass der Bus zur Turmstraße fährt.

Das ist falsch. Das Schild ist ein Zielschild, ein Streckenschild enthält wichtige Punkte oder Straßenzüge der Strecke. In Berlin ist dieses Schild links angebracht und zeigt auf der Innenseite die Linienperlschnur an.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Nicolas Jost
Nein, nein, nein, das sind keine Streckenschilder im Sinne dieser Verordnung.
Hier dient als Streckenschild (im Sinne dieser Verordnung) das Brose-Band, das uns darüber informiert, dass der Bus zur Turmstraße fährt.
Das Steckschild hinter der Frontscheibe ist dagegen eindeutig bestimmungs- und ordnungswidrig angebracht.

Wie kommst Du darauf, dass BOKraft oder irgendein EU-Gesetz in Honolulu gelten?
Link zu einem BO-Kraft-Konform beschilderten Berliner Linienbus ;-)

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.08.2014 13:31 von B-V 3313.
Zitat
B-V 3313
ein Streckenschild enthält wichtige Punkte oder Straßenzüge der Strecke. In Berlin ist dieses Schild links angebracht und zeigt auf der Innenseite die Linienperlschnur an.

Ich gehe davon aus, daß das Streckenschild seine Information auch nach außen hin preisgeben soll, so wie es früher mit den Seitenpappen üblich war. Weshalb sollte es sonst wohl auf der rechten Seite angebracht sein? Die von der BVG bevorzugte Variante nutzt ja letztlich nur potentiellen herannahenden Fahrgästen etwas: Sie sehen dann, daß es ihr Bus war, der ihnen gerade vor der Nase weggefahren ist. Wäre es nur dazu gedacht, die bereits im Fahrzeug befindlichen Fahrgäste zu informieren, wäre die Seite ja egal.
Dieses Thema wurde beendet.