Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? - Thema beendet (Überlänge)
geschrieben von Logital 
Zitat
Alter Köpenicker
Ich gehe davon aus, daß das Streckenschild seine Information auch nach außen hin preisgeben soll, so wie es früher mit den Seitenpappen üblich war. Weshalb sollte es sonst wohl auf der rechten Seite angebracht sein?

Weil der Ikarus früher kein Zielschild auf der rechten Seite hatte? Ansonsten ist die heutige Variante mit einer beleuchteten Ziel-und Linienanzeige rechts doch wesentlich sinnvoller als diese kleinen, unbeleuchteten Seitenpappen von früher. Und wenn rechts ein Zielschild vorhanden ist, ist das wohl sinnvoller wie ein Streckenschild, welches das Linienziel vorgeben soll, aber nicht das tatsächliche Ende der Fahrt.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Ansonsten ist die heutige Variante mit einer beleuchteten Ziel-und Linienanzeige rechts doch wesentlich sinnvoller als diese kleinen, unbeleuchteten Seitenpappen von früher.

Da gebe ich Dir natürlich Recht. Dennoch enthält die heutige Variante nicht die in BOKraft §33 (2) geforderten wichtigen Angaben über den Fahrweg. Das tut auch das auf der linken Seite präsente Schild nicht, jedenfalls nicht nach außen hin.
Das ist durch diesen Paragraphen geregelt:
Zitat
BO-Kraft, §43
Ausnahmen
(1) Die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller von allen Vorschriften dieser Verordnung Ausnahmen genehmigen. (...)

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.08.2014 17:44 von B-V 3313.
Zitat
DonChaos
Alles zusammen ist auch ein Linienbetrieb. Das kann man im Personenbeförderungsgesetz nachlesen, ...

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) enthält in §18 Mitteilungspflichten der Genehmigungsbehörde. Die zuständige Senatsverwaltung kommt mit einer genauen Aufstellung der Linien mit "Startpunkt" und "Zielort" dieser Pflicht nach: [www.berlin.de]
Übrigens ist hier als Zielort nicht "Charlottenburg, Hertzallee" definiert, sondern "S+U-Bhf. Zoologischer Garten" angegeben.

Die Liniengenehmigungen im Straßen- und U-Bahnbetrieb der BVG sind hier veröffentlicht: [www.stadtentwicklung.berlin.de]

so long

Mario
Zitat
DonChaos
Alles zusammen ist auch ein Linienbetrieb. Das kann man im Personenbeförderungsgesetz nachlesen, ...
Zitat
der weiße bim
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) enthält in §18 Mitteilungspflichten der Genehmigungsbehörde. Die zuständige Senatsverwaltung kommt mit einer genauen Aufstellung der Linien mit "Startpunkt" und "Zielort" dieser Pflicht nach: [www.berlin.de]
Übrigens ist hier als Zielort nicht "Charlottenburg, Hertzallee" definiert, sondern "S+U-Bhf. Zoologischer Garten" angegeben.

Die Liniengenehmigungen im Straßen- und U-Bahnbetrieb der BVG sind hier veröffentlicht: [www.stadtentwicklung.berlin.de]

Alles ganz toll, hat aber mit der korrekten Zielbeschilderung gar nichts, aber auch absolut gar nichts, zu tun. Der Strohhalm, nach dem du greifst, ist einfach mal nicht da.

Im übrigen stört sich auch absolut niemand daran, dass an den Bussen Zoo und nicht Hertzallee steht. Kritisiert wird einfach nur das Schildern eines fiktiven Endziels, das über Tage, Wochen, Monate mit keiner einzigen Linienfahrt erreicht wird. Diesen Schwachsinn kann man weder mit BoStrab, BoKraft oder dem PBefG, noch mit irgendwelchen für Jahrzehnte festgeschriebenen Konzessionen rechtfertigen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.08.2014 13:09 von DonChaos.
Zitat
DonChaos
Diesen Schwachsinn kann man weder mit BoStrab, BoKraft oder dem PBefG, noch mit irgendwelchen für Jahrzehnte festgeschriebenen Konzessionen rechtfertigen.

Bei deinen harten Worten, kannst du das auch belegen? Deine Polterei ist kein Argument.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
der weiße bim
Zitat
DonChaos
Alles zusammen ist auch ein Linienbetrieb. Das kann man im Personenbeförderungsgesetz nachlesen, ...

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) enthält in §18 Mitteilungspflichten der Genehmigungsbehörde. Die zuständige Senatsverwaltung kommt mit einer genauen Aufstellung der Linien mit "Startpunkt" und "Zielort" dieser Pflicht nach: [www.berlin.de]
Die Tabelle enthält lediglich die Linien, die vom Land Berlin im Rahmen des Verkehrsvertrags mit der BVG bestellt sind.

Linien wie Havelbus 652, 667 (Nachteilwagen Spandau-Brieselang, saisonal), ViP 694, VTF 710, 711, OVG 809 und weitere fehlen in der Auflistung. Vermutlich werden diese von den Landkreisen / Kommunen auch auf Berliner Gebiet bezahlt.
Zitat
Giovanni
(...)667 (Nachteilwagen Spandau-Brieselang, saisonal)(...)

Was soll das sein?

Edit: Nacht-Eil-Wagen oder Nachteil-Wagen?

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.08.2014 13:26 von B-V 3313.
Zitat
B-V 3313
Zitat
Giovanni
(...)667 (Nachteilwagen Spandau-Brieselang, saisonal)(...)

Was soll das sein?

Edit: Nacht-Eil-Wagen oder Nachteil-Wagen?
Ein nächtlicher Eilwagen.

Es handelte sich um eine nächtliche Fahrt Montags bis Samstags in der Vorweihnachtszeit, da die dann verlängerten Schichtzeiten von Amazon und/oder Zalando in Brieselang keinen Anschluss zur ersten / letzten RB nach Spandau ermöglichen. Der Bus hält in Falkensee Bf, Essener Str (Hp Seegefeld) und Glienicker Str (Hp Albrechtshof).
Ob auch dieses Jahr wieder ein Nachteilwagen nach Spandau fahren wird, ist von den Schichtzeiten der Unternehmen abhängig.
Ganzjährig wird auch ein Nachteilwagen zwischen Rathenow und Brieselang unter gleicher Liniennummer angeboten.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
IsarSteve
Oh ja, die 'Ersatz' Haltestellen für den U2 Ersatzverkehr sind schon aufgestellt.

Handelt es hier um SEV oder nicht?

Nein, die U-Bahn fährt dann auf der Straße, während im Tunnel gebaut wird.

Solange 'Bus' (oder ggf. 'Tram') auf dem Fahrplan steht [www.flickr.com], kann der gemeine Fahrgast erwarten, es handelt sich hier um normalen Linienbetrieb mit Fahrern u.A. ausgestattet für den Fahrscheinverkauf. Insbesondere in einer Stadt, wo sowieso die Präfixe M und N für Buslinien benutzt werden. Warum denn auch nicht U?

'SEV' wird normalerweise benutzt, um genau hinzuweisen, dass das nicht der Fall ist. Leider hat die BVG schlechte Erfahrungen mit 'SEV' gemacht. Die Kunden mögen es nicht, weil sie schon längst begriffen haben, sie werden vorgetäuscht. Daher die Trickserei?

IsarSteve
Zitat
B-V 3313
Zitat
DonChaos
Diesen Schwachsinn kann man weder mit BoStrab, BoKraft oder dem PBefG, noch mit irgendwelchen für Jahrzehnte festgeschriebenen Konzessionen rechtfertigen.

Bei deinen harten Worten, kannst du das auch belegen? Deine Polterei ist kein Argument.

DonChoas hat aber gewissermaßen Recht. Sinnvoller ist es dass das tatsächliche Fahrtziel angezeigt wird. Besonders bei dem Beispiel von Schöneweide wird es deutlich, dass die Beschilderungspolitik der BVG vollkommener Quatsch mit Soße ist.
Man könnte allerdings mit der derzeitigen Technologie (LED wie auch LCD) viel mehr machen: z.B. Laufschrift oder Wechselschrift. Hier muss also dringend mal die Software erneuert werden und das so schnell wie möglich. Der derzeitige Zustand ist einfach unhaltbar!

Was mich verwundert hat, ist der Passus aus dem Gesetzestext, dass die Liniennummer bei Omnibussen nicht farbig sein darf!!! Häähh - in welcher Zeit leben wir: Ein Bild aus Frankreich (Paris) soll belegen, dass Farben sehr sehr sinnvoll für die Orientierung der Fahrgäste sind: s. hier
Auch wird hier die Anzeige dafür genutz das Ziel als Laufschrift darzustellen. Erstens ist es so über die ganze Höhe hin lesbar - also auch schon von sehr weit weg und für sehschwache Menschen sehr hilfreich und zweitens kann man mit Laufschrift etwas mehr Informationen dem Fahrgast geben, wie z.B. auch den Laufweg (wichtigste Unterwegsstationen an den Anzeigen der rechten Fahrzeugseite).

LG

Im Untergrund liegen Tunnel ;-)
Zitat
Untergrundratte
Was mich verwundert hat, ist der Passus aus dem Gesetzestext, dass die Liniennummer bei Omnibussen nicht farbig sein darf!!!

Das steht da auch nicht. Es darf nur keine zusätzliche Lampe angebracht werden.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Untergrundratte
[...]
Was mich verwundert hat, ist der Passus aus dem Gesetzestext, dass die Liniennummer bei Omnibussen nicht farbig sein darf!!![...]

Da hab ich schon drauf gewartet. Der Passus besagt, dass eine Farbe nicht alleinige Linienkennung sein darf. Die farbige Darstellung einer Liniennummer ist damit NICHT ausgeschlossen und wird auch in mehreren deutschen Städten praktiziert.

Es darf also keine rote, gelbe oder blaue Linie geben. Die Linie 100 darf aber selbstverständlich eine rote, die Linie 200 eine gelbe und die Linie TXL eine blaue Kennfarbe haben.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
In Leipzig zB sind die Nummern farbig hinterlegt.

______________________

Nicht-dynamische Signatur
Zitat
DonChaos
Diesen Schwachsinn kann man weder mit BoStrab, BoKraft oder dem PBefG, noch mit irgendwelchen für Jahrzehnte festgeschriebenen Konzessionen rechtfertigen.
Zitat
B-V 3313
Bei deinen harten Worten, kannst du das auch belegen? Deine Polterei ist kein Argument.

Wir schreiben hier die letzten vierzehn Seiten nichts anderes! Son schwaches Gedächtnis?!
Nee, aber von dir kam noch nichts stichhaltiges. Nur sinnfreies Gepöbel. Du scheinst dich auf Mario so richtig schön eingeschossen zu haben.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Du scheinst dich auf Mario so richtig schön eingeschossen zu haben.

Damit kann ich leben.
Fazit der Diskussion ist doch, dass es widersprüchliche Anforderungen an die Fahrgastinformation gibt. Bei planmäßiger Linienführung ist der planmäßige Linienendpunkt anzuzeigen, soviel ist klar und unstrittig.
Je mehr man bei Abweichungen vom Planbetrieb über die gesetzlichen Mindestforderungen hinausgeht, umso mehr kann man falsch machen. Was bei planmäßigen Kurzführungen richtig ist, kann bei zeitweiligen Bauzuständen falsch sein und umgekehrt. Letztlich legt der zuständige Betriebsleiter nach BOKraft, BOStrab oder EBO im schriftlichen Anweisungen fest, was das Fahrpersonal von wo bis wo in den Anzeigern einzustellen hat.
Diskussionen darüber wird es immer geben, auch in diesem Forum.

so long

Mario
Davon mal abgesehen, dass ich das mit den Farben für absolut entbehrlich halte: Ich bin ja schon ganz gespannt, wie ihr die Farben den Linien zuteilen wollt.
Am Freitag begenete ich einer M5 geschildert zur Zingster Str. auf dem Gleis Richtung Rodernplatz an der Haltstelle
Landsberger Allee/Weißenseer Weg. WO wollte er hin?
Zitat
Nordender
Am Freitag begenete ich einer M5 geschildert zur Zingster Str. auf dem Gleis Richtung Rodernplatz an der Haltstelle
Landsberger Allee/Weißenseer Weg. WO wollte er hin?

Na zur Zignster Straße! Umgeleitet über Roederplatz, Herzbergstraße und Rhinstraße. Sinnvoller wäre es natürlich gewesen die Züge gleich ab S Landsberger Allee auf die M8-Trasse umlzuleiten und den SEV bis zum S-Bahnhof zu führen.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Dieses Thema wurde beendet.