Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 15.08.2014 17:10 |
Zitat
Alter Köpenicker
Ich gehe davon aus, daß das Streckenschild seine Information auch nach außen hin preisgeben soll, so wie es früher mit den Seitenpappen üblich war. Weshalb sollte es sonst wohl auf der rechten Seite angebracht sein?
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 15.08.2014 17:22 |
Zitat
B-V 3313
Ansonsten ist die heutige Variante mit einer beleuchteten Ziel-und Linienanzeige rechts doch wesentlich sinnvoller als diese kleinen, unbeleuchteten Seitenpappen von früher.
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 15.08.2014 17:44 |
Zitat
BO-Kraft, §43
Ausnahmen
(1) Die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller von allen Vorschriften dieser Verordnung Ausnahmen genehmigen. (...)
Re: Definition Linienbetrieb nach PBefG 15.08.2014 23:55 |
Zitat
DonChaos
Alles zusammen ist auch ein Linienbetrieb. Das kann man im Personenbeförderungsgesetz nachlesen, ...
Re: Definition Linienbetrieb nach PBefG 16.08.2014 13:09 |
Zitat
DonChaos
Alles zusammen ist auch ein Linienbetrieb. Das kann man im Personenbeförderungsgesetz nachlesen, ...
Zitat
der weiße bim
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) enthält in §18 Mitteilungspflichten der Genehmigungsbehörde. Die zuständige Senatsverwaltung kommt mit einer genauen Aufstellung der Linien mit "Startpunkt" und "Zielort" dieser Pflicht nach: [www.berlin.de]
Übrigens ist hier als Zielort nicht "Charlottenburg, Hertzallee" definiert, sondern "S+U-Bhf. Zoologischer Garten" angegeben.
Die Liniengenehmigungen im Straßen- und U-Bahnbetrieb der BVG sind hier veröffentlicht: [www.stadtentwicklung.berlin.de]
Re: Definition Linienbetrieb nach PBefG 16.08.2014 13:17 |
Zitat
DonChaos
Diesen Schwachsinn kann man weder mit BoStrab, BoKraft oder dem PBefG, noch mit irgendwelchen für Jahrzehnte festgeschriebenen Konzessionen rechtfertigen.
Re: Definition Linienbetrieb nach PBefG 16.08.2014 13:24 |
Die Tabelle enthält lediglich die Linien, die vom Land Berlin im Rahmen des Verkehrsvertrags mit der BVG bestellt sind.Zitat
der weiße bim
Zitat
DonChaos
Alles zusammen ist auch ein Linienbetrieb. Das kann man im Personenbeförderungsgesetz nachlesen, ...
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) enthält in §18 Mitteilungspflichten der Genehmigungsbehörde. Die zuständige Senatsverwaltung kommt mit einer genauen Aufstellung der Linien mit "Startpunkt" und "Zielort" dieser Pflicht nach: [www.berlin.de]
Re: Definition Linienbetrieb nach PBefG 16.08.2014 13:25 |
Zitat
Giovanni
(...)667 (Nachteilwagen Spandau-Brieselang, saisonal)(...)
Re: Definition Linienbetrieb nach PBefG 16.08.2014 14:22 |
Ein nächtlicher Eilwagen.Zitat
B-V 3313
Zitat
Giovanni
(...)667 (Nachteilwagen Spandau-Brieselang, saisonal)(...)
Was soll das sein?
Edit: Nacht-Eil-Wagen oder Nachteil-Wagen?
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 16.08.2014 14:29 |
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
IsarSteve
Oh ja, die 'Ersatz' Haltestellen für den U2 Ersatzverkehr sind schon aufgestellt.
Handelt es hier um SEV oder nicht?
Nein, die U-Bahn fährt dann auf der Straße, während im Tunnel gebaut wird.
Re: Definition Linienbetrieb nach PBefG 16.08.2014 17:00 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
DonChaos
Diesen Schwachsinn kann man weder mit BoStrab, BoKraft oder dem PBefG, noch mit irgendwelchen für Jahrzehnte festgeschriebenen Konzessionen rechtfertigen.
Bei deinen harten Worten, kannst du das auch belegen? Deine Polterei ist kein Argument.
Re: Definition Linienbetrieb nach PBefG 16.08.2014 17:26 |
Zitat
Untergrundratte
Was mich verwundert hat, ist der Passus aus dem Gesetzestext, dass die Liniennummer bei Omnibussen nicht farbig sein darf!!!
Re: Definition Linienbetrieb nach PBefG 16.08.2014 20:16 |
Zitat
Untergrundratte
[...]
Was mich verwundert hat, ist der Passus aus dem Gesetzestext, dass die Liniennummer bei Omnibussen nicht farbig sein darf!!![...]
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 16.08.2014 21:58 |
Re: Definition Linienbetrieb nach PBefG 16.08.2014 23:38 |
Zitat
DonChaos
Diesen Schwachsinn kann man weder mit BoStrab, BoKraft oder dem PBefG, noch mit irgendwelchen für Jahrzehnte festgeschriebenen Konzessionen rechtfertigen.
Zitat
B-V 3313
Bei deinen harten Worten, kannst du das auch belegen? Deine Polterei ist kein Argument.
Re: Definition Linienbetrieb nach PBefG 17.08.2014 01:20 |
Re: Definition Linienbetrieb nach PBefG 17.08.2014 02:24 |
Zitat
B-V 3313
Du scheinst dich auf Mario so richtig schön eingeschossen zu haben.
Re: Definition Linienbetrieb nach PBefG 17.08.2014 09:45 |
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 17.08.2014 09:54 |
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 17.08.2014 10:31 |
Zitat
Nordender
Am Freitag begenete ich einer M5 geschildert zur Zingster Str. auf dem Gleis Richtung Rodernplatz an der Haltstelle
Landsberger Allee/Weißenseer Weg. WO wollte er hin?