Re: U1 zum Ostkreuz? 12.02.2015 13:58 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Also hat Wuppertal eine U-Bahn. :-)Zitat
B-V 3313
Die VDV-Definiton ist schnell erzählt:
1. keine niveaugleichen Kreuzungen mit anderen Verkehrsmitteln oder Fußgängern
2. geschlossenes System
3. völlig unabhängige Führung (egal ob ober - oder unterirdisch)
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
"U-Bahn" ist in den Köpfen des Kunden halt als ein höherwertiges Produkt und für die meisten Kunden ist alles, was irgendwie unterirdisch fährt auch eine U-Bahn.
Re: U1 zum Ostkreuz? 12.02.2015 14:08 |
Re: U1 zum Ostkreuz? 12.02.2015 14:08 |
Re: U1 zum Ostkreuz? 12.02.2015 14:54 |
Re: U1 zum Ostkreuz? 12.02.2015 15:00 |
Zitat
Logital
Danke Harald. Ist das die Defintion die B-V meint? Hoffentlich nicht, denn dann ist ja nicht mal das Kleinprofilnetz eine U-Bahn mangels einer Entwurfsgeschwindigkeit von 70-100 km/h.
Re: U1 zum Ostkreuz? 12.02.2015 17:18 |
Zitat
Logital
Damit ist die Anforderung für den Begriff U-Bahn ja härter als die von Eisenbahnen. Da können wir ja von Glück reden, dass man beim Bau der U5 nicht doch irgendwo einen Bahnübergang gesetzt hat, sonst wär die ganze Linie keine U-Bahn mehr.
Zitat
Logital
Na aber wenn wir dann schon bei der Maximalforderung sind, müsste dann nicht auch folgende Forderung aufgenommen werden, die vermutlich alle 4 U-Bahnsystem in D stets erbringen:
4. Strecken sind stets zweigleisig ausgeführt.
Re: U1 zum Ostkreuz? 12.02.2015 17:26 |
Zitat
der weiße bim
Zitat
Logital
Damit ist die Anforderung für den Begriff U-Bahn ja härter als die von Eisenbahnen. Da können wir ja von Glück reden, dass man beim Bau der U5 nicht doch irgendwo einen Bahnübergang gesetzt hat, sonst wär die ganze Linie keine U-Bahn mehr.
Auch die bei der oberirdischen Verlängerung der Linie E seinerzeit geltende Bau- und Betriebsordnung für U-Bahnen lässt in Streckengleisen keine höhengleichen Kreuzungen oder öffentlich zugängliche Übergänge zu. Die EBO hat andere Bestimmungen.
Zitat
der weiße bim
Zitat
Logital
Na aber wenn wir dann schon bei der Maximalforderung sind, müsste dann nicht auch folgende Forderung aufgenommen werden, die vermutlich alle 4 U-Bahnsystem in D stets erbringen:
4. Strecken sind stets zweigleisig ausgeführt.
Diese Forderung steht sogar in der BOStrab §15 (5): Strecken für Zweirichtungsverkehr sollen nicht eingleisig sein.
Re: U1 zum Ostkreuz? 12.02.2015 19:22 |
Zitat
Logital
Kannst du mir die Stelle nennen? In jedem Fall definiert jedoch auch die BOStrab nicht was eine U-Bahn ist.
Re: U1 zum Ostkreuz? 12.02.2015 19:24 |
Re: U1 zum Ostkreuz? 12.02.2015 20:41 |
Zitat
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (Piraten) vom 14.1.2015 und Antwort vom 28.1.2015: U1 zum Ostkreuz und andere Konzeptstudien
Frage 1: Inwieweit deckt sich die Aussage von Michael Müller (damals in der Rolle des Bausenators) in der Berliner Zeitung ("Wir gehen jetzt noch einen Schritt weiter und sind jetzt mit der Bahn in der Abstimmung, ob wir nicht Flächen vorhalten für einen U-Bahn-Anschluss mit Umsteigemöglichkeiten.") mit der Aussage in der schriftlichen Anfrage 17/14936 ("Eine Machbarkeitsstudie bzw. sogar vertiefende Planungen wurden bisher nicht durchgeführt.") bzw. schriftliche Anfrage 17/14988 ("Eine Machbarkeitsstudie bzw. sogar vertiefende Planungen wurden bisher nicht durchgeführt")?
Antwort zu 1.: Die Aussage des damaligen Senators für Stadtentwicklung und Umwelt, Michael Müller, steht nicht im Widerspruch zu den Beantwortungen der o.g. Schriftlichen Anfragen. Nach Vorlage der Konzeptstudie der BVG werden jetzt die nächsten Schritte zu den Themen Verkehrsprognose, Machbarkeitsstudie und Flächenverfügbarkeit eingeleitet - dazu werden zeitnah Gespräche mit der BVG und der DB AG geführt werden.
Frage 2: Wo können die Berlinerinnen und Berliner die Konzeptstudie der BVG online einsehen?
Antwort zu 2.: Im jetzigen Stadium ist eine Veröffentlichung der Konzeptstudie der BVG nicht vorgesehen.
Frage 3: Sieht diese Konzeptstudie einen U-Bahnhof in Höhe der Modersohnbrücke vor?
a) Wenn ja, wie realistisch ist die Umsetzung?
b) Wenn nein, warum sieht die Konzeptstudie dort keinen U-Bahnhof vor?
Antwort zu 3a.: Ja. Wie realistisch die Umsetzung ist, werden die weiteren Prüfungen zeigen.
Antwort zu 3b.: Entfällt.
Frage 4: An welchen weiteren Konzeptstudien arbeitet gegenwärtig die BVG und wie ist da jeweils der Stand?
Antwort zu 4.: Hierzu teilt die BVG mit: "Die BVG prüft gegenwärtig, für welche möglichen mittel- und langfristigen Erweiterungen des U-Bahn- und Straßenbahnnetzes Konzeptstudien erarbeitet werden könnten und steht dabei noch am Anfang der Überlegungen. Dabei werden u. a. die steigende Bevölkerungszahl, städtebauliche Entwicklungen mit neuen Verkehrsanforderungen, bessere Verknüpfungen und der Stadtentwicklungsplan Verkehr berücksichtigt."
Frage 5: Inwieweit gibt es auch Konzeptstudien, bei denen ohne Machbarkeitsstudien bzw. vertiefende Planungen schon Abstimmungen über Flächenvorbehalt geführt werden?
Antwort zu 5.: Sofern beim Herangehen an eine Konzeptstudie komplizierte Grundstücksverhältnisse zu vermuten sind, werden im Einzelfall bereits sehr frühzeitig Abstimmungen über Flächenverfügbarkeiten durchgeführt, um verlorene Planungsarbeiten, z. Bsp. durch Planungen auf nicht verfügbaren Grundstücken, zu vermeiden.
Re: U1 zum Ostkreuz? 12.02.2015 21:28 |
Zitat
der weiße bim
Zitat
Logital
Kannst du mir die Stelle nennen? In jedem Fall definiert jedoch auch die BOStrab nicht was eine U-Bahn ist.
Ja, die "Bau- und Betriebsordnung für Untergrundbahnen (BO U) vom 1. Juni 1979" war der BOStrab ein großes Stück voraus. Leider wurde sie infolge des Einigungsvertrages ungültig.
Und darin wurde natürlich auch der Begriff U-Bahn definiert.
Re: U1 zum Ostkreuz? 13.02.2015 23:42 |
Ein U-Bahnhof Modersohnbrücke würde das Projekt wenigstens halbwegs sinnvoll machen.Zitat
Sieht diese Konzeptstudie einen U-Bahnhof in Höhe der Modersohnbrücke vor?
[...]Ja. Wie realistisch die Umsetzung ist, werden die weiteren Prüfungen zeigen.
Schienengebunden und hat sogar eine Stromschiene. Die U8 wäre ja auch fast zu so einer U-Bahn geworden.Zitat
B-V 3313
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Also hat Wuppertal eine U-Bahn. :-)Zitat
B-V 3313
Die VDV-Definiton ist schnell erzählt:
1. keine niveaugleichen Kreuzungen mit anderen Verkehrsmitteln oder Fußgängern
2. geschlossenes System
3. völlig unabhängige Führung (egal ob ober - oder unterirdisch)
"Schienengebunden" kommt noch auch als Punkt hinzu. Da kann man sich nun streiten, ob und wie das auf die Hängebahn zutrifft. ;-)
Re: U1 zum Ostkreuz? 14.02.2015 10:03 |
Re: U1 zum Ostkreuz? 15.02.2015 11:15 |
Diese "Definition" bildet aber nicht die Wirklichkeit ab, sondern ist ein wirkungsloses Postulat.Zitat
B-V 3313
Hau mal bei google: "Metro, light rail and tram systems in Europe - 2012 - UITP" in die Maske.
Die VDV-Definiton ist schnell erzählt:
1. keine niveaugleichen Kreuzungen mit anderen Verkehrsmitteln oder Fußgängern
2. geschlossenes System
3. völlig unabhängige Führung (egal ob ober - oder unterirdisch)
Wortmarke "S-Bahn" 15.02.2015 11:27 |
Erster Hinweis: ich schrieb "erhebt heute noch Anspruch", nicht "hat".Zitat
Logital
Zitat
L.Willms
Sollte der VBB seine Markenpolitik geändert haben? Hab ich nichts von mitbekommen.Zitat
Grenko
Alle Regionalbahnen am Postdamer Platz und im Hauptbahnhof Tief sind auch U-Bahnen.
Tja, die DRG (Deutsche Reichsbahngesellschaft) hat 1930 für das Netz "Berliner Stadt-, Ring- und Vorortbahnen" die Marke "S-Bahn" aus dem Boden gestampft und deren Rechtsnachfolger erhebt heute noch Anspruch auf das Eigentum an dieser Marke.Zitat
Grenko
Oder andersrum: Komischerweise bleibt die S-Bahn im Nord-Süd-Tunnel weiterhin eine S-Bahn...
Da bist du nicht mehr auf dem neuesten Stand. Die DB hat keine Rechte mehr an der Marke S-Bahn.
Das ist eine der vielen Presseaktionen von interessierter Seite.
Nämlich für Nizza 39Zitat
Logital
Edit Nachtrag: Für bestimmte Produkte ist die Marke S-Bahn weiterhin geschützt.
[juris.bundespatentgericht.de]
Zitat
Bundesmarkenregister
Transportwesen; Beförderung von Personen und Gütern mit Schienenbahnen, Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen und Schiffen; Beförderung von Personen mit Schienenbahnen im Stadtschnellbahnzug-System; Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Schienenfahrzeugsystems, nämlich Gepäckträgerdienste, Gepäckaufbewahrung, Vermittlung der Beförderung von Personen und Gütern mit Schienenbahnen, Kraftfahrzeugen und Schiffen, Vermittlung von Parkplätzen und Mietkraftwagen, Erteilung von Fahrplan- und Verkehrsauskünften, auch mit Hilfe elektronischer Einrichtungen, Platzreservierung, Veranstaltung und Vermietung von touristischen Dienstleistungen im Reiseverkehr, insbesondere Veranstaltung und Vermittlung von Jugend-, Freizeit-, Informations- und Bildungsreisen zu Wasser, zu Lande und in der Luft; Veranstaltung und Vermittlung von Schienenreisen einschließlich Reisebegleitung; Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Planung, Buchung und Veranstaltung von Reisen; elektronische Sendungsverfolgung; Betreiben einer Schienenbahninfrastruktur, nämlich Steuerung von Verkehrsleit-, Betriebsleit- und Sicherheitssystemen einer Schienenbahninfrastruktur, soweit in Klasse 39 enthalten; Reisebegleitung, Vermittlung von Plätzen in Zügen, Bussen und Schiffen, auch für Kraftfahrzeuge; Vermittlung von Parkplätzen und Mietkraftwagen, auch mit Hilfe elektronischer Einrichtungen; Gepäckträgerdienste; Koffer-Kuli-Service; Vermietung von Schienenwegen, Touristik- und Stadtinformationen
Zitat
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register#position9
Klasse(n) Nizza: 16
Papier, Pappe (Karton),Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate) in Form von Globen und Wandtafelzeichengeräten,
Klasse(n) Nizza: 28
Tennisschläger, Roll- und Schlittschuhe
Ja, aber wozu?Zitat
Logital
Auch die BVG könnte ihre U-Bahnen S-Bahn nennen.
Re: U1 zum Ostkreuz? 15.02.2015 11:37 |
von mir hinzugefügtZitat
der weiße bim
Zitat
Logital
Kannst du mir die Stelle nennen? In jedem Fall definiert jedoch auch die BOStrab nicht was eine U-Bahn ist.
Ja, die "Bau- und Betriebsordnung für Untergrundbahnen (BO U) vom 1. Juni 1979" [der DDR] war der BOStrab ein großes Stück voraus. Leider wurde sie infolge des Einigungsvertrages ungültig.
Und darin wurde natürlich auch der Begriff U-Bahn definiert.
Re: U1 zum Ostkreuz? 15.02.2015 11:46 |
Zitat
L.Willms
Diese "Definition" bildet aber nicht die Wirklichkeit ab, sondern ist ein wirkungsloses Postulat.Zitat
B-V 3313
Hau mal bei google: "Metro, light rail and tram systems in Europe - 2012 - UITP" in die Maske.
Die VDV-Definiton ist schnell erzählt:
1. keine niveaugleichen Kreuzungen mit anderen Verkehrsmitteln oder Fußgängern
2. geschlossenes System
3. völlig unabhängige Führung (egal ob ober - oder unterirdisch)
Re: U1 zum Ostkreuz? 15.02.2015 12:37 |
Nein, ich geh dann zum Weißen Stein, und steige dort in eine beliebige U-Bahn-Linie, die diese Station bedienen: U1, U2, U3 oder U8.Zitat
B-V 3313
Frankfurt hat nur ne Stadtbahn. Wenn du U-Bahn fahren willst, dann besuchst du am Besten deinen Koffer. xD
Re: U1 zum Ostkreuz? 15.02.2015 22:04 |
Zitat
L.Willms
Und leider haben viele Leute noch nicht mitbekommen, daß die DDR nicht mehr existiert und die meisten ihrer Gesetze nicht mehr gelten.
Re: U1 zum Ostkreuz? 15.02.2015 23:42 |
Zitat
L.Willms
Nein, ich geh dann zum Weißen Stein, und steige dort in eine beliebige U-Bahn-Linie, die diese Station bedienen: U1, U2, U3 oder U8.Zitat
B-V 3313
Frankfurt hat nur ne Stadtbahn. Wenn du U-Bahn fahren willst, dann besuchst du am Besten deinen Koffer. xD
Ansonsten hat Frankfurt alles mögliche, Stadtbahnen, Vorortbahnen, Fernbahnen, Landebahnen, Startbahnen, Kegelbahnen, Bowlingbahnen, und was der Bahnen noch mehr sind. Man kann hier Laufbahnen einschlagen und beenden, Ehen und andere Verhältnisse anbahnen -- der Variation ist keine Grenze gesetzt.