Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation II 22.05.2018 22:18 |
Zitat
Henning
Gibt es eine Vorschrift bis wann spätestens alle Strecken ZBS bekommen müssen?
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation II 23.05.2018 00:03 |
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation II 23.05.2018 01:57 |
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Flexist
Der Fakt ist jedenfalls, dass die Ringbahn auch mit Einsatz der Baureihe 483 noch einmal unterbrochen werden muss.
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation II 23.05.2018 09:51 |
Zitat
GraphXBerlin
Die mechanische Fahrsperre ist ja sicherheitstechnisch auch nicht als negativ zu bewerten.
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation II 23.05.2018 10:43 |
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JeDi
Zitat
GraphXBerlin
Die mechanische Fahrsperre ist ja sicherheitstechnisch auch nicht als negativ zu bewerten.
Doch, ist sie. Keine Geschwindigkeitsüberwachung, kein Überwachen des Wiederanfahrens (das ist sogar durch die EBO gefordert!), erst recht keine Kontinuierliche Überwachung...
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation II 23.05.2018 10:45 |
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Jay
Zitat
Henning
Gibt es eine Vorschrift bis wann spätestens alle Strecken ZBS bekommen müssen?
Nein, es gibt keine entsprechende Vorschrift. Es gibt allerdings eine Vereinbarung zwischen EBA und S-Bahn/DB Netz, die festschreibt, wann welche Strecken umgerüstet werden. Soll eine Strecke nach hinten geschoben werden, dann muss dafür eine andere Strecke mit mindestens gleicher Länge und Zugdichte vorgezogen werden. Sollten die 485er aus einem heute noch unbekannten Grund eine Verlängerung der Betriebsgenehmigung erhalten, dann müsste darüber neu verhandelt werden.
Zitat
Bd2001
Da der Termin 01.12.2014 nicht erfüllt werden konnte gab es eine gefristete Ausnahmegenehmigung des Bundesverkehrsministeriums für den Weiterbetrieb der Fahrsperre bis 2025. Die Befristung wurde nochmals durch das Eisenbahnbundesamt für jede Strecke konkretisiert und überwiegend eingeschränkt. Nur für den Südring und Bereich Schöneweide gilt die volle Frist.
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation II 23.05.2018 11:36 |
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PassusDuriusculus
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Bd2001
Da der Termin 01.12.2014 nicht erfüllt werden konnte gab es eine gefristete Ausnahmegenehmigung des Bundesverkehrsministeriums für den Weiterbetrieb der Fahrsperre bis 2025. Die Befristung wurde nochmals durch das Eisenbahnbundesamt für jede Strecke konkretisiert und überwiegend eingeschränkt. Nur für den Südring und Bereich Schöneweide gilt die volle Frist.
Dann haben wir also zwei Jahre Puffer (2023-25) für Verzögerungen bei Auslieferung unf Inbetriebnahme der BR 483/4, oder erlischt für die 485 2023 eine EBA-Zulassung o.ä.?
Zitat
drstar
Zitat
PassusDuriusculus
Zitat
Bd2001
Da der Termin 01.12.2014 nicht erfüllt werden konnte gab es eine gefristete Ausnahmegenehmigung des Bundesverkehrsministeriums für den Weiterbetrieb der Fahrsperre bis 2025. Die Befristung wurde nochmals durch das Eisenbahnbundesamt für jede Strecke konkretisiert und überwiegend eingeschränkt. Nur für den Südring und Bereich Schöneweide gilt die volle Frist.
Dann haben wir also zwei Jahre Puffer (2023-25) für Verzögerungen bei Auslieferung unf Inbetriebnahme der BR 483/4, oder erlischt für die 485 2023 eine EBA-Zulassung o.ä.?
Nein, aber da die 485 dann auf ZBS umgerüstet sein müßte, erlischt ihre Einsatzmöglichkeit (die Nichtumrüstung vorausgesetzt) aus rein praktischen Erwägungen, denn ohne ZBS wäre die 485 nicht mehr einsetzbar, da sie über kein funktionierendes Zugsicherungssystem mehr verfügen würde.
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation II 23.05.2018 12:30 |
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation II 23.05.2018 13:44 |
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drstar
Dürfte wohl schwer werden, das EBA hat schon zuletzt wohl eher widerwillig die Ausnahmegenehmigungen erteilt. Spätestens 2025 dürfte dann endgültig Schluß sein. Und ja, die ZBS ersetzt die Fahrsperre, geht aber als Zugsicherungssystem weit über die Funktion der Fahrsperre hinaus, das ist im Übrigen gerade auch der Grund für ZBS. Während der Streckenanschlag lediglich ein Überfahren eines Hp0 verhindern kann (Zuverlässigkeit mal vorausgesetzt), ermöglicht ZBS eine Geschwindigkeitsüberwachung, und bietet einen gewissen Schutz beim Anfahren gegen Hp0 (Geschwindigkeitsbeschränkung). Dieses Phänomen kann man in Westkreuz (Stadtbahnebene) Richtung Charlottenburg häufig beobachten. Zug fährt dann mit niedriger Geschwindigkeit an und erst beim Aufwerten geht es dann richtig los.
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation II 24.05.2018 11:57 |
Anonymer Benutzer
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation II 24.05.2018 12:04 |
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micha774
Gibt es das Ziel Hellersdorf eigentlich auf den Rollbändern bzw. elektronisch?
Bisher hab ich die Züge mit diesem Ziel als nach Hönow gesehen.
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation II 24.05.2018 12:09 |
Zitat
micha774
Gibt es das Ziel Hellersdorf eigentlich auf den Rollbändern bzw. elektronisch?
Bisher hab ich die Züge mit diesem Ziel als nach Hönow gesehen.
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation II 24.05.2018 21:49 |
Zitat
Jay
Zitat
drstar
Dürfte wohl schwer werden, das EBA hat schon zuletzt wohl eher widerwillig die Ausnahmegenehmigungen erteilt. Spätestens 2025 dürfte dann endgültig Schluß sein. Und ja, die ZBS ersetzt die Fahrsperre, geht aber als Zugsicherungssystem weit über die Funktion der Fahrsperre hinaus, das ist im Übrigen gerade auch der Grund für ZBS. Während der Streckenanschlag lediglich ein Überfahren eines Hp0 verhindern kann (Zuverlässigkeit mal vorausgesetzt), ermöglicht ZBS eine Geschwindigkeitsüberwachung, und bietet einen gewissen Schutz beim Anfahren gegen Hp0 (Geschwindigkeitsbeschränkung). Dieses Phänomen kann man in Westkreuz (Stadtbahnebene) Richtung Charlottenburg häufig beobachten. Zug fährt dann mit niedriger Geschwindigkeit an und erst beim Aufwerten geht es dann richtig los.
Nein, die Fahrsperre kann kein Überfahren des Hp0 verhindern (genausowenig wie ZBS). Die Fahrsperre (wie ZBS) lösen beim Überfahren des Hp0 eine Zwangsbremsung aus, wonach der Zug nach einer definierten Strecke zum Stehen kommt. Dementsprechend stoppen beide Systeme auch Züge, die gegen Hp0 anfahren.
Zitat
Jay
Der große Unterschied ist der, dass ZBS zusätzlich die Geschwindigkeit überwacht und die Zwangsbremsung bereits bei zu hoher Geschwindigkeit auslöst, so dass der Weg, den der Zug nach dem Überfahren des Signals deutlich kürzer ist (oder der Zug im günstigsten Fall sogar vor dem Signal zum Halten kommt).
Zitat
Jay
Diesen Unterschied habe ich dargestellt.
Zitat
Jay
Keines der Systeme verhindert, dass sich der Lokführer anschließend eigenmächtig befreit und ohne Rücksprache mit dem Fahrdienstleiter weiterfährt. (Stichwort Mannheim)
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation II 24.05.2018 23:08 |
Anonymer Benutzer
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation II 26.05.2018 16:51 |
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation II 26.05.2018 19:54 |
Zitat
Railroader
Wenn ich es gerade richtig gehört habe, sagt man am Ostbahnhof nun zusätzlich "Platform ten and eleven" zu "other platform" an.
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation II 01.06.2018 05:11 |
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation II 08.06.2018 17:30 |