Re: Stadler J/JK 14.01.2024 20:57 |
Zitat
Lopi2000
Zitat
PassusDuriusculus
Haha stimmt. Meinem Eindruck nach gibt es noch genug Anzeigen, bei denen nur eine Schriftgröße genutzt wird, so dass oft viel frei bleibt.
Das war bestimmt nur ein Sonderbild für die Präsentationsfahrt. Das Datenblatt von Stadler zeigt ja schon, dass es auch erheblich kleiner geht, wie es später bestimmt im Alltag zu sehen sein wird. Die finale Schriftgröße wird dann so gewählt, dass in dieser Größe auch Mendelssohn-Bartholdy-Park vollständig auf das Display passt.
Re: Stadler J/JK 15.01.2024 00:38 |
Re: Stadler J/JK 15.01.2024 10:39 |
Zitat
M48er
Danke für den Bericht, der aber an einer zentralen Stelle einen großen inhaltlichen Fehler aufweist. Du schreibst: "Im bis 2035 laufenden Verkehrsvertrag zwischen Senat und BVG sind bisher aber nur rund 1000 neue Wagen finanziert. Das reicht nicht aus für die versprochenen Taktverdichtungen."
Der letzte Satz ist falsch. Der NVP benennt unter Berücksichtigungen dieser Taktverdichtungen und üblicher Werkstattreserven einen Bedarf von insgesamt 1.656 Wagen für die Berliner U-Bahn (NVP 2019-2023, Kapitel V.4.2, voraussichtlicher Fahrzeugbedarf). In Kombination von über 1.000 Wagen der Neubaubaureihe J/JK sowie vorhandenen Wagen der Baureihen IK (216 Wagen), HK (96 Wagen) und H (264 Wagen Serie - Ausscheiden der beiden Vorserienfahrzeuge unterstellt), die alle bis 2035 noch nicht das vom Hersteller zugesagte Lebensalter erreicht haben werden, werden diese 1.656 Wagen vorhanden sein.
Die BVG hat mit dem Rahmenvertrag Vorsorge getroffen, falls z.B. unerwartete Fahrzeugschäden bei der Baureihe H bis 2035 eintreten sollten, aber eine Forderung wie von Herrn Ronneburg, jetzt alles aus dem Rahmenvertrag abzurufen, ist einfach Unsinn und widerspricht genau den Sinn eines Puffers für nicht erwartbare Fahrzeugausfälle. Das wirkliche Risiko liegt also nicht darin, dass die gut 1.000 Wagen für die Taktverdichtungen nicht reichen werden, sondern dass die Finanzmittel ausgehen werden, diese gut 1.000 Wagen tatsächlich zu beschaffen. Finanziert sind sie überwiegend bisher über sogenannte Verpflichtungsermächtigungen, und da hat der aktuelle Senat gerade alle gesperrt.
Re: Stadler J/JK 15.01.2024 12:17 |
Re: Stadler J/JK 15.01.2024 12:22 |
Re: Stadler J/JK 15.01.2024 12:32 |
Zitat
Flexist
Ich finde die BVG sollte sich nicht auf einen Fuhrpark aus einer Baureihe bzw. nur einem Hersteller verlassen. Der Senat hätte den Auftrag auf zwei Hersteller aufteilen sollen, die dann miteinander zusammenarbeiten hätten müssen.
Re: Stadler J/JK 15.01.2024 12:38 |
Zitat
micha774
Wenn aber der Konkurrent verliert, was macht der dann mit seinem Fahrzeug, wenn er es woanders nicht los wird?
Re: Stadler J/JK 16.01.2024 05:39 |
Ich bin beim durchhalten der H-Züge nicht so skeptisch. Klar, die F79 und die A3L92 hatten bzw. haben Probleme, eine 40- jährige Lebensdauer zu erreichen. Dabei muss man aber die spezifischen Herstellungsprobleme dieser Baureihen beachten, wo neue Technik erstmals in Serie gebracht wurde bzw. ein Hersteller mit nicht so hoher Erfahrung genommen wurde. In der Baureihe F halten z.B. die anderen Jahrgänge deutlich besser durch, sowohl die älteren (F74, F76) wie die etwas jüngeren F84. Letztgenannte sind jetzt auch schon 40 Jahre im Dienst, ohne dass es größere Probleme gibt. Und auch der achtjährige Weiterbetrieb der BR 480 zeigt, dass auch andere Betreiber den Fahrzeugen dieser Generation durchaus noch was zutrauen.Zitat
nicolaas
Ich habe die Passage geändert. Jetzt steht da, dass es zumindest zweifelhaft ist, ob die Wagen ausreichen mit Verweis auf das Alter der H-Züge zwischen 22 und 30 Jahren.
Re: Stadler J/JK 16.01.2024 09:17 |
Die 480er sind ja einige Jahre älter und EBO-Fahrzeuge. Beides deutet auf eine grundsätzlich solidere Bauweise hin. Die Erfahrung war ja, dass, je später Fahrzeuge entwickelt wurden desto weniger robust im Dauerbetrieb. Wir werden sehen.Zitat
M48er
Ich bin beim durchhalten der H-Züge nicht so skeptisch. Klar, die F79 und die A3L92 hatten bzw. haben Probleme, eine 40- jährige Lebensdauer zu erreichen. Dabei muss man aber die spezifischen Herstellungsprobleme dieser Baureihen beachten, wo neue Technik erstmals in Serie gebracht wurde bzw. ein Hersteller mit nicht so hoher Erfahrung genommen wurde. In der Baureihe F halten z.B. die anderen Jahrgänge deutlich besser durch, sowohl die älteren (F74, F76) wie die etwas jüngeren F84. Letztgenannte sind jetzt auch schon 40 Jahre im Dienst, ohne dass es größere Probleme gibt. Und auch der achtjährige Weiterbetrieb der BR 480 zeigt, dass auch andere Betreiber den Fahrzeugen dieser Generation durchaus noch was zutrauen.Zitat
nicolaas
Ich habe die Passage geändert. Jetzt steht da, dass es zumindest zweifelhaft ist, ob die Wagen ausreichen mit Verweis auf das Alter der H-Züge zwischen 22 und 30 Jahren.
Re: Stadler J/JK 21.02.2024 12:59 |
Re: Stadler J/JK 21.02.2024 13:10 |
Re: Stadler J/JK 21.02.2024 13:13 |
Re: Stadler J/JK 21.02.2024 13:19 |
Zitat
B-V 3313
Gilt denn eine EU-Verordnung für Eisenbahnen auch bei einer Straßenbahn (nichts anderes ist die U-Bahn rechtlich)?
Re: Stadler J/JK 21.02.2024 13:20 |
Re: Stadler J/JK 21.02.2024 13:37 |
Zitat
B-V 3313
Gilt denn eine EU-Verordnung für Eisenbahnen auch bei einer Straßenbahn (nichts anderes ist die U-Bahn rechtlich)?
Re: Stadler J/JK 21.02.2024 13:37 |
Zitat
Philipp Borchert
Offenbar nicht, denn der JK trötet ganz normal zur Abfahrt, wie die Vorgängerreihe auch.
Warum für eine Eisenbahn andere Maßstäbe für die Barrierefreiheit gelten als für eine Straßenbahn oder eben U-Bahn muss ich aber nicht verstehen. Das ergibt für mich keinen Sinn.
Re: Stadler J/JK 21.02.2024 13:42 |
Zitat
Bd2001
Zitat
Philipp Borchert
Offenbar nicht, denn der JK trötet ganz normal zur Abfahrt, wie die Vorgängerreihe auch.
Warum für eine Eisenbahn andere Maßstäbe für die Barrierefreiheit gelten als für eine Straßenbahn oder eben U-Bahn muss ich aber nicht verstehen. Das ergibt für mich keinen Sinn.
Nein gibt es nicht. Die Maßstäbe sind gleich. Für den JK hat die BVG eine Ausnahmegenehmigung beantragt und und auch erteilt bekommen.
Re: Stadler J/JK 21.02.2024 16:46 |
Zitat
B-V 3313
Gilt denn eine EU-Verordnung für Eisenbahnen auch bei einer Straßenbahn (nichts anderes ist die U-Bahn rechtlich)?
Re: Stadler J/JK 21.02.2024 17:14 |
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
B-V 3313
Gilt denn eine EU-Verordnung für Eisenbahnen auch bei einer Straßenbahn (nichts anderes ist die U-Bahn rechtlich)?
Der Aufgabenträger kann sie z. B. im Interesse einer einheitlichen "Benutzeroberfläche" seines gesamten ÖPNV- bzw. wenigstens Schnellbahn-Angebotes durchaus auch für die U-Bahn in dieser Frage für verbindlich erklären.
Re: Stadler J/JK 21.02.2024 21:24 |
Zitat
B-V 3313
Gilt denn eine EU-Verordnung für Eisenbahnen auch bei einer Straßenbahn (nichts anderes ist die U-Bahn rechtlich)?
Zitat
VERORDNUNG (EU) Nr. 1300/2014
Artikel 2 Anwendungsbereich
[...]
Die TSI gelten nicht für die in Artikel 1 Absatz 3 der Richtlinie 2008/57/EG genannten Fälle.
Zitat
VERORDNUNG 2008/57/EG
Artikel 1 Zweck und Anwendungsbereich
[...]
(3) Die Mitgliedstaaten können von den Maßnahmen, die sie zur Durchführung dieser Richtlinie treffen, Folgendes ausnehmen:
a) Untergrundbahnen, Straßenbahnen und andere Stadt- und Regionalbahnsysteme;
b) Netze, die vom übrigen Eisenbahnsystem funktional getrennt sind und die nur für die Personenbeförderung im örtlichen Verkehr, Stadt- oder Vorortverkehr genutzt werden, sowie Unternehmen, die ausschließlich derartige Netze nutzen;
c) Eisenbahninfrastrukturen im Privateigentum und ausschließlich auf diesen Infrastrukturen genutzte Fahrzeuge, die ausschließlich zur Nutzung durch den Eigentümer für den eigenen Güterverkehr bestehen;
d) Infrastrukturen und Fahrzeuge, die ausschließlich für den lokal begrenzten Einsatz oder ausschließlich für historische oder touristische Zwecke genutzt werden.
Zitat
Arnd Hellinger
Der Aufgabenträger kann sie z. B. im Interesse einer einheitlichen "Benutzeroberfläche" seines gesamten ÖPNV- bzw. wenigstens Schnellbahn-Angebotes durchaus auch für die U-Bahn in dieser Frage für verbindlich erklären.