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ICE/IC Abstellanlage auf dem ehemaligen Gbf. Schönholz
geschrieben von BuchholzerJung 
Für das Bw gibt es auch noch keinen Planfeststellungsbeschluss. Daher wundert mich das mit dem Kahlschlag eigentlich schon etwas. Wo standen denn die gefällten Bäume?

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Ich nehme an, dass hier der Planfeststellungsbeschluss zum Ersatzneubau Wollankstraße gemeint ist, bei dem vermutlich alle Bäume zwischen Grüntaler Straße und Ende Planfeststellungsabschnitt fällig sind. Dort ist schon länger eine Kleintierabsperrung Reptilienleiteinrichtung um die Fernbahngleise aufgebaut.
In diesem Pfb steht dann auch der Abschnitt zu den Zierkirschen und trassenbegleitenden Gehölzen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.11.2023 13:30 von DerMichael.
Na offensichtlich auf dem Gelände des Güterbahnhofs Schönholz im hinteren (nordöstlichen) Bereich. Denn wie es auf der Visualisierung im Tagesspiegel aussieht, werden ja noch etliche Gleise hinter dem alten Güterschuppen gebaut. Dort standen zwischenzeitliche hohe Bäume. Ein Zeichen, dass diese Bereiche des Güterbahnhofs schon sehr lange nicht mehr genutzt wurden. Allerdings sind die Bahnanlagen sicher nicht entwidmet. Also kann dort auch kein geschützter Grünstreifen verlaufen. Der verläuft außerhalb der Grenzen des Bahngeländes, denke ich.

Vielen dank für die Informationen zur Zweigleisigkeit in Bf Bornholmer Straße. Das Unterwerk ist mir seit meiner Kindheit bekannt. ;-)
Zitat
Heidekraut
Allerdings sind die Bahnanlagen sicher nicht entwidmet. Also kann dort auch kein geschützter Grünstreifen verlaufen. Der verläuft außerhalb der Grenzen des Bahngeländes, denke ich.
Bei der Öffentlichkeitsveranstaltung wurde gesagt, dass man hier ein Naturschutzgebiet (o.Ä.) auf einem gewidmeten Bahngelände hat.

Das geht natürlich eigentlich gar nicht und könnte rechtlich interessant werden. Grundsätzlich braucht die Bahn doch eigentlich für Rodungsarbeiten auf Bahnflächen keine Genehmigung (Zumindest habe ich das so aus meinem Eisenbahnrechtsseminar in Erinnerung). Es macht halt nur wenig Sinn, lange vor dem Baubeginn zu roden, da sonst ja alles wieder zugewuchert ist.

Denkt man denn im nächsten Sommer mit dem Bau anzufangen? Dann müsste man vielleicht sogar jetzt die Bäume fällen, damit dann nicht im nächsten Frühlung dort schützenswerte Vögel ihre Nester bauen.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Lt. Pfb muss über den Winter gerodet werden.

Soweit ich mich erinnern kann, hatte die erste rot-grüne Regierung in Berlin den kompletten Grünzug unter Naturschutz gestellt, auch um das Bahngelände vor Veräußerung durch die Bahn zu schützen. War das doch die Zeit, als die Bahn alles verscherbelte, was nicht unbedingt nötig war.
Allerdings mit der Maßgabe, dass das Bahngelände wieder der Bahn zur Verfügung gestellt werden sollte, sollte sie es irgendwann wieder benötigen. Hätte man damals genauso mit dem alten Rangierbahnhof in Pankow verfahren, würde da jetzt vermutlich ein „richtiges“ BW entstehen.
So kann die Bahn heute froh sein, dass die bösen Grünen ihr das Land damals „entzogen“ haben.
Ich habe hier noch folgendes gefunden:
Verordnung zum Schutz der Landschaft des ehemaligen Mauerstreifens

Dort steht:
8
Zulässige Handlungen
(1) Zulässig sind

1.
die Anlage, Unterhaltung, Nutzung und Weiterentwicklung öffentlicher Kinderspielplätze entsprechend dem Kinderspielplatzgesetz in der jeweils geltenden Fassung,

2.
die Nutzung und Unterhaltung der Friedhöfe entsprechend dem Friedhofsgesetz in der jeweils geltenden Fassung,

3.
die Erhaltung von Gräbern der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft entsprechend dem Gräbergesetz in der jeweils geltenden Fassung,

4.
die Erhaltung und Pflege der Denkmäler, die den sowjetischen Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft gewidmet sind, entsprechend Artikel 18 des Vertrages über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 9. November 1990 (BGBl. 1991 II S. 702),

5.
die bestimmungsgemäße Nutzung und die ordnungsgemäße Unterhaltung der bestandsgeschützten Eisenbahnbetriebsanlagen und der öffentlichen Straßen sowie der unter Nummer 11 bis 13 genannten Infrastruktureinrichtungen, des „Berliner Mauerweges“, der Bösebrücke und des Kinderbauernhofs „Pinke-Panke“,

6.
die ordnungsgemäße Unterhaltung der Gewässer „Panke“, „Nordgraben“ und des Rückhaltebeckens „Am Bürgerpark“,

7.
die Entwicklung der Panke in einen guten Zustand nach EG-Wasserrahmenrichtlinie entsprechend dem Typ 19 (Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern) durch strukturverbessernde Maßnahmen und Zulassung einer eigendynamischen Entwicklung,

8.
das Befahren des Landschaftsschutzgebietes, soweit dies in den Fällen der Nummern 1 bis 7 sowie 9 bis 17 zur ordnungsgemäßen Unterhaltung oder zur Abwehr oder Beseitigung von Gefahren erforderlich ist,

9.
die ordnungsgemäße Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Sicherung des in § 3 genannten Schutzzwecks,

10.
die Realisierung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, welche der Verwirklichung des in § 3 genannten Schutzzwecks dienen,

11.
der Bau der „Tangentialen Verbindung Nord“ zwischen dem Wilhelmsruher Damm und der Nordgrenze des Landschaftsschutzgebietes einschließlich des Ausbaus der Kreuzungspunkte der „Tangentialen Verbindung Nord“ mit der Quickborner Straße und dem Wilhelmsruher Damm,

12.
der Ausbau der Eisenbahnstrecke Berlin-Gesundbrunnen - Berlin-Frohnau,

13.
der Wiederaufbau der Eisenbahnstrecke Berlin-Wilhelmsruh -Berlin-Rosenthal, der Bau eines Eisenbahnhaltepunktes zwischen dem Wilhelmsruher Damm und der Quickborner Straße einschließlich seiner Anbindung an den sonstigen öffentlichen Personennahverkehr sowie der Bau einer Straßenbahntrasse von Rosenthal nach Wittenau auf öffentlichen Straßen gemäß § 2 des Berliner Straßengesetzes ,

14.
die Nutzung von gekennzeichneten naturnahen Flächen als Naturerfahrungsräume und Spielorte für Kinder,

15.
die ordnungsgemäße Durchführung von Maßnahmen anderer Behörden und Dienststellen unbeschadet der Abstimmungspflicht gemäß § 4 Absatz 4 Satz 2 ,

16.
die Inspektions-, Kontroll- und Instandhaltungsarbeiten an den der öffentlichen Ver- oder Entsorgung mit Wasser, Gas oder Strom dienenden Anlagen,

17.
der Schutz, die Erhaltung und Pflege sowie die wissenschaftliche Erforschung von Denkmalen im Sinne des Denkmalschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

(2) Bei der Durchführung von Maßnahmen nach Absatz 1 ist durch geeignete Vorkehrungen sicherzustellen, dass Beeinträchtigungen des Gebietes auf das unvermeidbare Maß beschränkt werden. Entstandene Schäden sind auf Verlangen der zuständigen Behörde zu beseitigen oder auszugleichen.

(3) Die Bestimmungen des Grünanlagengesetzes bleiben von den Vorschriften dieser Verordnung unberührt.
Ich hab mal nachgeschaut. Soweit ich erkennen konnte wurde nur im Bereich ab Eingleisigkeit, und im Bereich des Bahnhofs Wollankstraße die Fernbahntrasse gerodet. Der Schotter des zweiten Gleises, soweit er noch liegt ist von Pflanzenbewuchs befreit. Der gesamte Bahnhofsbereich ist mit Kleintierzäunen zu beiden Seiten der Fernbahn versehen. Im Bereich des Güterbahnhofs ist nur die Fernbahnstrecke selbst und der vordere Bereich, also vor dem alten Schuppen ohne Bewuchs. Das Gelände hinter dem Schuppen und der Nordkopf sind noch dicht bewaldet. Und ich vermute, da wird erst im nächsten Winter gerodet.
Präsentation vom 17.20.2023:


Bauinfoportal
Zitat
DerMichael
Präsentation vom 17.20.2023:


Bauinfoportal

Da geht es um die EÜ Wollankstraße. Das ist nahe dem Gbf Schönholz, aber ein komplett anderes Projekt (für das man durchaus einen neuen Faden eröffnen könnte). Spannend werden vor allem die Bauzustände, z.T. mit Verschwenkung der S-Bahn auf die Fernbahn.
Ja das stimmt im Prinzip. Aber zum einen ist dieses Projekt Vorraussetzung für den Umbau des Güterbahnhofs und zum anderen ging es bei dem Zeitungsartikel oben um dieses Projekt.
Insofern gehört das meiner Meinung nach schon zusammen. Klar kann man auch für jeden Teilbereich einen eigenen Faden machen…
Es gibt natürlich einen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang. Aber es sind dennoch unterschiedliche Projekte. Daher die Frage, ob man für die Wollankstraße nicht besser einen eigenen Faden aufmachen sollte. Es wird dort spannende Bauzustände geben.
Das scheint mir aber nicht nötig, da es vom zeitlichen Ablauf her zunächst die Wollankstaße betrifft und die eigentlichen Bauarbeiten in Schönholz erst beginnen werden, wenn das Gros an den Brücken Wollankstraße bereits erledigt ist.
Außerdem werden auch Oberleitungmaste für die Zufahrt zur Abstellanlage im Bahnhofsbereich errichtet. Es wird allerdings auch am Bahnhof selbst gebaut, vor allem der neue Zugang, also nicht nur Brücke und Gleise. Positiv finde ich, dass auch Nachts gebaut werden wird. Das Hotelgewerbe der Umgegend wird profitieren. Steht eigentlich der Bahnhof unter Denkmalschutz? Wenn ja, warum nein. ;-)
Zitat
Latschenkiefer
Es gibt natürlich einen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang. Aber es sind dennoch unterschiedliche Projekte. Daher die Frage, ob man für die Wollankstraße nicht besser einen eigenen Faden aufmachen sollte. Es wird dort spannende Bauzustände geben.

Können wir gerne machen. Aber bekommt man das noch getrennt?
Zitat
DerMichael
Zitat
Latschenkiefer
Es gibt natürlich einen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang. Aber es sind dennoch unterschiedliche Projekte. Daher die Frage, ob man für die Wollankstraße nicht besser einen eigenen Faden aufmachen sollte. Es wird dort spannende Bauzustände geben.

Können wir gerne machen. Aber bekommt man das noch getrennt?

Nach Thomas Krickstadts Versuch der Trennung der beiden Schöneweide-Projekte von DB und BVG/Senat bin ich da leider skeptisch... :-)

Viele Grüße
Arnd
EÜ Wollankstraße, Abstellanlage Schönholz und elektrifizierte Anbindung der Abstellanlage Schönholz (gesonderte Planfestellung) sind Teilprojekte, die m.E. zusammengehören, u.U. sogar die Einbindung der Heidekrautbahn von Wilhelmsruh bis Bornholmer Straße.
Siehe hierzu auch Bauprojekte Deutsche Bahn, darin auch ein Link zum Projekt Boxenstopp Schönholz
Ich fände es, wegen der Übersichtlichkeit, auch besser, alles zusammen zu lassen. Sonst ist man immer auf der Suche nach dem korrekten Faden. Im Grunde gehört eh alles irgendwie zusammen. Man könnte ja auch den Threadtitel anpassen 😉
Die Bahn hat zu dem „Baumfällskandal“ eine Reaktion veröffentlicht:

Vegetationsarbeiten am S-Bahnhof Wollankstraße
Tatsächlich sind die mitteljungen Bäume an der Böschung des Bahndammes mit weißen Bandagen umwickelt. Wohl zur Kennzeichnung wie beschrieben.
Alles wie oft nur Hysterie:
Zitat
Bahn
Die aktuelle Kennzeichnung der Bäume erfolgte im Rahmen der kontinuierlichen Bewertung der Vegetation im Bereich der Bahnstrecke zur Sicherung des Eisenbahnbetriebs gegen Sturmschä- den. Das Fällen der Bäume kann daraus nicht zwangsweise abgeleitet werden. Die Markierun- gen sind nicht auf das Vorhaben der Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Wollankstraße zurückzuführen.
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