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Philipp Borchert
Aber dass nun auch sämtliche Sitzbezüge mit dem Muster verschwinden sollen und bei Zuwiderhandlung ein deftiges Ordnungsgeld oder die Ersatzfreiheitsstrafe für die aktuelle (!) BVG-Chefin droht, finde ich äußerst affig. Hier dreht die Gegenseite ziemlich am Rad.
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Philipp Borchert
… und bei Zuwiderhandlung ein deftiges Ordnungsgeld oder die Ersatzfreiheitsstrafe für die aktuelle (!) BVG-Chefin droht, finde ich äußerst affig. Hier dreht die Gegenseite ziemlich am Rad.
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Florian Schulz
Die Sitze sollen nicht verschwinden, sondern wenn sie beschädigt sind nicht mehr repariert oder weiterverwendet werden. Der Austausch aller Sitze hat das Gericht wegen Unverhältnismäßigkeit abgewiesen. Die Sitze wurden aus der Vernichtungsforderung des Klägers explizit ausgenommen. Vernichtet werden soll das Merch-Zeug.
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DerRicoberlin
Ein weiterer Punkt der interessant ist, wie geht es mit der Dienstkleidung weiter. Die neue Kollektion wird ja auch betroffen sein!?
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Bd2001
Die fällt auch darunter. Vielleicht darfst Du dann die Teile mit dem Muster nicht mehr verwenden.
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Bd2001
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DerRicoberlin
Ein weiterer Punkt der interessant ist, wie geht es mit der Dienstkleidung weiter. Die neue Kollektion wird ja auch betroffen sein!?
Die fällt auch darunter. Vielleicht darfst Du dann die Teile mit dem Muster nicht mehr verwenden.
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Alba Coach
Allein die Überschrift des Thread lässt einen Freund des Springer-Verlags vermuten.
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Alba Coach
Warum wird diese Geschichte hier so aufgeblasen?
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T6Jagdpilot
Schon allein aus dem Grund wie ein Sitzbezug herumlaufen zu sollen,war die Aufhebung der Dienstkleidungspflicht das zweitgrößte Geschenk der BVG an die Beschäftigten in den letzten Jahren..
T6JP
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DerRicoberlin
Man muss ja diese Teile der Kleidung nicht tragen, es gibt ja Alternativen für die Dienstkleidungsberechtigten und -verpflichteten.
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der weiße bim
Man kann Sitzpolster, Dienstkleidung und Dienstausweise auch umfärben - mit schwarzer Textilfarbe als Nachtdesign indiviuell gestalten ;-)
Die Frage ist nun: Sind von Prof. Lindinger Patente/Schutzrechte angemeldet worden, wenn ja welche und warum sind diese noch nicht abgelaufen? Sicherlich war Nikuttas PR-Abteilung vom Ablauf der Rechte ausgegangen, vor 2010 ist das Muster ja nicht zum BVG-Look erkoren worden, sondern befand sich selbst auf U-Bahnsitzen schon lange auf dem Rückzug, bei Omnibus und Straßenbahn war es gar nicht eingeführt worden.
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der weiße bim
Die Frage ist nun: Sind von Prof. Lindinger Patente/Schutzrechte angemeldet worden, wenn ja welche und warum sind diese noch nicht abgelaufen?
Auch als freischaffender Künstler fehlt mir dafür das Verständnis.Zitat
der weiße bim
Schon merkwürdig, dass nach 30 Jahren dem Typ sowas einfällt und er (oder seine baldigen Erben?) Anwälte entsendet. Als Techniker fehlt mir dafür das Verständnis.
Anonymer Benutzer
Re: "Würmchenmuster" - Erste Instanz entscheidet: Heftige Konsequenzen für die BVG 11.12.2021 20:38 |
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der weiße bim
Schon merkwürdig, dass nach 30 Jahren dem Typ sowas einfällt und er (oder seine baldigen Erben?) Anwälte entsendet. Als Techniker fehlt mir dafür das Verständnis.
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Jumbo
Hier dürfte es meiner Meinung nach nicht um technische Schutzrechte wie Patente oder Geschmacksmuster gehen, sondern um ein (Kunst-)Werk, das urheberrechtlich geschützt ist.