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"Würmchenmuster" - Erste Instanz entscheidet: Heftige Konsequenzen für die BVG
geschrieben von Philipp Borchert 
[www.berliner-zeitung.de]

Krass, wie sehr sich das offenbar hochgeschaukelt hat. Meiner Meinung nach haben sich beide Seiten nicht mit Ruhm bekleckert. Ich kann absolut verstehen dass die BVG nun die Souvenirs mit diesem Muster nicht mehr verkaufen darf. Immerhin lag vor zwei Tagen die Vitrine im Kundenzentrum am Alexanderplatz noch voll davon, ebenso in Marzahn (auch wenn's da ausgeblichen ist).

Aber dass nun auch sämtliche Sitzbezüge mit dem Muster verschwinden sollen und bei Zuwiderhandlung ein deftiges Ordnungsgeld oder die Ersatzfreiheitsstrafe für die aktuelle (!) BVG-Chefin droht, finde ich äußerst affig. Hier dreht die Gegenseite ziemlich am Rad.

EDIT: Bei Erstellung des Themas war der Artikel kostenfrei lesbar.

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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.12.2021 10:45 von Philipp Borchert.
Zitat
Philipp Borchert
Aber dass nun auch sämtliche Sitzbezüge mit dem Muster verschwinden sollen und bei Zuwiderhandlung ein deftiges Ordnungsgeld oder die Ersatzfreiheitsstrafe für die aktuelle (!) BVG-Chefin droht, finde ich äußerst affig. Hier dreht die Gegenseite ziemlich am Rad.

Die Sitze sollen nicht verschwinden, sondern wenn sie beschädigt sind nicht mehr repariert oder weiterverwendet werden. Der Austausch aller Sitze hat das Gericht wegen Unverhältnismäßigkeit abgewiesen. Die Sitze wurden aus der Vernichtungsforderung des Klägers explizit ausgenommen. Vernichtet werden soll das Merch-Zeug.

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Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Zitat
Philipp Borchert
… und bei Zuwiderhandlung ein deftiges Ordnungsgeld oder die Ersatzfreiheitsstrafe für die aktuelle (!) BVG-Chefin droht, finde ich äußerst affig. Hier dreht die Gegenseite ziemlich am Rad.

Bei dem Ordnungsgeld und der Ersatzzwangshaft geht es ja darum, Druck auf die BVG auszuüben, dass in Zukunft keine Produkte mit Würmchenmuster mehr verkauft werden. Den Verkauf unterbinden kann aber nur die aktuelle Chefin. Frau Nikutta, die der BVG vermutlich das Dilemma eingebrockt hat, hat ja nicht mehr die Möglichkeit, dem Personal der Kundenzentren den Verkauf von Souvinierartikeln zu untersagen.

Außerdem wäre es sinnlos, der BVG als juristischer Person eine Ersatzzwangshaft anzudrohen – wie wollte man die vollziehen? Die Gründungsurkunde in eine Gefängniszelle legen? Geht irgendwie schlecht, also muss man es der weisungsberechtigten natürlichen Person – das ist bei der BVG die aktuelle Vorstandsvorsitzende – die Haft androhen.

Zu den urheberrechtlichen Aspekten der ganzen Angelegenheit halte ich mich mal lieber mit Meinungsäußerungen zurück.
Zitat
Florian Schulz

Die Sitze sollen nicht verschwinden, sondern wenn sie beschädigt sind nicht mehr repariert oder weiterverwendet werden. Der Austausch aller Sitze hat das Gericht wegen Unverhältnismäßigkeit abgewiesen. Die Sitze wurden aus der Vernichtungsforderung des Klägers explizit ausgenommen. Vernichtet werden soll das Merch-Zeug.

Allerdings geht der Kläger dewegen in Berufung:
Anwalt Christian Donle: "Mit der Entscheidung, dass das Muster nicht von U-Bahn- und Bussitzen entfernt werden müsse, ist man nicht einverstanden."
dann kann man ja den Turnbeutel demnächst für 500 EUR bei ebay verkaufen ;))
Allein die Überschrift des Thread lässt einen Freund des Springer-Verlags vermuten.

Es ist eine ganz normale Geschichte in der Wirtschaft und spielt in kleinen Dingen viel öfter ab. Warum wird diese Geschichte hier so aufgeblasen?
Die BVG will ja auch in Berufung gehen, da sie auch mit dem Urteil nicht einverstanden ist. Also schauen wir mal.

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Ich hab nen Bus und meine Busfahrerin heißt Layla, sie fährt schöner, schneller, weiter.
Ein weiterer Punkt der interessant ist, wie geht es mit der Dienstkleidung weiter. Die neue Kollektion wird ja auch betroffen sein!?

Viele Grüße, Rico
Zitat
DerRicoberlin
Ein weiterer Punkt der interessant ist, wie geht es mit der Dienstkleidung weiter. Die neue Kollektion wird ja auch betroffen sein!?

Die fällt auch darunter. Vielleicht darfst Du dann die Teile mit dem Muster nicht mehr verwenden.
Zitat
Bd2001

Die fällt auch darunter. Vielleicht darfst Du dann die Teile mit dem Muster nicht mehr verwenden.

Davon gehe ich auch aus. Ich denke es gibt da auch andere Möglichkeiten es angenehm zu gestalten.

Viele Grüße, Rico
Zitat
Bd2001
Zitat
DerRicoberlin
Ein weiterer Punkt der interessant ist, wie geht es mit der Dienstkleidung weiter. Die neue Kollektion wird ja auch betroffen sein!?

Die fällt auch darunter. Vielleicht darfst Du dann die Teile mit dem Muster nicht mehr verwenden.

Schon allein aus dem Grund wie ein Sitzbezug herumlaufen zu sollen,war die Aufhebung der Dienstkleidungspflicht das zweitgrößte Geschenk der BVG an die Beschäftigten in den letzten Jahren..

T6JP
Zitat
Alba Coach
Allein die Überschrift des Thread lässt einen Freund des Springer-Verlags vermuten.

Kannst Du vermuten - ich meine, es ist nicht so. Ich finde die Konsequenzen selbst krass, das muss mir niemand einreden. Zudem habe ich etwas von erster Instanz geschrieben und damit gehe ich schon deutlich weiter als manch andere Schlagzeile.

Zitat
Alba Coach
Warum wird diese Geschichte hier so aufgeblasen?

Mich hat es halt interessiert - wenn Dich nicht, dann lies' es einfach nicht. Aus der Überschrift ging m.E. ziemlich genau hervor worum es im Thema geht - Du wirst also nicht versehentlich hier gelandet sein.

Dass das ganz normales Geschäftsgebaren ist, ist mir bewusst. Ich verfolge seit längerem - natürlich als Außenstehender - den ganzen Käse um Lego gegen "alternaitive Klemmbausteinhersteller", lauter Rechtsstreitigkeiten verschiedenster Prägungen, bei denen es mich auch regelmäßig schüttelt. Wir alle haben die Albernheit der Metro AG gegen die BVG mitbekommen - es ist also nicht so, dass das erste Mal eine Rechtsstreitigkeit im Zusammenhang mit dem ÖPNV hier thematisiert wird, die sich um Triviales dreht.

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Zitat
T6Jagdpilot

Schon allein aus dem Grund wie ein Sitzbezug herumlaufen zu sollen,war die Aufhebung der Dienstkleidungspflicht das zweitgrößte Geschenk der BVG an die Beschäftigten in den letzten Jahren..

T6JP

Man muss ja diese Teile der Kleidung nicht tragen, es gibt ja Alternativen für die Dienstkleidungsberechtigten und -verpflichteten.

Viele Grüße, Rico
Zitat
DerRicoberlin
Man muss ja diese Teile der Kleidung nicht tragen, es gibt ja Alternativen für die Dienstkleidungsberechtigten und -verpflichteten.

Man kann Sitzpolster, Dienstkleidung und Dienstausweise auch umfärben - mit schwarzer Textilfarbe als Nachtdesign indiviuell gestalten ;-)

Schon merkwürdig, dass nach 30 Jahren dem Typ sowas einfällt und er (oder seine baldigen Erben?) Anwälte entsendet. Als Techniker fehlt mir dafür das Verständnis.

Ich habe mal gelernt: Mit Hilfe des Gebrauchsmusters können gegenständliche Erfindungen geschützt werden. Eine sachliche Prüfung erfolgt nicht. Das Gebrauchsmuster wird lediglich in ein Register eingetragen. Die Schutzdauer des Gebrauchsmusters beträgt maximal zehn Jahre ab dem Anmeldetag.
Die Laufzeit eines Patentes beträgt in der Regel maximal 20 Jahre ab Anmeldetag. Ein Patent wird nach Prüfung erteilt.
Mit einem Patent oder Gebrauchsmuster hat der Inhaber das Recht, über seine Erfindung allein zu verfügen. Er kann es selbst verwerten oder Lizenzen vergeben. Somit kann er jeden anderen daran hindern, die geschützte Erfindung ohne seine Einwilligung zu benutzen.
Dieser monopolähnliche Schutz gilt jedoch nur für die Länder, für die ein Schutzrecht erworben wurde. Ein deutsches Patent genießt also nur in der Bundesrepublik Deutschland Schutz. Um auch einen Schutz im Ausland zu erlangen, müssen Schutzrechte dort eingereicht werden. Dabei richtet sich der Schutz nach dem jeweils nationalen Recht und ist in nur in dem jeweiligen Land gültig. Ist ein Schutz für mehrere Länder erforderlich, so kann zwischen nationalen Anmeldungen in den einzelnen Staaten, einer europäischen oder einer internationalen Anmeldung gewählt werden.

Die Frage ist nun: Sind von Prof. Lindinger Patente/Schutzrechte angemeldet worden, wenn ja welche und warum sind diese noch nicht abgelaufen? Sicherlich war Nikuttas PR-Abteilung vom Ablauf der Rechte ausgegangen, vor 2010 ist das Muster ja nicht zum BVG-Look erkoren worden, sondern befand sich selbst auf U-Bahnsitzen schon lange auf dem Rückzug, bei Omnibus und Straßenbahn war es gar nicht eingeführt worden.

so long

Mario
Ich finde es interessant, dass man sich da nicht gütlich geeinigt hat. Könnte mir aber gut vorstellen, dass die BVG sich da bockig gestellt hat. Na mal schauen, ist ja noch nicht vorbei...
Zitat
der weiße bim

Man kann Sitzpolster, Dienstkleidung und Dienstausweise auch umfärben - mit schwarzer Textilfarbe als Nachtdesign indiviuell gestalten ;-)

Die Frage ist nun: Sind von Prof. Lindinger Patente/Schutzrechte angemeldet worden, wenn ja welche und warum sind diese noch nicht abgelaufen? Sicherlich war Nikuttas PR-Abteilung vom Ablauf der Rechte ausgegangen, vor 2010 ist das Muster ja nicht zum BVG-Look erkoren worden, sondern befand sich selbst auf U-Bahnsitzen schon lange auf dem Rückzug, bei Omnibus und Straßenbahn war es gar nicht eingeführt worden.

Mich stört es ja nicht und trage es auch...

Der IK 20 hat es aber auch auf den Fahrtgast- und Fahrersitzen.

Viele Grüße, Rico



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.12.2021 19:15 von DerRicoberlin.
Zitat
der weiße bim
Die Frage ist nun: Sind von Prof. Lindinger Patente/Schutzrechte angemeldet worden, wenn ja welche und warum sind diese noch nicht abgelaufen?

Hier dürfte es meiner Meinung nach nicht um technische Schutzrechte wie Patente oder Geschmacksmuster gehen, sondern um ein (Kunst-)Werk, das urheberrechtlich geschützt ist. Und nach dem Urheberrecht läuft der Schutz in Deutschland erst 75 Jahre nach dem Tode des Urhebers aus.
Zitat
der weiße bim

Schon merkwürdig, dass nach 30 Jahren dem Typ sowas einfällt und er (oder seine baldigen Erben?) Anwälte entsendet. Als Techniker fehlt mir dafür das Verständnis.
Auch als freischaffender Künstler fehlt mir dafür das Verständnis.
Zitat
der weiße bim

Schon merkwürdig, dass nach 30 Jahren dem Typ sowas einfällt und er (oder seine baldigen Erben?) Anwälte entsendet. Als Techniker fehlt mir dafür das Verständnis.


Das läuft doch seit 2018? War das nicht das Jahr mit der Adidasaktion? Vielleicht war dies der Anlass, hier einen Riegel vorzuschieben.
Zitat
Jumbo
Hier dürfte es meiner Meinung nach nicht um technische Schutzrechte wie Patente oder Geschmacksmuster gehen, sondern um ein (Kunst-)Werk, das urheberrechtlich geschützt ist.

So wird's wohl sein. Ein Patent muß neu sein, und eine erfinderische Tätigkeit aufweisen. Außerdem muß ein technisches Effekt vorhanden sein. Das Material und seiner Herstellungsprozess wären patentierbar; der Designmuster als solches jedoch nicht.
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