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Jumbo
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Arnd Hellinger
Im konkreten Fall dürfte schon dazukommen, sich mit Flucht-/Rettungswegen aus dem Tunnel sowue Position und Funktionsweise vorhandener Brandmeldeanlagen etc. vertraut zu machen. Derlei ist z. B. auf anderen kurzen Strecken wie Schöneweide-Spindlersfeld eher weniger relevant...
Das leuchtet ein.
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S5 Mahlsdorf
Mit dazu gehört auch mal ein Blick ins Strecken- und Betriebsstellenbuch, um zu schauen, welche Besonderheiten es beim Rangieren gibt, wofür die Buchstaben der Richtungsanzeiger an abzweigenden Stellen stehen, wie die Abstellanlagen aussehen, wo es (stark) verkürzte Signalabstände gibt, wie stark das Gefälle an bestimmten Stellen ist, und und und...
Wobei das (mit Ausnahme der Gefälle) auf dieser konkreten Strecke hier ja überschaubar sein dürfte.
Hallöchen,
es gehört zu den absoluten Sicherheitskriterien des heutigen Bahnbetriebs und seiner Regelwerke, dass ein Tf strecken- und sogar ortskundig sein muss. Ich habe 60 - 70 Tfs im Einsatz und kenne dieses Thema. Dabei bezieht sich die Ortskunde mehrheitlich auf Bahnhöfe. Hier muss der Tf die Gleise inkl. Nummerierung kennen, dito für Weichen und Signale mit spezifischen Kennzeichnungen und auch Abhängigkeiten wie z. B. Regelfahrstraßen. Er muss wissen, wo es Wäscheleinen gibt und wo nicht, wenn er mit E-Tfz unterwegs sein soll und er muss natürlich auch die örtlichen Kontakte, z. B. FDL oder ähnliches, kennenlernen.
Dafür gibt es je nach Schwierigkeit und Komplexität unterschiedliche Methoden: Video, Simulator, Streckenfahrt. Immer aber unter Anleitung mindestens eines kundigen "Masters". Bei uns ist es so, dass ein Tf sich selbst strecken- und ortskundig erklärt, wenn er sich nach einer oder auch nach wiederholten Einweisungen entsprechend sicher ist / fühlt. Das wird unterschriftlich dokumentiert. Ob dieses Verfahren bei allen EVU gleich gehandhabt wird, kann ich allerdings nicht sagen. Auch ist es andersherum möglich, dass ein Tf zu Protokoll gibt, dass er sich nicht mehr strecken- und ortskundig fühlt, weil er eine Strecke längere Zeit nicht mehr eigenständig gefahren ist. Dann bedarf es einer neuen Einweisung, bevor er wieder auf die betroffene Strecke darf.
Diese Grundprinzipien gelten somit auch für den S-21-Stummel. In den Anforderungen an die konkreten Kenntnisse natürlich angepasst an die örtlichen Verhältnisse dort.
Gruß
Die Ferkeltaxe