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Invalidenstraße (Nordbahnhof-Hauptbahnhof) - Thread geschlossen
geschrieben von Bielefelder 
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Stefan Metze
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manuelberlin
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Heidekraut
Aber das mit der Koordination der Betreiben bringt mich auch immer wieder ins Grübeln, wenn ich so die Invalidenstraße entlang gehe und zuschaue, wie immer noch wieder die Fahrbahn aufgerissen wird, um noch mehr Rohre und Leitungen zu verlegen und dann wieder erneut den Regenwasserkanal frei zu legen, dann zweifle ich doch an Senat tief und denke da eher an das bekannte Schilda.

Man muss sich mal vor Augen führen, was für eine Zumutung die Dauerbauarbeiten für die Anwohner und Gewerbetreibenden sind. Vor diesem Hintergrund kann es kein bisschen verwundern, wenn es aus anderen Ecken Berlins tönt: "Neue Straßenbahn? Bitte nicht bei uns!"

Das liegt alles nicht daran dass der eine den anderen ärgern will oder man Dinge mit Absicht vergisst oder irgendwer in einer Behörde zu blöd ist. [...] Für uns Außenstehende schwer zu verstehen und ärgerlich, aber nachvollziehbar. Es würde vielleicht etwas anders laufen wenn die Betriebe wieder den Kommunen gehören würden und alles von einer Behörde gesteuert würde.

Hallo Stefan, hallo zusammen,

warum das so ist, ist eine Seite. Die andere Seite ist, wie das in der Bevölkerung wahrgenommen wird.

Man kann es so zusammenfassen: In Berlin wurden Verwaltungsstrukturen und Verantwortlichkeiten geschaffen, die im Ergebnis einen Ausbau des Straßenbahnnetzes massiv behindern und dessen Akzeptanz in der Bevölkerung untergraben.

Im Westabschnitt der Invalidenstraße (Moabit) und in der Straße Alt-Moabit haben die Bauverzögerungen und die dadurch bedingte weitere Behinderung des Individualverkehrs nichts mit eventuellen Problemen bei der Leitungssanierung zu tun.

Deshalb war ich heute schon sehr erstaunt über den Artikel in der Berliner Zeitung. Wenn man sich die Situation in der Invalidenstraße ansieht, frage ich mich, warum das Thema Weiterbau bis Turmstraße oder Beusselstraße ausgerechnet jetzt lanciert wurde.

Ich nehme an, nicht um es umzusetzen, sondern um mit nachfolgenden Bürgerprotesten weitere Argumente zu bekommen und Stimmung dafür zu machen, diese Pläne für lange Zeit zu begraben.

Eher sehe ich die Straßenbahn in Spandau fahren, als durch Moabit bis zur Turmstraße.

Viele Grüße
Manuel
Ah sehr schön, danke für den Hinweis. Einen neuen Thread dafür starten macht vielleicht noch keinen Sinn, aber trotzdem interessante neue Ansätze zur Diskussion. War doch bisher die Trassierung ja schon in einigen Senatsdokumenten skizziert. Ist der Artikel nun Quellenbedingt etwas detailarm oder sogar kann man doch neue Details daraus ziehen? Bisher war ja Alt-Moabit - Rathenower Straße - Turmstr. ohne genaue Angaben der Kehrvariante. Aber schonmal gut das es zwischen der Verwaltungen Abstimmungen gibt. Es wird allerdings immer schwer sein den Menschen etwas zuverkaufen, wenn dafür Parkfläche wegfällt - egal wieviel.

Die Planungen zur Beusselstr hingegen sind doch etwas zu weit. Um sich nix zu verbauen einfach eine Stumpfendstelle und fertig. Damit könnte man sicherlich eher neue Kunden erschließen als wenn dann wieder Jahrzehnte vergehen für ein paar Kilometer mehr bis zur Beusselstr.

Zitat
TMBerlin
Der mögliche Weiterbau der Strecke nach Moabit war heute Thema eines kurzen Artikels in der: [www.berliner-zeitung.de]

Gruß
Thomas

--
Individuell unterwegs sind in Berlin nur noch Menschen, die nicht mit dem Auto unterwegs sind.
"Franz Fehrenbach"
Aktuelle Bilder der Trödel-Baustelle. Kein wesentlicher Fortschritt in den letzten drei Monaten erkennbar:
http://www.baustellen-doku.info/

Viele Grüße
André
Zitat
andre_de
Aktuelle Bilder der Trödel-Baustelle. Kein wesentlicher Fortschritt in den letzten drei Monaten erkennbar:
http://www.baustellen-doku.info/

Auch wenn diese Bilder auf "noch viel Arbeit" hindeuten, ist mir unverständlich, warum eine Inbetriebnahme der Neubaustrecke wenigstens aus/in Richtung Oranienburger Tor <> Hauptbahnhof im Dezember 2013 provisorisch nicht irgendwie machbar sein sollte, zögen alle involvierten Unternehmen und Verwaltungsstellen an einem Strang. Bis November jedenfalls zählen Eis und Schnee jetzt nicht mehr als Hinderungsgrund für effizientes Bauen...

Ich werde morgen mal SenStadt anfragen.

Viele Grüße
Arnd
Dafür wird es stattdessen auf einmal zu heiß. :)
Zitat
Sasukefan86
Dafür wird es stattdessen auf einmal zu heiß. :)

Nun ja. Für Straßen-, Gleis- und sonstige Tiefbauarbeiten wäre es erst ab etwa 40 Grad Celsius plus zu heiß - für Berlin in den nächsten Wochen eher nicht zu erwarten und gegen Regen helfen ggf. Bauzelte...

Wetter zählt für mich also derzeit nach wie vor nicht.

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
andre_de
Aktuelle Bilder der Trödel-Baustelle. Kein wesentlicher Fortschritt in den letzten drei Monaten erkennbar:
http://www.baustellen-doku.info/

Auch wenn diese Bilder auf "noch viel Arbeit" hindeuten, ist mir unverständlich, warum eine Inbetriebnahme der Neubaustrecke wenigstens aus/in Richtung Oranienburger Tor <> Hauptbahnhof im Dezember 2013 provisorisch nicht irgendwie machbar sein sollte, zögen alle involvierten Unternehmen und Verwaltungsstellen an einem Strang. Bis November jedenfalls zählen Eis und Schnee jetzt nicht mehr als Hinderungsgrund für effizientes Bauen...

Ich werde morgen mal SenStadt anfragen.

Ich bin auf die Antwort gespannt. Blockade leistet (wie immer) die Verkehrslenkung, die die Inbetriebnahme der Straßenbahn erst nach völliger Fertigstellung des Straßenraums in diesem Abschnitt genehmigen will.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Also darf die Strassenbahn dann rumfahren wenn der "richtige" Verkehr freie Fahrt hat....., genauso wie die Strassenbahn
in Berlin eine Vorrangschaltung erst bekommt wenn der Geradeaus-, Linksabbieger, Querverkehr mit Linksabbiegern und Fahrradfahrer
die Kreuzung passiert haben. Da erhält dann die Tram 3 Sekunden Vorfahrt.....

Weiter so....
Zitat
Jay
Ich bin auf die Antwort gespannt. Blockade leistet (wie immer) die Verkehrslenkung, die die Inbetriebnahme der Straßenbahn erst nach völliger Fertigstellung des Straßenraums in diesem Abschnitt genehmigen will.

Wobei der Begriff "Lenkung" ja nun mehr als meilenweit am Kern vorbeiflutscht. In mir wird immer häufiger der Eindruck erweckt, die Damen und Herren hätten bereits aufgegeben irgendwas zu tun und würden die Stadt ihrem Schicksal überlassen. Liebe Senatsverwaltung: Von den eingesparten Monatsgehältern kauft die BVG sicherlich gern ein paar Straßenbahnen. Schlechter kanns durch die dann fehlende Anwesenheit der Herrschaften offenbar nicht mehr werden.
Im Frühjahr 2008 sollten laut Verkehrslenkung Berlin die LZA für die Trasse M4 M 17 vom Prerower Platz bis Falkenberg verändert werden
und die Festzeitschaltungen auf Anforderung umprogrammiert werden.
Bisher lies sich da kein Mensch sehen...Busse und Trams fahren von gesperrt zu gesperrt.
Am S-Hohenschönhausen regelt seit 5 Jahren eine Bauampel den Verkehr, die neue Ampel steht
genausolange abgedeckt....hat gekostet..steht abgedeckt rum...interessiert da keinen in dieser Bude
Zitat
Denyo
Zitat
Jay
Ich bin auf die Antwort gespannt. Blockade leistet (wie immer) die Verkehrslenkung, die die Inbetriebnahme der Straßenbahn erst nach völliger Fertigstellung des Straßenraums in diesem Abschnitt genehmigen will.

Wobei der Begriff "Lenkung" ja nun mehr als meilenweit am Kern vorbeiflutscht. In mir wird immer häufiger der Eindruck erweckt, die Damen und Herren hätten bereits aufgegeben irgendwas zu tun und würden die Stadt ihrem Schicksal überlassen. Liebe Senatsverwaltung: Von den eingesparten Monatsgehältern kauft die BVG sicherlich gern ein paar Straßenbahnen. Schlechter kanns durch die dann fehlende Anwesenheit der Herrschaften offenbar nicht mehr werden.

Abschaffen würde ich die VLB jetzt nicht, sondern in einer Weise umstrukturieren, dass sie weniger "MIV-zentriert" arbeitet, sondern die Bedarfe der BVG und derer Fahrgäste bei ihren Entscheidungen stärker berücksichtigen kann.

Ganz ohne VLB hätten wir hier leider noch mehr Chaos...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
tram-kenner
Am S-Hohenschönhausen regelt seit 5 Jahren eine Bauampel den Verkehr, die neue Ampel steht genausolange abgedeckt....hat gekostet..steht abgedeckt rum...interessiert da keinen in dieser Bude

Hast Du denn msl bei VLB oder SenStadt nachgefragt, warum dem so ist? Ein Hinweis an Zeitungen oder RBB wirkt da manchmal auch wahre Wunder...

Also, bloß keine Hemmungen gegenüber Medien und Behörden. :-)

Viele Grüße
Arnd
Zwecklos.....bekam einige wohlwohlende Antworten vor Jahren unter dem Motto......"wir begreifen zwar ihr genaues Anliegen nicht,
aber wir tun doch schon alles was wir gerne tun würden"..., aber danke , rbb war noch nicht bei.
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Denyo
Zitat
Jay
Ich bin auf die Antwort gespannt. Blockade leistet (wie immer) die Verkehrslenkung, die die Inbetriebnahme der Straßenbahn erst nach völliger Fertigstellung des Straßenraums in diesem Abschnitt genehmigen will.

Wobei der Begriff "Lenkung" ja nun mehr als meilenweit am Kern vorbeiflutscht. In mir wird immer häufiger der Eindruck erweckt, die Damen und Herren hätten bereits aufgegeben irgendwas zu tun und würden die Stadt ihrem Schicksal überlassen. Liebe Senatsverwaltung: Von den eingesparten Monatsgehältern kauft die BVG sicherlich gern ein paar Straßenbahnen. Schlechter kanns durch die dann fehlende Anwesenheit der Herrschaften offenbar nicht mehr werden.

Abschaffen würde ich die VLB jetzt nicht, sondern in einer Weise umstrukturieren, dass sie weniger "MIV-zentriert" arbeitet, sondern die Bedarfe der BVG und derer Fahrgäste bei ihren Entscheidungen stärker berücksichtigen kann.

Ganz ohne VLB hätten wir hier leider noch mehr Chaos...

Meinst Du ? Als Fortbewegungs-ÖPNV/MIV-Mix-Nutzer kann ich weder für das Eine noch für das Andere irgend ein Engagement erkennen.
Zitat
Denyo
Zitat
Arnd Hellinger
Ganz ohne VLB hätten wir hier leider noch mehr Chaos...

Meinst Du ? Als Fortbewegungs-ÖPNV/MIV-Mix-Nutzer kann ich weder für das Eine noch für das Andere irgend ein Engagement erkennen.

Meinst du denn, eine engagiertere Behörde würde plötzlich die zaubernde Ampelschaltung mit freier Fahrt für alle Teilnehmer erfinden? *kopfschüttel*
Hallo,

heute wurde zufällig eine Kleine Anfrage zur Arbeit der Verkehrslenkungsbehörde veröffentlicht:

Zitat

Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar und Harald Moritz (Bündnis 90 / Die Grünen) vom 12.3.2013 und Antwort vom 28.3.2013: Wer lenkt die Verkehrslenkung in Berlin?

Frage 1: Welchem Verkehrsleitbild bzw. welchen langfristigen Zielen folgt die Verkehrslenkung Berlin?

Antwort zu 1: Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) ist eine der Verkehrsabteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nachgeordnete Behörde, für die die verkehrspolitischen Ziele verbindlich sind, die mit dem Stadtentwicklungsplan Verkehr (STEP-Verkehr) beschlossen wurden. Im Bedarfsfall werden die Ziele durch Vorgaben an die VLB konkretisiert.

Frage 2: Wie ist die die Zusammenarbeit mit der zuständigen Senatsverwaltung und mit der politischen Führung ausgestaltet?

Antwort zu 2: Die Zusammenarbeit mit der Abteilung Verkehr und der Hausleitung erfolgt durch Zielvorgabe, Arbeitsaufträge und regelmäßigen Austausch. Der Leiter der VLB nimmt an den Abteilungsroutinen teil.

Frage 3: Wie ist die Zusammenarbeit mit weiteren Einrichtungen, etwa der VIZ-Verkehrsinformationszentrale, ausgestaltet?

Antwort zu 3: Die Verkehrsinformationszentrale (VIZ) arbeitet als Dienstleister im Rahmen eines Vertrages mit der VLB.

Frage 4: Wie ist die Zusammenarbeit mit den Bezirken ausgestaltet, wo sieht die VLB Defizite?

a) Wie viele Anfragen hat die VLB im Jahr 2012 aus den Bezirken (bitte nach Bezirken sowie Bezirksamt / Bezirksverordnete aufschlüsseln) bekommen und beantwortet?

b) Wie soll der Informationsfluss durch die VLB gestaltet werden, wenn Anfragen aus den Bezirken nicht mehr beantwortet werden?

c) Wie und auf welcher Rechtsgrundlage behandelt und beantwortet die VLB Anfragen aus anderen Teilen der Verwaltung?

d) Wie begründet die VLB bzw. der Senat, dass die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) nunmehr anders behandelt werden sollen, obschon die BVV rechtlich als Teil der Verwaltung ausgestaltet ist?

Antwort zu 4: Generell ist dazu zu sagen, dass die Zusammenarbeit mit den Straßenverkehrsbehörden der Bezirksämter konstruktiv ist, allerdings ergeben sich durch die bestehende Zuständigkeitsverteilung erhöhte Abstimmungsbedarfe. So werden gelegentlich Vorgänge durch die Bezirksämter bearbeitet, obwohl sie nicht zuständig sind. Oder Bürgeranfragen / -anrufe werden an die VLB weitergeleitet (mit Abgabenachricht an die Bürgerinnen und Bürger), obwohl die Zuständigkeit beim Bezirksamt liegt. Bei den Tiefbauämtern ergeben sich wegen der notwendigen zeitlichen Koordinierung beim Straßenbau mit parallelem Umbau von Lichtsignalanlagen (LSA) z. T. Differenzen bei der Umsetzung.

Für eine weitergehende Beantwortung der Teilfragen a) bis d), insbesondere für eine nach Bezirksämtern aufgeschlüsselte Auflistung von Einzelanfragen, wäre ein Rechercheaufwand zu leisten, der in Anbetracht der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit leider nicht leistbar ist. Im Übrigen richtet sich der Senat nach den Regelungen des Bezirksverwaltungsgesetzes. Danach liegt die Beantwortung von Anfragen von Bezirksverordneten in der BVV beim zuständigen Bezirksamt.

Frage 5: Wie viele Vorgänge kommen in etwa pro Monat (aus den Bezirken o. ä.)? Wie ist die momentane Arbeitsauslastung bzw. wie groß ist die Liste an unerledigten Vorgängen (wie alt sind die Vorgänge)? In welcher Frist werden momentan Anträge bearbeitet?

Antwort zu 5: Pro Monat werden mehr als 500 Stellungnahmen abgegeben. Diese umfassen hauptsächlich Bürgeranfragen, politische Anfragen (Petitionen, Kleine Anfragen u. ä.), Bezirksanfragen sowie verkehrliche Stellungnahmen zu Planungen und Projekten Dritter. Hinzu kommen pro Monat rund 180 straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen für dauerhafte Maßnahmen. Die personellen Bearbeitungskapazitäten sind dafür nicht ausreichend. Die Vorgangsbearbeitung erfolgt deshalb nach Prioritäten (Verkehrssicherheitsprobleme z. B. haben oberste Priorität), in deren Folge einige nur nachrangig bearbeitet werden können. Die Anzahl an Vorgängen (Anfragen und Projekte), die nur wegen der Kapazitätsengpässe derzeit nicht bearbeitet werden können, beläuft sich aktuell auf ca. 300. Die Bearbeitungszeit kann sehr unterschiedlich sein. Die Bearbeitungsfrist liegt bei Lärmvorgängen wegen der notwendigen Gutachtenerstellung und Verkehrszählung bei etwa Monaten, bei umfangreichen Radverkehrsanlagen und Fußgängerüberwegen (FGÜ) bei 1-2 Jahren, bei anderen Vorgängen mit Rechercheaufwand zwischen 3-6 Monaten und einem Jahr. Anträge, bei denen der Sachverhalt bereits ermittelt ist, werden möglichst zeitnah beantwortet. Die Bearbeitungszeit hängt auch maßgeblich von erforderlichen Zuarbeiten, Abstimmungen etc. ab.

Frage 6: Wie wird die direkte Kommunikation mit den BürgerInnen ausgestaltet, versteht sich die VLB als bürgernahe Einrichtung und wie drückt sich das aus?

Antwort zu 6: Eine direkte Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern erfolgt täglich zu allen Themengebieten, meist zu einzelnen Fragestellungen. Sämtliche Anregungen und Anfragen aus der Bürgerschaft, das sind jährlich einige Tausend, werden bei den Entscheidungen der VLB geprüft und, wenn möglich, berücksichtigt.

Frage 7: Nach welchen Kriterien werden Fahrradstreifen angeordnet bzw. Vorschläge aus den Bezirken aufgegriffen oder auch nicht? Wie lang ist dabei durchschnittlich die Verfahrensdauer?

Antwort zu 7: Der weitere Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur mit baulichen Radwegen oder Radfahrstreifen / Schutzstreifen auf der Fahrbahn richtet sich - unter Berücksichtigung von Vorschlägen aus den Bezirken - nach der Netzkonzeption für den Radverkehr. Prioritär sind Lückenschlüsse. Die durchschnittliche Dauer für die Anlage von Radverkehrsstreifen vom Entwurfsbeginn bis zum Abschluss der Ausführung liegt bei drei Jahren.

Frage 8: Nach welchen Kriterien werden

a) Baustellenumleitungen / Einschränkungen für den Fußverkehr (Breite der Passage) und

b) Baustellenumleitungen für den Radverkehr (eigene Spur, keine eigene Spur, auf Straße oder Gehweg, keine eigene Umleitung für Radverkehr, etc.) angelegt?

Wie wird die Umsetzung der Anordnungen überprüft?

Antwort zu 8: Grundlage bilden hierfür die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA). Bei den Entscheidungen zur Verkehrsführung steht an erster Stelle die Verkehrssicherheit. Die Ausprägungen sind abhängig vom Verkehrsaufkommen (alle Verkehrsteilnehmer), von der Örtlichkeit und den baulichen Zwängen. In der RSA sind Mindestmaße definiert: Gehwegbreite mind. 1 m und Radstreifenbreite mind. 0,8 m. Unter Abwägung mit Sicherheitserfordernissen werden diese ggf. nach oben angepasst. Die Umsetzung der Anordnung wird nach Einrichtung der Verkehrsführung durch die VLB gemäß RSA und vorhandener Personalressourcen kontrolliert.

Frage 9: Welche gesetzlichen Möglichkeiten hat die VLB, dass FußgängerInnen bzw. RadfahrerInnen bei Baustelleneinrichtungen gegenüber Kraftfahrzeugen nicht benachteiligt werden, oder um diese sogar zu bevorzugen?

Antwort zu 9: Laut RSA darf die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer im Bereich von Arbeitsstellen nicht beeinträchtigt werden. Dies ist ein Grundsatz, auf den der Auftraggeber oder die Auftraggeberin bzw. der Bauherr oder die Bauherrin und der Antragsteller oder die Antragstellerin bzw. die ausführende Firma einer Arbeitsstelle bereits in der Planungsphase von der VLB hingewiesen wird. Die VLB achtet dann im Rahmen des Anordnungsverfahrens gem. Straßenverkehrsordnung (StVO) und RSA auf eine sichere Führung. So werden ggf. Fußgängerampeln als Querungshilfen bei unabweisbarer Sperrung des Gehweges angeordnet. Eine gesetzliche Grundlage dafür, dass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer bevorzugt behandelt werden, gibt es nicht. Im Rahmen des Abwägungsprozesses hinsichtlich der Verkehrssicherheit und unter Beachtung einer Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmenden werden Einzelfallentscheidungen getroffen.

Frage 10: Wie ist der Stand bei der Umsetzung der ÖPNV-Beschleunigung? Worin sind die Probleme etwa bei der M4 begründet und wie werden diese gelöst?

Antwort zu 10: Auf Grund von Personalengpässen können bei der VLB aktuell neue Beschleunigungsprojekte nicht zeitnah bearbeitet werden. Ebenso können derzeit keine Maßnahmen zur Qualitätssicherung bereits beschleunigter Linien bearbeitet werden. Die schon länger abgeschlossene Beschleunigung der Linie M4 wurde im Rahmen der Umsetzung der Qualitätssicherungsvereinbarung überprüft. Einige bereits geplante Maßnahmen stehen hierzu noch aus.

Frage 11: Gibt es Maßnahmen, wo die Beschleunigung nach baulicher Errichtung außer Kraft gesetzt wurde oder wird? Warum?

Antwort zu 11: Zur Sicherung von Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland müssen häufig stationäre Lichtsignalanlagen angepasst werden. Für die Einrichtung von Arbeitsstellen müssen die Baufirmen Anträge auf Anordnung von Einschränkungen im Straßenland bei der VLB einreichen. In diesem Zusammenhang werden auch entsprechende Anpassungen an LSA angeordnet, die ggf. die zeitweise Abschaltung der verkehrsabhängigen Steuerung beinhaltet. Die Anordnung der Verkehrseinschränkungen erfolgt für einen bestimmten Zeitraum. Ebenso kann es vorkommen, dass durch technische Störungen (beispielsweise von Anforderungseinheiten) die Anlage in die Festzeitsteuerung geht und erst nach der Störungsbeseitigung die verkehrsabhängige Steuerung wieder in Betrieb gehen kann.

Frage 12: Was sind hier die nächsten konkreten Projekte, wo gibt es Defizite oder gar "Rückschläge"?

Antwort zu 12: Die Projektsteuerung für die Busbeschleunigung obliegt der BVG, die entsprechend neue Projekte bzw. zu beschleunigende Linien vorschlägt. Auf Grund von Personalengpässen kann die VLB derzeit nur sehr eingeschränkt Beschleunigungsprojekte bearbeiten. Für eine LSA-Steuerung sind viele verschiedene Randbedingungen zu beachten, wobei die Verkehrssicherheit die erste Priorität hat. Neben der Priorisierung des ÖPNV bedürfen der Fuß- und Radverkehr besonderer Beachtung. So schränkt beispielsweise eine komfortable Fußgängerschaltung (langes Grün für Fußgänger und Queren in einem Zug über Mittelinseln hinweg) die Eingriffsmöglichkeiten für den ÖPNV ein. Ebenso ist die Stauvermeidung ein Ziel, um die Umweltbelastungen zu minimieren. Jede LSA-Schaltung ist ein Kompromiss bei bestehenden Zielkonflikten.

Frage 13: Nach welchen Kriterien werden Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Hauptstraßen, beispielsweise auch vor Schulen bzw. auf Schulwegen, angeordnet?

Antwort zu 13: Wenn die Schulen einen Zugang zum Hauptverkehrsstraßennetz hin haben, dann wird grundsätzlich Tempo 30 angeordnet. Auf Schulwegen ist die Anordnung von Tempo 30 immer eine Einzelfallprüfung, hier fließen in die Abwägungsentscheidung u.a. das Alter der Kinder, besondere Schuleinrichtungen (wie Förderschulen), die Sichtverhältnisse, ggf. bereits vorhandene Querungshilfen (FGÜ, LSA, Mittelinseln, Gehwegvorstreckungen), die Höhe der Fahrzeugbelegung, die Unfalllage etc. mit ein. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Polizei und den Bezirksämtern, die ggf. über das Schulamt noch weitere Erkenntnisse haben.

Frage 14: Trifft es zu, dass angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h vor Schulen von der VLB wieder aufgehoben wurden?

Frage 15: Wenn ja,

a) warum und vor welchen Schulen bzw. welche Straßenabschnitte waren davon in den letzten drei Jahren betroffen?

b) welche Maßnahmen zur Schulwegsicherung sind alternativ geprüft und angeordnet worden?

Antwort zu 14 und 15: Nein, es trifft nicht zu. Diese Regelungen würden bzw. werden nur dann aufgehoben, wenn der Schulstandort aufgegeben und damit der Schulbetrieb eingestellt wird und folglich die angeordneten Sicherungsmaßnahmen nicht mehr erforderlich sind.

Gruß, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.04.2013 12:00 von krickstadt.
Hallo Thomas,

danke fürs Einstellen.

Neben dem Straßenbahnthema fand ich dies hier sehr interessant:

Antwort zu 7: [...] Die durchschnittliche Dauer für die Anlage von Radverkehrsstreifen vom Entwurfsbeginn bis zum Abschluss der Ausführung liegt bei drei Jahren.

Drei Jahre, um im Wesentlichen eine Fahrbahnmarkierung zu planen und anzubringen. Es wird immer toller.

Viele Grüße
Manuel



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.04.2013 23:08 von manuelberlin.
Die Antwort zu Frage 10 ist der Knaller...., nach der abgeschlossenen Beschleunigung der Linie M 4
musste die BVG die Fahrzeiten erhöhen und zwei zusätzliche Züge einsetzen um die Verspätungen
an den Endstellen aufzufangen. Und das ist bis heute so.
Antonplatz, zum Beispiel, bekam vor ner Weile eine akzeptable Vorrangschaltung, die eine Woche in Betrieb war und dann auf Festzeit
umgestellt wurde....und so ein Theater existiert bis heute in verschiedensten Variationen auf der gesamten Strecke.
Gruss.
Zitat
tram-kenner
Die Antwort zu Frage 10 ist der Knaller...., nach der abgeschlossenen Beschleunigung der Linie M 4
musste die BVG die Fahrzeiten erhöhen und zwei zusätzliche Züge einsetzen um die Verspätungen
an den Endstellen aufzufangen. Und das ist bis heute so.
Antonplatz, zum Beispiel, bekam vor ner Weile eine akzeptable Vorrangschaltung, die eine Woche in Betrieb war und dann auf Festzeit
umgestellt wurde....und so ein Theater existiert bis heute in verschiedensten Variationen auf der gesamten Strecke.
Gruss.

Na, das zeugt doch alles von der Kompetenz dieser Stelle, oder etwa nicht?....:-(

Im Übrigen: gibt es irgendwo ein Übersetzungsprogramm für diesen schwülstigen Text?

Beste Grüße
Harald Tschirner
Kenn nur die Ampeln der M 4 und da is alles gegen die Tram gerichtet...man bedenke, seit 1996 wird
daran gewurstelt...und das mit ner Menge Geld .
Freuen wir uns auf die Bahn zum Hauptbahnhof , wir vielleicht nicht mehr...aber unsere Enkel.
Dieses Thema wurde beendet.