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Aktuelles bei der S-Bahn
geschrieben von les_jeux 
Hallo!
Wäre das jetzt 450 Millionen durch 8 oder....?

MfG
strolch
Der Morgenpostartikel ist schon ganz interessant. Der Hr. Franz vom VBB scheint sich gut vorbereitet zu haben. DIe Beispiele mit München und den Wetterdaten sind gut.

Zum Thema Verkehrsvertrag äußerte sich ja Frau Junge-Reyer "es gäbe keinen Automatusmus der Vertragsverlängerung". Wenn sie das Ernst meint sollte sie auf jeden Fall jetzt mal mit der Vorbeiereitung der Ausschreibung anfangen. Wenn sie damit erst in 2 Jahren anfängt kann das wieder nur die S-Bahn GmbH machen, weil dann der Zeitraum zu kurz ist.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Logital schrieb:
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> Zum Thema Verkehrsvertrag äußerte sich ja Frau
> Junge-Reyer "es gäbe keinen Automatusmus der
> Vertragsverlängerung". Wenn sie das Ernst meint
> sollte sie auf jeden Fall jetzt mal mit der
> Vorbeiereitung der Ausschreibung anfangen. Wenn
> sie damit erst in 2 Jahren anfängt kann das wieder
> nur die S-Bahn GmbH machen, weil dann der Zeitraum
> zu kurz ist.

Und wenn die DB S-Bahn die Ausschreibung verliert.. Wie geht's denn weiter?

Z.B. ist S-Bahn ein geschützter Markenname? Musste man dann alle Grüne S 'Schilder' abmontieren?
Wird's dann Z.B die 'Berliner Arriva-Bahn' heissen mussen? Mit blauen A 'Schildern' ? :o)

IsarSteve
IsarSteve schrieb:
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> Z.B. ist S-Bahn ein geschützter Markenname?

Die DB AG hat die Marke im Jahr 2002 beim Bundespatent- und Markenamt (oder wie genau das heißt) als Wortmarke eintragen lassen.

> Musste man dann alle Grüne S 'Schilder' abmontieren?

Da müßten die Ortenau-S-Bahn und Breisgau-S-Bahn drüber berichten können. Die nannten sich allerdings schon vor 2002 so.


MfG,
L.W.
Wie kann man denn "S-Bahn" als Marke patentieren lassen. Hat schon einer den Begriff "Eisenbahn" patentieren lassen? Also das ist doch sehr abwegig. Beim "ICE" versteh ichs ja noch, aber S-Bahn...das ist ein Gattungsbegriff und kein Markenname. Na da haben Juristen sicher wieder ne Menge Arbeit.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Logital schrieb:
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> Wie kann man denn "S-Bahn" als Marke patentieren
> lassen. Hat schon einer den Begriff "Eisenbahn"
> patentieren lassen? Also das ist doch sehr
> abwegig. Beim "ICE" versteh ichs ja noch, aber
> S-Bahn...das ist ein Gattungsbegriff und kein
> Markenname.

Inwiefern ist S-Bahn ein Gattungsbegriff? Welche Gattungsmerkmale verbinden eine im Stundentakt verkehrende Regionalbahn zwischen Homburg (Saar) und Osterburken mit den Stadt-, Ring- und Vorortbahnen von "Groß-Berlin"? Elektrische Triebzüge mit Gleichstrom von Stromschiene in Berlin und Hamburg mit Wagenzügen hinter Diesellokomotiven bei der Rostocker S-Bahn?
L.Willms schrieb:

> Inwiefern ist S-Bahn ein Gattungsbegriff?
> Welche Gattungsmerkmale verbinden eine im
> Stundentakt verkehrende Regionalbahn zwischen
> Homburg (Saar) und Osterburken mit den Stadt-,
> Ring- und Vorortbahnen von "Groß-Berlin"?
> Elektrische Triebzüge mit Gleichstrom von
> Stromschiene in Berlin und Hamburg mit Wagenzügen
> hinter Diesellokomotiven bei der Rostocker S-Bahn?

? Wagenzüge hinter Dieselloks gabs bei der Rostocker S-Bahn
bis 1985. Bei der Berliner S-Bahn übrigens auch, denn
unter den "mit Dampf betriebenen S-Bahn-Strecken" (später
natürlich auch Diesel) im Kursbuch fand sich auch alles
mögliche, bis hin zu der nur noch fünf Mal am Tag befahren
Strecke Basdorf - Berlin-Blankenfelde.

Du hast natürlich recht, dass "S-Bahn" für sehr viele
verschiedene Sachen steht, aber der Begriff "Hund" steht
auch für ganz viel vom Zwergpinscher bis zum Neufundländer. ;-)
Global Fisch schrieb:
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> ? Wagenzüge hinter Dieselloks gabs bei der
> Rostocker S-Bahn bis 1985.

OK, heute sinds Dieseltriebzüge auf der Linie S3.


MfG,
L.W.
"S-Bahn" als ein Zug der Vororte mit einem Ballungsraum verbindet und evtl. auch innerhalb des Ballungsraumes Funktionen übernimmt. Ob das nun eine Dampflok mit Abteilwagen oder eine Schwebebahn wäre spielt doch keine Rolle. Eine Erfindung der 1994 gegründeten "Deutsche Bahn AG" ist das jedenfalls nicht.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.01.2009 19:23 von Logital.
Im Ruhrgebiet wird ja meines Wissens nach in Kürze die S-Bahn (der DB) vom Rhein-Ruhr-Express (von einem neuen Betreiber) abgelöst. Kann also gut sein, dass fremde Betreiber das Produkt nicht S-Bahn nennen dürfen.
Logital schrieb:
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> Wie kann man denn "S-Bahn" als Marke patentieren
> lassen.

Ganz einfach: Das (Nachfolge-)Unternehmen, das den Begriff anno 1930 eingeführt hat, läßt ihn sich schützen. Was ist daran verwerflich?
Mathias Hiller schrieb:
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>
> Ganz einfach: Das (Nachfolge-)Unternehmen, das den
> Begriff anno 1930 eingeführt hat, läßt ihn sich
> schützen. Was ist daran verwerflich?


By the way: Hat sich eigentlich schon jemand den Begriff "U-Bahn" schützen lassen?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein kommunales Unternehmen (z.B. die BVG) dies tun könnte und deutschlandweit alle anderen Städte auf U-Bahnen verzichten (besser gesagt: diese umbenennen) müssten. Und genauso dürfte das im Falle der S-Bahn sein.
DaniOnline Wrote:
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> By the way: Hat sich eigentlich schon jemand den
> Begriff "U-Bahn" schützen lassen?

Nein.

"S-Bahn" wurde 2002 ohne Widersprüche durch das Deutsche Marken- und Patentamt registriert. Im Übrigen hat sich die Deutsche Bahn diesen Begriff in insgesamt 16 Klassen schützen lassen, also ziemlich umpfangreich.

Der Schutz umfasst all diese Waren und Dienstleistungen:

Fahrwege für Schienenfahrzeuge einschließlich Fahrschienen, Weichen, Schwellen, Gleisverbinder, Stromleitungen; Apparate und Instrumente für die Starkstromtechnik, nämlich für die Leitung, Umwandlung, Speicherung, Regelung und Steuerung; Apparate und Instrumente für die Schwachstromtechnik, nämlich für die Nachrichten-, Hochfrequenz- und Regelungstechnik; elektrische Apparate und Instrumente (soweit in Klasse 9 enthalten); Filmapparate; Geräte zur Aufzeichnung, Speicherung, Verarbeitung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; elektrische, elektronische, optische, Mess-, Signal-, Kontroll- oder Unterrichtsapparate und -instrumente; Geräte zur Aufzeichnung, Speicherung, Verarbeitung, Übertragung und Wiedergabe von Daten; Magnetaufzeichnungsträger; Schallplatten, MCs, CDs, CD-ROMs, CD-Is, codierte Telefonkarten; codierte Kundenkarten; Computerprogramme (Software) für elektronische Informations-, Reservierungs- und Verkaufssysteme für Reisen und Gütertransporte; Software in Form von Netware, Firmware und Datenbanken (soweit in Klasse 9 enthalten); Induktionsschleifen, Übertrager, Sensoren, Messgeräte, Wandler, Signalgeber, Sender, Empfänger, Rechner, Rechenprogramme, elektronische und magnetische Speicher, Anzeigeinstrumente, Monitore, Leiterplatten, Module, Einschübe, Gerätegestelle; Teile von Schienenfahrzeugen, nämlich Klima- und Lüftungsgeräte, Scheinwerfer für Schienen- und Kraftfahrzeuge, Stromabnehmer, Stromumformer, Transformatoren; Fahrzeuge, Fahrräder; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, zu Wasser und in der Luft (soweit in Klasse 12 enthalten); Schienenfahrzeuge einschließlich Reisezugwagen und Triebköpfe; Teile von Schienenfahrzeugen, nämlich Fahrgestelle, Aufbauten, Motoren, Bremsen; vollautomatische oder halbautomatische Verkehrsleit-, Betriebsleit- und Sicherheitssysteme für Schienenfahrzeuge, pneumatische Stellglieder und Regler; elektrische Stellglieder; Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, nämlich kunstgewerbliche Gegenstände, Ziergegenstände, Aschenbecher, Zigarren- und Zigarettenetuis; Schmuckwaren, Juwelierwaren, Uhren und Zeitmessinstrumente; Papier, Pappe (Karton) und Waren aus Papier und Pappe (Karton), nämlich Papierhandtücher, Filterpapier, Papierservietten, Papiertaschentücher, Papierschmuck, Verpackungsbehälter, Verpackungstüten, Einwickelpapier; Druckereierzeugnisse, Druckschriften, Broschüren, Magazine, Faltblätter, Prospekte, Plakate (Poster), Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, nicht codierte Kundenkarten, nicht codierte Telefonkarten; Spielkarten; Schreibwaren einschließlich Schreib- und Zeichengeräte; Schreibnecessaires; Postkarten, Ausweise, Telefonkarten; Büroartikel, nämlich Stempel, Stempelkissen, Stempelfarbe, Brieföffner, Papiermesser, Briefkörbe, Aktenordner, Schreibunterlagen, Locher, Hefter, Büro- und Heftklammern, Aufkleber, auch selbstklebend; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate) in Form von Druckereierzeugnissen, Spielen, Globen, Wandtafeln und Wandtafelzeichengeräten, Verpackungsmaterial aus Kunststoff, nämlich Hüllen, Beutel, Taschen, Folien, letztere auch selbstklebend und für Dekorationszwecke; Waren aus Leder und Lederimitationen, soweit in Klasse 18 enthalten; Hand- und Reisekoffer, Reisetaschen; Handtaschen, Aktentaschen, Schulranzen; Rucksäcke, Regenschirme, Sonnenschirme; Reisenecessaires aus Leder, Kleinlederwaren, auch aus Lederimitationen, insbesondere Geldbeutel, Brieftaschen, Schlüsseltaschen; Bekleidungsstücke, insbesondere Sport-, Freizeit- und Kinderbekleidungsstücke; Schuhwaren, insbesondere Sport-, Freizeit- und Kinderschuhe; Strümpfe, Socken, Krawatten; Handschuhe; Kopfbedeckungen; Spiele einschließlich elektrischer und elektronischer Spiele, Spielwaren; Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten (insbesondere Spielbälle, Tennisschläger, Roll- und Schlittschuhe); Christbaumschmuck; Sportgeräte; Tabak; Raucherartikel, insbesondere Tabakdosen, Zigarren- und Zigarettenetuis, Aschenbecher, sämtliche vorgenannten Waren nicht aus Edelmetallen, deren Legierungen oder damit plattiert, Pfeifen und Pfeifenständer; Feuerzeuge, Streichhölzer; Werbung; Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten; Werbemittlung, insbesondere Konzeption und Gestaltung von Werbemitteln für Dritte; Marketing für Dritte; Öffentlichkeitsarbeit; Veranstaltung von Seminaren; Instandhaltung und Reparatur von Schienenfahrzeugen sowie von Maschinen, Werkzeugen und Geräten für Schienenbahnen; Hoch-, Tief- und Ingenieurbau für Fahrwege von Schienenbahnen einschließlich Installation und Montage von Signal-, Funk- und Fernmeldeeinrichtungen für Schienenbahnen; Betreiben einer Schienenbahninfrastruktur, nämlich Bau und Unterhaltung von Schienenwegen; Reparatur- und Instandhaltungsleistungen für Telekommunikationseinrichtungen und -endgeräte; Vermietung von Schienenfahrzeugen, Kraftfahrzeugen und Schiffen sowie von Maschinen, Werkzeugen und Geräten für Eisenbahnen; Vermittlung der Vermietung von Schienenfahrzeugen, Kraftfahrzeugen und Schiffen sowie von Maschinen, Werkzeugen und Geräten für Eisenbahnen; Telekommunikation, insbesondere Betreiben von Taxi- und Notrufsäulen, Betreiben von Faxgeräten; Verbreitung, Verteilung und Weiterleitung von Telekommunikations- und Informationssignalen über drahtlose und/oder drahtgebundene digitale und analoge Netze; Betrieb von Online- und Offlinediensten, nämlich Übermittlung von Nachrichten und Informationen sowie Zurverfügungstellung von Datenprogrammen im Onlinebetrieb; Errichtung und Betrieb eines Telekommunikationsnetzes sowie Erbringung von Telekommunikationsleistungen für Sprache, Text, Bild, Ton und sonstige Daten; Vermietung von Telekommunikations- und Datenverarbeitungseinrichtungen; Transportwesen; Beförderung von Personen und Gütern mit Schienenbahnen, Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen und Schiffen; Beförderung von Personen mit Schienenbahnen im Stadtschnellbahnzug-System; Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Schienenfahrzeugsystems, nämlich Gepäckträgerdienste, Gepäckaufbewahrung, Vermittlung der Beförderung von Personen und Gütern mit Schienenbahnen, Kraftfahrzeugen und Schiffen, Vermittlung von Parkplätzen und Mietkraftwagen, Erteilung von Fahrplan- und Verkehrsauskünften, auch mit Hilfe elektronischer Einrichtungen, Platzreservierung, Veranstaltung und Vermietung von touristischen Dienstleistungen im Reiseverkehr, insbesondere Veranstaltung und Vermittlung von Jugend-, Freizeit-, Informations- und Bildungsreisen zu Wasser, zu Lande und in der Luft; Veranstaltung und Vermittlung von Schienenreisen einschließlich Reisebegleitung; Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Planung, Buchung und Veranstaltung von Reisen; elektronische Sendungsverfolgung; Betreiben einer Schienenbahninfrastruktur, nämlich Steuerung von Verkehrsleit-, Betriebsleit- und Sicherheitssystemen einer Schienenbahninfrastruktur, soweit in Klasse 39 enthalten; Reisebegleitung, Vermittlung von Plätzen in Zügen, Bussen und Schiffen, auch für Kraftfahrzeuge; Vermittlung von Parkplätzen und Mietkraftwagen, auch mit Hilfe elektronischer Einrichtungen; Gepäckträgerdienste; Koffer-Kuli-Service; Vermietung von Schienenwegen, Touristik- und Stadtinformationen; Unterhaltung von Reisenden durch Film-, Video- und/oder Musikdarbietungen sowie Gesellschaftsspiele; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten, insbesondere Veranstaltung und Vermittlung von Filmvorführungen, Theaterdarbietungen und Konzert- und Sportveranstaltungen sowie die Information über solche kulturellen und sportlichen Ereignisse und Veranstaltungen, Veröffentlichung und Herausgabe von elektronisch wiedergebbaren Text-, Grafik-, Bild- und Toninformationen, die über Datennetze abrufbar sind; Veröffentlichung und Herausgabe von Druckereierzeugnissen sowie entsprechender elektronischer Medien (einschließlich CD-ROM und CD-I); Vermietung von Filmen und bespielten Videos; Animation von Reisenden und Unterhaltung durch Vorträge, Dia- und Filmvorführungen, Musikdarbietungen; Folklore, Quiz und andere Gesellschaftsspiele; Überwachung und Steuerung von Verkehrsleit-, Betriebsleit- und Sicherheitssystemen einer Schienenbahninfrastruktur; Betreiben einer Schienenbahninfrastruktur, nämlich Planung und Entwicklung von Schienenwegen sowie ihrer Verkehrsleit-, Betriebsleit- und Sicherheitssysteme; Beherbergung und Verpflegung von Gästen in Hotels und Restaurants sowie die Vermittlung derartiger Dienstleistungen; Schlafwagendienst, nämlich Beherbergung und Verpflegung von Gästen in schienengebundenen Schlafwagen; Verpflegung von Gästen in Schienenbahnen und Schiffen; Erstellung von Gutachten und Lösungskonzepten, auch von Computerprogrammen, zur Steuerung und Durchführung von Transporten zu Wasser, zu Lande und in der Luft sowie zur Lagerung und Verpackung von Gütern; Entwicklung und Erstellung von Rechnerprogrammen für die Datenverarbeitung; Entwicklung und Erstellung von Programmen für die Datenverarbeitung; Dienstleistungen einer Datenbank; Projektierung und Planung von Telekommunikationslösungen; Sicherheitsdienste

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"Maßstab Nummer 1 ist das Einhalten von Regeln. Das hat absolute Priorität." Heinemann
DaniOnline schrieb:
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> Mathias Hiller schrieb:
> -----------------------------------------
> >
> > Ganz einfach: Das (Nachfolge-)Unternehmen, das> den
> > Begriff anno 1930 eingeführt hat, läßt ihn sich
> > schützen. Was ist daran verwerflich?

> By the way: Hat sich eigentlich schon jemand den
> Begriff "U-Bahn" schützen lassen?

Nein.

> Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein kommunales
> Unternehmen (z.B. die BVG) dies tun könnte

doch, gerade die BVG könnte das. Die hat die Marke schließlich in die Welt gesetzt, nach ihrer Gründung zum 1.1.1929, als die diversen Hoch- und Untergrundbahnfirmen in einer kommunalen Gesellschaft zusammengeschlossen wurden, nämlich der BVG. Die Marke U-Bahn wurde dann offiziell eingeführt, ich glaub zum 1.3.1930, was dann zum, 1.12.1930 von der Reichsbahn mit der Einführung der Marke "S-Bahn" beantwortet wurde.

> und deutschlandweit alle anderen Städte auf U-Bahnen
> verzichten (besser gesagt: diese umbenennen)
> müssten. Und genauso dürfte das im Falle der
> S-Bahn sein.

Das muß ja deswegen nicht gleich so kommen.


MfG,
L.W.
Etch.... Toilettenpapier haben sie vergessen....

IsarSteve
Kann uns doch egal sein. Soll halt Herr Wowereit mal mit seinem Genossen Tiefensee sprechen und die Sache hat sich.

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Nicht-dynamische Signatur
Zitat
Webseite der S-Bahn Berlin - Aktuelle Betriebslage
DB betont Einigungswillen.
Transnet und GDBA haben für Donnerstag, den 29. Januar 2009, einen Warnstreik angekündigt. Am Mittwoch soll genauer über Ort, Zeit und Umfang informiert werden.
Bitte beachten Sie entsprechende Veröffentlichungen.

Da darf man mal wieder gespannt sein oder?

Gruß, Tatra83
IsarSteve schrieb:
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> Etch.... Toilettenpapier haben sie vergessen....


Alles durchgelesen? Suchfunktion genutzt. Es könnte ja zu einer anderen Kategorie gehören?

Also mal im Ernst. Juristisch mögen sie ihre Rechte an den Namen haben Für den Fahrgast wäre der Begriff als privat gechützte Marke verwirrend, müsste er sich fortan ständig auf andere Begriffe einstellen.
Mich nervt das schon bei den ausgeschriebenen Regionalbahnen.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
L.Willms schrieb:
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>
> DaniOnline schrieb:
> >-------------------------------------------
> >
> > Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein kommunales
> > Unternehmen (z.B. die BVG) dies tun könnte
>
> doch, gerade die BVG könnte das. Die hat die
> Marke schließlich in die Welt gesetzt, nach ihrer
> Gründung zum 1.1.1929, als die diversen Hoch- und
> Untergrundbahnfirmen in einer kommunalen
> Gesellschaft zusammengeschlossen wurden, nämlich
> der BVG. Die Marke U-Bahn wurde dann offiziell
> eingeführt, ich glaub zum 1.3.1930, was dann zum,
> 1.12.1930 von der Reichsbahn mit der Einführung
> der Marke "S-Bahn" beantwortet wurde.


Dann frage ich mich doch, warum die BVG das nicht längst gemacht hat.

Es muss ja nicht unbedingt so sein, dass allen anderen Städten der Begriff "U-Bahn" untersagt werden muss. Doch bin ich der Ansicht, man sollte sich zumindest von den Mogelpackungen mancher Städte mit einer Handvoll unterirdischer Tram-Bahnhöfe abheben.
DaniOnline schrieb:
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> werden muss. Doch bin ich der Ansicht, man sollte
> sich zumindest von den Mogelpackungen mancher
> Städte mit einer Handvoll unterirdischer
> Tram-Bahnhöfe abheben.

Ops! Da hast Du bei Lüko genau den richtigen erwischt. ;-)
Dieses Thema wurde beendet.