Re: Definition Linienbetrieb nach PBefG 17.08.2014 13:05 |
Zitat
Jay
Zitat
Untergrundratte
[...]
Was mich verwundert hat, ist der Passus aus dem Gesetzestext, dass die Liniennummer bei Omnibussen nicht farbig sein darf!!![...]
Da hab ich schon drauf gewartet. Der Passus besagt, dass eine Farbe nicht alleinige Linienkennung sein darf. Die farbige Darstellung einer Liniennummer ist damit NICHT ausgeschlossen und wird auch in mehreren deutschen Städten praktiziert.
Es darf also keine rote, gelbe oder blaue Linie geben. Die Linie 100 darf aber selbstverständlich eine rote, die Linie 200 eine gelbe und die Linie TXL eine blaue Kennfarbe haben.
Zitat
Denyo
Davon mal abgesehen, dass ich das mit den Farben für absolut entbehrlich halte: Ich bin ja schon ganz gespannt, wie ihr die Farben den Linien zuteilen wollt.
Re: Definition Linienbetrieb nach PBefG 17.08.2014 13:13 |
Zitat
Untergrundratte
Kann mir das mal einer genau erläutern, ob jetzt nun eine Linienfarbe erlaubt ist, oder nicht? Dieses schwammige Gesetz bzw. besser den Text dazu, finde ich nicht sehr präzise - eher verwirrend. Haben denn die Betriebe mit Linienfarbe in den Zielanzeigen eine Ausnahmegenehmigung oder ist das generell erlaubt? Ich bitte um Aufklärung! Vielen Dank schonmal im Voraus. ^^
Re: Definition Linienbetrieb nach PBefG 17.08.2014 13:14 |
Zitat
Untergrundratte
[...]
Was mich verwundert hat, ist der Passus aus dem Gesetzestext, dass die Liniennummer bei Omnibussen nicht farbig sein darf!!![...]
Zitat
Jay
Da hab ich schon drauf gewartet. Der Passus besagt, dass eine Farbe nicht alleinige Linienkennung sein darf. Die farbige Darstellung einer Liniennummer ist damit NICHT ausgeschlossen und wird auch in mehreren deutschen Städten praktiziert.
Es darf also keine rote, gelbe oder blaue Linie geben. Die Linie 100 darf aber selbstverständlich eine rote, die Linie 200 eine gelbe und die Linie TXL eine blaue Kennfarbe haben.
Zitat
Untergrundratte
Kann mir das mal einer genau erläutern, ob jetzt nun eine Linienfarbe erlaubt ist, oder nicht? Dieses schwammige Gesetz bzw. besser den Text dazu, finde ich nicht sehr präzise - eher verwirrend. Haben denn die Betriebe mit Linienfarbe in den Zielanzeigen eine Ausnahmegenehmigung oder ist das generell erlaubt? Ich bitte um Aufklärung! Vielen Dank schonmal im Voraus. ^^
Re: Definition Linienbetrieb nach PBefG 17.08.2014 13:19 |
Zitat
Untergrundratte
Zitat
Jay
Zitat
Untergrundratte
[...]
Was mich verwundert hat, ist der Passus aus dem Gesetzestext, dass die Liniennummer bei Omnibussen nicht farbig sein darf!!![...]
Da hab ich schon drauf gewartet. Der Passus besagt, dass eine Farbe nicht alleinige Linienkennung sein darf. Die farbige Darstellung einer Liniennummer ist damit NICHT ausgeschlossen und wird auch in mehreren deutschen Städten praktiziert.
Es darf also keine rote, gelbe oder blaue Linie geben. Die Linie 100 darf aber selbstverständlich eine rote, die Linie 200 eine gelbe und die Linie TXL eine blaue Kennfarbe haben.
Kann mir das mal einer genau erläutern, ob jetzt nun eine Linienfarbe erlaubt ist, oder nicht? [...] Ich bitte um Aufklärung! Vielen Dank schonmal im Voraus. ^^
Re: Definition Linienbetrieb nach PBefG 17.08.2014 13:21 |
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 17.08.2014 13:39 |
Linienfarben / farbige Linien / Farblinien 17.08.2014 14:00 |
Zitat
Jay
Es darf also keine rote, gelbe oder blaue Linie geben.
Re: Definition Linienbetrieb nach PBefG 17.08.2014 14:18 |
Zitat
B-V 3313
Nee, aber von dir kam noch nichts stichhaltiges. Nur sinnfreies Gepöbel. Du scheinst dich auf Mario so richtig schön eingeschossen zu haben.
Zitat
Fazit der Diskussion ist doch, dass es widersprüchliche Anforderungen an die Fahrgastinformation gibt.
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 17.08.2014 14:56 |
Re: Definition Linienbetrieb nach PBefG 17.08.2014 14:59 |
Zitat
Jay
Zitat
Untergrundratte
Zitat
Jay
Zitat
Untergrundratte
[...]
Was mich verwundert hat, ist der Passus aus dem Gesetzestext, dass die Liniennummer bei Omnibussen nicht farbig sein darf!!![...]
Da hab ich schon drauf gewartet. Der Passus besagt, dass eine Farbe nicht alleinige Linienkennung sein darf. Die farbige Darstellung einer Liniennummer ist damit NICHT ausgeschlossen und wird auch in mehreren deutschen Städten praktiziert.
Es darf also keine rote, gelbe oder blaue Linie geben. Die Linie 100 darf aber selbstverständlich eine rote, die Linie 200 eine gelbe und die Linie TXL eine blaue Kennfarbe haben.
Kann mir das mal einer genau erläutern, ob jetzt nun eine Linienfarbe erlaubt ist, oder nicht? [...] Ich bitte um Aufklärung! Vielen Dank schonmal im Voraus. ^^
Du hast die Antwort auf deine Frage doch zitiert!
Zitat
BO Kraft
Farbiges Licht darf als Unterscheidungszeichen für Linien nicht verwendet werden.
Re: Definition Linienbetrieb nach PBefG 17.08.2014 15:02 |
Zitat
Untergrundratte
Das heißt also im Gesamten, dass alleine das Licht - also die Farbe nicht verwendet werden darf, aber dass durchaus eine Liniennummer oder Buchstabe farbig sein darf, oder einen farbigen Hintergrund haben darf.
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 17.08.2014 21:16 |
Zitat
Alter Köpenicker
...
Wenn es für die BVG so fürchterlich ist, ein für eine Linie "fremdes" Fahrtziel zu schildern, dann kann man ja die Linienbezeichnung einfach weglassen und nur das Ziel, evtl. mit dem nächsten großen Knoten als Via-Angabe schildern, wie es beispielsweise in Freiburg (Breisgau) auch bei ein- und aussetzenden Zügen gehandhabt wird. Oder man schaut mal nach Prag, wo die Liniennummern 30 bis 39 extra für Baustellenverkehre herhalten müssen.
Re: Definition Linienbetrieb nach PBefG 17.08.2014 22:45 |
Zitat
Untergrundratte
Du vergisst wohl, dass es sehr viele Leute gibt, die nicht richtig lesen und schreiben können.
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 17.08.2014 22:47 |
Zitat
Zektor
Zitat
Alter Köpenicker
Oder man schaut mal nach Prag, wo die Liniennummern 30 bis 39 extra für Baustellenverkehre herhalten müssen.
In München wird dies ja auch so gehandhabt, das die Liniennummern 30 - 39 nur für Baustellenverkehr benutzt werden.
Re: Definition Linienbetrieb nach PBefG 17.08.2014 22:57 |
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 17.08.2014 23:00 |
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Zektor
Zitat
Alter Köpenicker
Oder man schaut mal nach Prag, wo die Liniennummern 30 bis 39 extra für Baustellenverkehre herhalten müssen.
In München wird dies ja auch so gehandhabt, das die Liniennummern 30 - 39 nur für Baustellenverkehr benutzt werden.
Wer hat denn da bei wem abgeschaut?
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 17.08.2014 23:33 |
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 17.08.2014 23:39 |
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 18.08.2014 00:28 |
Zitat
B-V 3313
In Berlin ist die höchste Nummer bei der BVG die 68. Auch kann das Münchener System der Ersatzbusse "Bus 119 für Tram 19" nicht übernommen werden. Die "Ersatzbusse" für die Linien M1, M4, M6, M8, M10, 12, 18, 37, 50, 60, 61, 62, 63, 67 und 68 gibt es nämlich schon... ;-)
Re: Quiz: Verstehen Sie Fahrgastinformation? 18.08.2014 11:35 |
Zitat
B-V 3313
München, Dresden, Augsburg und Co haben aber einen Vorteil: Die Liniennummern der Straßenbahn gehen nicht höher als 28, 12 und 6. In Berlin ist die höchste Nummer bei der BVG die 68. Auch kann das Münchener System der Ersatzbusse "Bus 119 für Tram 19" nicht übernommen werden. Die "Ersatzbusse" für die Linien M1, M4, M6, M8, M10, 12, 18, 37, 50, 60, 61, 62, 63, 67 und 68 gibt es nämlich schon... ;-)